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Übersichten und Prüfungsschemata

Materialien zum Europäischen
Kollisionsrecht/Zivilprozeßrecht


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Literatur


 

 

Übersichten/Prüfungsschemata:
Druckfassung der während der Vorlesung verwendeten PowerPoint-Folien zum download (Version aus dem WS 2009/2010; zur Vorlesung des WS 2010/2011 werden die Folien laufend überarbeitet) (pdf)

Prüfungsschema zur Lösung grenzüberschreitender Fälle

Glossar

Literaturliste

PowerPoint-Präsentation zur Arbeit der Haager Konferenz für IPR

Webseite des Bundesjustizministeriums zum Internationalen Privat- und Verfahrensrecht

Webseite der Haager Konferenz

Broschüre des Bundesjustizministeriums "Internationales Privatrecht"
(pdf, Stand: Januar 2010)

Materialien zum Europäischen Kollisionsrecht/Zivilprozeßrecht:

Vorarbeiten eines Rechtsakts der EG zum "e-commerce": Gerichtliche Zuständigkeit und anzuwendendes Recht im elektronischen Geschäftsverkehr, Öffentliche Anhörung am 4. und 5. November 1999 in Brüssel (mit Übersichtsdokument im pdf-Format)
S. hierzu auch die hervorragende Dokumentation "Dokumente zum europäischen Vertragsrecht" (Kollisionsrecht und Schuldrecht) auf der Webseite des Instituts für Internationales und ausländisches Privatrecht der Universität zu Köln (Prof. Mansel)
Vorarbeiten zum Erlass eines Rechtsakts der EG zum IPR des vertraglichen Schuldrechts ("Rom I-VO"): Grünbuch der Kommission über die Umwandlung des Übereinkommens von Rom aus dem Jahr 1980 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht in ein Gemeinschaftsinstrument sowie über seine Aktualisierung, KOM (2002)654 endg. v. 14.1.2003:

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über das auf vertragliche Schuldverhältnis anzuwendende Recht (Rom I) vom 15.12.2005, KOM(2005) 650 endgültig

Endgültige Fassung : Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I-VO) (Inkrafttreten: 17.12.2009)

Vorarbeiten zum Erlass eines Rechtsakts der EG zum IPR des außervertraglichen Schuldrechts ("Rom II-VO"):

 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom II) vom 21. Februar 2006, KOM (2006) 83

Gemeinsamer Entwurf des Parlaments und des Rates einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom II) vom 25.6.2007

Endgültige Fassung der Verordnung (EG) Nr. 864/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht („Rom II“), Abl. EG L 199 v. 31.7.2007 S. 40 ff. (tritt am 11.1.2009 in Kraft)

s. dazu auch die Dokumentation bei EuroLex

Vorarbeiten zum Erlass eines Rechtsakts der EG zum Internationalen Scheidungsrecht ("Rom III"):

Endgültige Fassung der VO (EU) Nr. 1259/2010 des Rates vom 20.12.2010 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts (Geltung ab 21.6.2012)

 
Normtexte:
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Prüfungsschema zur Lösung grenzüberschreitender Fälle

 

  1. Zulässigkeit der Klage/des Antrags

       

    1. Zuständigkeit
      1. Internationale Zuständigkeit
        1. Staatsvertragliche Regelungen
          aa) Mehrseitige Staatsverträge (Übereinkommen)
          bb) Bilaterale Staatsverträge (Abkommen)
        2. Autonomes Recht
          aa) Vorschriften über die internationale Zuständigkeit
          bb) Rückschluß von der örtlichen Zuständigkeit auf die internationale Zuständigkeit
      2. Sachliche Zuständigkeit (zB §§ 23 Nr. 1, 71 Abs. 1 GVG)
      3. Örtliche Zuständigkeit

       

    2. Sonstige Verfahrensvoraussetzungen
      Unterliegen nach dem lex fori-Prinzip grundsätzlich dem Recht des Gerichtsorts, zB Parteifähigkeit § 50 Abs. 1 ZPO, Prozeßfähigkeit § 52 ZPO, Anwaltszwang § 78 Abs. 1 ZPO).

