ALIs

kommt noch

Drucken: Abrechnung von Verbrauchsmaterial

Verbrauchsmaterial wie bedrucktes Papier oder Posterdrucke wird nicht kostenlos abgegeben, sondern dem Benutzer in Rechnung gestellt. Hier wird beschrieben, wie die Abrechnung beim Drucken auf den Laserdruckern des LRZ abläuft.

Prinzip, Ablauf, Kosten

Die hier beschriebene Art der Abrechnung gilt derzeit nur für Studentenkennungen (Kennungen, die mit lmu, stu oder ext beginnen) und einige spezielle Projektkennungen (Kennungen, die mit kdv0 oder a2c0 beginnen). Für alle anderen Projektkennungen werden die Druckkosten dem jeweiligen Insititut in Rechnung gestellt. Hinweise zum Ausdrucken für Gastkennungen finden Sie weiter unten. Mit diesem Abrechnungsverfahren erfasst werden derzeit die Drucker I_E_SW02 (S/W) und I_E_COL02 (Farbe).

Sie benötigen ein positives Drucker-Guthaben, um auf den genannten Laserdruckern des LRZ drucken zu können. Das Drucker-Guthaben entspricht einem Konto, auf das Sie einzahlen können, um das Guthaben zu erhöhen, und von dem alle von Ihnen auf diesen Druckern ausgegebenen Seiten abgebucht werden.

Wenn Sie von einem der PC des LRZ einen Druckauftrag abschicken, wird geprüft, ob Ihr Drucker-Guthaben einen positiven Wert aufzeigt, bevor der Auftrag zum Drucker gesandt wird. Ist das Guthaben negativ oder existiert gar kein Guthaben-Konto für Ihre Kennung, wird der Auftrag abgewiesen und verworfen, es wird nur ein Blatt mit einem entsprechenden Hinweis gedruckt.

Die Kosten für Ausdrucke auf den S/W-Laserdruckern das LRZ betragen derzeit 0,04 Euro pro A4-Seite, Ausdrucke auf dem Farblaserdrucker 0,25 Euro pro A4-Seite. Ein doppelseitig bedrucktes Blatt entspricht zwei Seiten. Das bei jedem Druckauftrag ausgegebene Titelblatt wird natürlich nicht berechnet.

Drucker-Guthaben einsehen und aufladen

Auf einem Formular können Sie nachsehen, wie der aktuelle Stand Ihres Drucker-Guthabens ist. Geben Sie dazu auf dem Formular Ihre Benutzerkennung ein und klicken Sie auf abfragen.

Im Benutzersekretariat des LRZ (Eingangshalle) können Sie Drucker-Gutscheine erwerben, mit denen Sie Ihr Guthaben aufladen können. Diese Gutscheine gibt es in verschiedenen Nennwerten für eine jeweils entsprechende Zahl von Seiten. Beachten Sie die Öffnungszeiten des Benutzersekretariats, damit Sie nicht vor verschlossener Türe stehen.

Ein Drucker-Gutschein enthält neben den Angaben wie Preis und Anzahl Seiten einen eindeutigen Code, eine Kombination aus Zahlen und Kleinbuchstaben. Diesen Code müssen Sie in demselben Formular zusätzlich zu Ihrer Benutzerkennung eintragen und auf aufladen klicken, um Ihr Guthaben zu erhöhen.

Wichtige Hinweise:

  • Der Gutschein mit aufgedrucktem Code entspricht Bargeld, gehen Sie entsprechend damit um.
  • Tragen Sie Ihre Benutzerkennung und diesen Code sorgfältig und korrekt in des Formular ein - wenn Sie sich bei der Benutzerkennung vertippen, verschenken Sie das Guthaben an andere.
  • Ein einmal verwendeter Code verliert automatisch seine Gültigkeit und kann natürlich nicht nochmal verwendet werden.
  • Ein Drucker-Guthaben verfällt nicht. Wenn Sie Gründe haben, sich den Restwert eines Guthabens rückerstatten zu lassen, finden Sie Hinweise dazu weiter unten.

Drucker-Status anzeigen

Wenn Sie einen Druckauftrag absenden und dieser nicht umgehend ausgeführt wird, kann das daran liegen, dass eine Reihe weiterer Druckaufträge vor Ihrem in der Warteschlange platziert wurde. Sie können sich hier den aktuellen Drucker-Status anzeigen lassen.

Wenn Sie entscheiden sollten, dass Ihr Druckauftrag nicht ausgeführt werden soll, können Sie diesen von der LRZ-Beratung aus der Drucker-Warteschlange löschen lassen. Das ist zum Beispiel dann sinnvoll, wenn Sie versehentlich oder aus Ungeduld einen Auftrag mehrmals abgeschickt haben.

Gastkennungen

Gastkennungen sind nur an dem Tag gültig, an dem sie beantragt wurden. Deshalb ist das hier beschriebene Verfahren der Abrechnung für Gastkennungen nicht geeignet.

Wenn Sie eine Gastkennung verwenden und drucken, wird Ihr Auftrag zunächst auf eine andere Drucker-Warteschlange umgeleitet und nicht sofort gedruckt. Sie können ihn anschließend durch die LRZ-Beratung freischalten lassen und erhalten dann die gedruckten Seiten gegen Barzahlung.

Rückerstattung

Wenn Sie definitiv nicht mehr am LRZ drucken wollen und Ihr Drucker-Guthaben nicht erschöpft ist, können Sie sich den Restwert am Benutzersekretariat auszahlen lassen. Sie müssen sich dazu ausweisen können, damit die Übereinstimmung Ihrer Kennung mit Ihrer Person überprüft werden kann.

Fehlbuchung

Falls Sie versehentlich Ihr Guthaben einer anderen Benutzerkennung gutgeschrieben haben, wenden Sie sich bitte ebenfalls an das Benutzersekretariat im Erdgeschoß. Dort kann eine Fehlbuchung wieder rückgängig gemacht werden. Dort können Sie auch andere Unstimmigkeiten mit Ihrem Drucker-Guthaben klären und gegebenenfalls in Ordnung bringen lassen.