  2. Begründetheit der Klage/des Antrags

       

    1. Ermittlung des anwendbaren Rechts

         

      1. Auffinden der maßgeblichen Kollisionsnorm des IPR der lex fori (Qualifikation)

         

      2. Kollisionsnorm, in deren Anknüpfungsgegenstand das Rechtsverhältnis fällt
        1. Staatsvertragliche Kollisionsnormen (Vorrang nach Art. 3 II EGBGB)
          aa) Bilaterale Abkommen
          bb) Multilaterale Abkommen
        2. Autonomes Kollisionsrecht
          aa) Intertemporales Kollisionsrecht (Art. 220 EGBGB)
          bb) Gesetzliche Regelungen und gewohnheitsrechtliche Kollisionsnormen

         

      3. Subsumtion der Kollisionsnorm
        1. Setzt der Tatbestand der Kollisionsnorm oder ein Tatbestand des anwendbaren materiellen Rechts ein Rechtsverhältnis voraus, zB Ehe, Abstammung, Scheidung etc. (Problem der Teil- bzw. Vorfrage)
        2. Auslegung des Anknüpfungsmoments der Kollisionsnorm (beispielsweise Staatsangehörigkeit, gewöhnlicher Aufenthalt, Parteiautonomie, Belegenheit der Sache, engste Verbindung) und Anwendung auf den konkreten Sachverhalt.

         

      4. Rechtsfolge
        1. Verweisung auf deutsches Recht: Anwendung deutschen materiellen Rechts (II.)
           oder
        2. Verweisung auf ein ausländisches Recht
          aa) Bei Rechtsspaltung in der verwiesenen Rechtsordnung uU Unteranknüpfung nach Art. 4 III EGBGB
          bb) Sachnorm- oder Gesamtverweisung? (Art. 4 Abs. 1 EGBGB)
          cc) Bei Sachnormverweisung: Weiter bei II.
          dd) bei Gesamtverweisung: Anwendung des ausländischen Kollisionsrechts, dabei Qualifikation nach dessen Systembegriffen, sofern nicht eine Qualifikationsverweisung vorliegt.
          (1) Bei Annahme der Verweisung: Weiter bei II.
          (2) Bei Rückverweisung auf deutsches Recht- Annahme der Rückverweisung (Abbruch der Verweisungskette, Art. 4 Abs. 1 S. 2 EGBGB), Anwendung deutschen materiellen Rechts (II.)
          (3) Bei Weiterverweisung auf ein anderes ausländisches Recht - neue Prüfung des Kollisionsrechts der weiterverwiesenen Rechtsordnung, sofern die Weiterverweisung ihrerseits Gesamtverweisung ist. Abbruch der Verweisungskette beim deutschen Recht, spätestens bei der Rechtsordnung, die als erste in der Kette wiedererscheint: Weiter bei II.

       

    2. Anwendung des materiellen Rechts

         

      1. Ermittlung des Inhalts und Anwendung des maßgeblichen materiellen Rechts, evtl. unter Berücksichtigung eines "Handelns unter falschem Recht", weiter bei 3.)
          oder

         

      2. Bei Nichtermittelbarkeit: Ermittlung und Anwendung des Ersatzrechts

         

      3. Korrektur des unter Anwendung ausländischen Rechts gefundenen Ergebnisses wegen
        1. Verstoßes gegen zwingende Vorschriften des deutschen Rechts (Eingriffsnormen)?
        2. Verstoßes gegen den deutschen ordre public (Art. 6 EGBGB)?
        3. Normenmangels oder -häufung bzw. Normwiderspruchs: Erfordernis der Angleichung auf kollisionsrechtlicher oder materiellrechtlicher Ebene

       

    3. Endergebnis

Glossar

Angleichung

Auflösung sich durch die Anwendung mehrerer Rechtsordnungen auf einen Lebenssachverhalt ergebender Normwiderspruch (auch: „Anpassung“)

Anknüpfung

Verbindung zwischen Tatbestand und Rechtsfolge einer Kollisionsnorm

Ausweichklausel

Kollisionsnorm, welche die Abweichung von der grundsätzlich maßgeblichen Kollisionsnorm ermöglicht, wenn der Sachverhalt eine wesentlich engere Bindung zu einer anderen als der regelmäßig berufenen Rechtsordnung aufweist, s.z.B. Artt. 41, 46 EGBGB (auch: Ausnahmeklausel)

Autonomes Recht

Innerstaatliches Recht nicht staatsvertraglichen Ursprungs

Deliktsstatut

Das auf eine unerlaubte Handlung anwendbare Recht (s. Art. 40 EGBGB)

dépeçage

Unterschiedliche Anknüpfung zusammenhängender Fragen durch verschiedene Verweisungen

Eingriffsnormen

Unmittelbar anwendbare Normen des Gerichtsortes (lois d'application immédiate, positiver ordre public)

Erbstatut

Das auf die Erbfolge anwendbare Recht

favor legitimationis    

Alternative Anknüpfung der Frage der Abstammung/Ehelichkeit zur Begünstigung der Feststellung des Statusverhältnisses

favor negotii

favor testamenti                     

Alternative Anknüpfung der Formwirksamkeit eines Rechtsgeschäfts zur Begünstigung der Formwirksamkeit (Arttt. 11, 26 EGBGB).

Formstatut

Das auf die Form einer Rechtshandlung anwendbare Recht (Artt. 11, 26 EGBGB)

forum shopping

Gezielte Auswahl eines international zuständigen Gerichts zur Beeinflussung der kollisionsrechtlichen und im Ergebnis auch materiellrechtlichen Entscheidung.

fraude à la loi, fraus legis

Gesetzesumgehung

Gesamtverweisung    

Kollisionsrechtliche Verweisung, welche sich auch auf das Kollisionsrecht der verwiesenen Rechtsordnung bezieht (Voraussetzung einer Rück- oder Weiterverweisung)

Geschäftsstatut           

Das auf eine Rechtshandlung anwendbare materielle Recht

Gesellschaftsstatut

Das auf eine Gesellschaft anwendbare Recht

Günstigkeitsprinzip

Grundsatz, wonach eine Rechtshandlung im Interesse ihrer Wirksamkeit alternativ nach mehreren Rechtsordnungen beurteilt wird.

Güterrechtsstatut

Das auf die güterrechtlichen Verhältnisse zwischen Ehegatten anwendbare Recht

Heimatrecht

Recht des Staates, dessen Staatsangehörigkeit eine Person besitzt

ius sanguinis              

Das Recht der Abstammung (Staatsangehörigkeitsrecht)

ius soli            

Das Recht des Geburtsortes (Staatsangehörigkeitsrecht)

Kollisionsnorm                       

Norm des staatsvertraglichen oder autonomen IPR, welche die auf einen Sachverhalt mit Auslandsberührung anwendbare Rechtsordnung bezeichnet

lex cartae sitae

Recht des Ortes, an dem sich eine Urkunde befindet

lex causae                 

Das Recht, welches die jeweilige Sachfrage anwendbar ist

lex destinationis

Das Recht des Bestimmungsortes

lex domicilii

Das Recht des Wohnsitzstaates

lex fori                       

Das am (jeweiligen) Gerichtsort geltende Recht

lex loci actus

Recht Handlungsortes

lex loci contractus

Recht des Vertragsabschlußortes

lex loci delicti (commissi)

Recht des Deliktsortes (Art. 40 I EGBGB)

lex patriae                 

Heimatrecht

lex rei sitae                

„Das Gesetz der gelegenen Sache“: Das Recht des Ortes, an dem sich die Sache befindet (Art. 43 I EGBGB)

lex stabuli                  

Das Recht des Standorts (Heimathafens, Zulassungsortes etc.)

locus regit actum

Wörtlich: „Der Ort bestimmt die Handlung“; Bezeichnung der Anknüpfung an der Vornahmeort für die Formgültigkeit einer Rechtshandlung (Art. 11 I letzter Hs. EGBGB) 

loi uniforme               

Staatsvertragliche (Kollisions-)Norm, welche nicht nur im Verhältnis zu Mitgliedsstaaten, sondern in allen Fällen mit Auslandsbezug Anwendung findet.

lois d'application immédiate

s. unter "Eingriffsnormen"

ordre public               

Öffentliche Ordnung (Art. 6 EGBGB)

Parteiautonomie

Rechtswahlfreiheit im IPR (z.B. Art. 27 EGBGB), s. auch „professio iuris“

Personalstatut

Das auf die persönlichen Rechtsverhältnisse (Personen-, Familien- und Erbrecht) einer natürlichen Person anwendbare Recht; das auf die Rechts­verhältnisse einer juristischen Person bzw. Personengesamtheit anwendbare Recht

professio iuris

Kollisionsrechtliche Rechtswahl

prorogatio fori

Gerichtsstandsvereinbarung

Qualifikation

Kategorisierung einer Rechtsfrage zur Auffindung der maßgeblichen Kollisionsnorm (Ermittlung des sachlichen Anwendungsbereichs einer Kollisionsnorm)

(hidden) renvoi          

(versteckte) Rück- oder Weiterverweisung

res in transitu             

Sachen auf dem Transport

(versteckte) Rückverweisung                    

Verweisung der im Wege der Gesamtverweisung berufenen Rechtsordnung auf das Recht der verweisenden Kollisionsnorm

Sachnorm

Norm, die eine Rechtsfolge auf der Ebene des materiellen Rechts enthält

Sachnormverweisung

Kollisionsrechtliche Verweisung, welche sich nicht auch auf das Kollisionsrecht der verwiesenen Rechtsordnung, sondern direkt auf deren materiellrechtliche Regelungen bezieht (Folge: Ausschluß einer Rück- oder Weiterverweisung), s. Art. 3 I 2 EGBGB

Statut

Die für eine bestimmte Rechtsfrage maßgebende Rechtsordnung (zB Vertragsstatut, Deliktsstatut, Eheschließungsstatut, Erbstatut etc.)

Statutenwechsel

Wechsel der auf einen Sachverhalt anwendbaren Rechtsordnung infolge Änderung der Anknüpfungstatsachen oder der maßgeblichen Kollisionsnorm

Substitution

Subsumierbarkeit von Auslandstatsachen unter Tatbestand einer Sachnorm

Transposition

(veränderte) Übernahme einer nach ausländischem Recht entstandenen Rechtslage (Art. 43 II EGBGB)

Unterhaltsstatut

Das auf Unterhaltsverpflichtungen anwendbare Recht

Vorbehaltsklausel

s. ordre public

Vorfrage

Kollisionsrechtliche Behandlung präjudizieller Rechtsverhältnisse (Rechts­folge des materiellen Rechts im Tatbestand einer Kollisions- oder Sachnorm)

Weiterverweisung

Verweisung der im Wege der Gesamtverweisung berufenen Rechtsordnung auf das Recht eines dritten Staates. Kann ihrerseits Gesamt- oder Sachnormverweisung sein

Wirkungsstatut

Das Recht, dem die Wirkungen eines rechtlichen Vorgangs unterliegen.


Literaturliste

Literatur

  1. Textsammlung:
     
    Jayme/Hausmann, Internationales Privat- und Verfahrensrecht, 15. Auflage 2010

  2. Studien- und Lehrbücher:

     
    von Bar/Mankowski, Internationales Privatrecht, Band 1: Allgemeine Lehren (2. Aufl. 2003)
    von Bar, Internationales Privatrecht, Band 2: Besonderer Teil (1991);
    von Hoffmann/Thorn, Internationales Privatrecht, 9. Auflage 2007
    Kegel/Schurig, Internationales Privatrecht, 9. Auflage 2004
    Kropholler, Internationales Privatrecht, 6. Aufl. 2006
    Rauscher, Internationales Privatrecht, 3. Auflage 2009
    Siehr, Internationales Privatrecht, 3. Auflage 2001

     

  3. Lernhilfen, Fallsammlungen

    Coester-Waltjen/Mäsch, Übungen im internationalen Privatrecht und Rechtsvergleichung, 3. Auflage 2008
    Fuchs/Hau/Thorn, Fälle zum Internationalen Privatrecht, 4. Aufl. 2009 angekündigt
    Hay, Internationales Privatrecht (PdW), 3. Aufl. 2007
    Rauscher
    , Klausurenkurs im Internationalen Privatrecht, 2. Aufl. 2009

  4. Kommentierungen (Auswahl):

    Bamberger/Roth, BGB, Bd. III, 2. Auflage 2008
    Thorn in: Palandt, 68. Aufl. 2009
    Hohloch in: Erman, 11. Auflage 2004
    Looschelders, Internationales Privatrecht - Art. 3-46 EGBGB (2003)
    Münchener Kommentar, Band 10, 11: EGBGB, IPR, 5. Auflage 2010
    Soergel, Band 10: EGBGB, 12. Auflage 1996;
    Staudinger, mehrere Bände, 13./14. Neubearbeitung ab 1994/1998

  5. Zeitschriften (nur Inland), Entscheidungs- und Gutachtensammlungen:

    Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht (RabelsZ), seit 1927;
    Praxis des Internationalen Privat- und Verfahrensrechts (IPRax), seit 1981.
    Gutachten zum internationalen und ausländischen Privatrecht (IPG), seit 1965
    Die deutsche Rechtsprechung auf dem Gebiete des IPR (IPRspr.), seit 1926
    Deutsches Notarinstitut, Gutachten zum internationalen und ausländischen Privatrecht, 1993 ff