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Anknüpfung |
Verbindung zwischen
Tatbestand und Rechtsfolge einer Kollisionsnorm |
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Ausweichklausel |
Kollisionsnorm,
welche die Abweichung von der grundsätzlich maßgeblichen Kollisionsnorm
ermöglicht, wenn der Sachverhalt eine wesentlich engere Bindung zu einer
anderen als der regelmäßig berufenen Rechtsordnung aufweist, s.z.B. Artt.
41, 46 EGBGB (auch: Ausnahmeklausel) |
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Autonomes Recht |
Innerstaatliches
Recht nicht staatsvertraglichen Ursprungs |
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Deliktsstatut |
Das auf eine
unerlaubte Handlung anwendbare Recht (s. Art. 40 EGBGB) |
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dépeçage |
Unterschiedliche
Anknüpfung zusammenhängender Fragen durch verschiedene Verweisungen |
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Eingriffsnormen |
Unmittelbar
anwendbare Normen des Gerichtsortes (lois d'application immédiate,
positiver ordre public) |
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Erbstatut |
Das auf die
Erbfolge anwendbare Recht |
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favor
legitimationis |
Alternative
Anknüpfung der Frage der Abstammung/Ehelichkeit zur Begünstigung der
Feststellung des Statusverhältnisses |
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favor negotii
favor testamenti
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Alternative
Anknüpfung der Formwirksamkeit eines Rechtsgeschäfts zur Begünstigung
der Formwirksamkeit (Arttt. 11, 26 EGBGB). |
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Formstatut |
Das auf die Form
einer Rechtshandlung anwendbare Recht (Artt. 11, 26 EGBGB) |
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forum shopping |
Gezielte Auswahl
eines international zuständigen Gerichts zur Beeinflussung der
kollisionsrechtlichen und im Ergebnis auch materiellrechtlichen
Entscheidung. |
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fraude
à la loi, fraus legis |
Gesetzesumgehung |
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Gesamtverweisung |
Kollisionsrechtliche Verweisung, welche sich auch auf das
Kollisionsrecht der verwiesenen Rechtsordnung bezieht (Voraussetzung
einer Rück- oder Weiterverweisung) |
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Geschäftsstatut |
Das auf eine
Rechtshandlung anwendbare materielle Recht |
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Gesellschaftsstatut |
Das auf eine
Gesellschaft anwendbare Recht |
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Günstigkeitsprinzip |
Grundsatz, wonach
eine Rechtshandlung im Interesse ihrer Wirksamkeit alternativ nach
mehreren Rechtsordnungen beurteilt wird. |
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Güterrechtsstatut |
Das auf die
güterrechtlichen Verhältnisse zwischen Ehegatten anwendbare Recht |
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Heimatrecht |
Recht des Staates,
dessen Staatsangehörigkeit eine Person besitzt |
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ius sanguinis
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Das Recht der
Abstammung (Staatsangehörigkeitsrecht) |
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ius soli
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Das Recht des
Geburtsortes (Staatsangehörigkeitsrecht) |
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Kollisionsnorm |
Norm
des staatsvertraglichen oder autonomen IPR, welche die auf einen
Sachverhalt mit Auslandsberührung anwendbare Rechtsordnung bezeichnet |
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lex cartae sitae |
Recht
des Ortes, an dem sich eine Urkunde befindet |
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lex causae
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Das Recht, welches
die jeweilige Sachfrage anwendbar ist |
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lex
destinationis |
Das Recht des
Bestimmungsortes |
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lex domicilii |
Das Recht des
Wohnsitzstaates |
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lex fori
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Das am (jeweiligen)
Gerichtsort geltende Recht |
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lex loci actus |
Recht
Handlungsortes |
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lex loci
contractus |
Recht des
Vertragsabschlußortes |
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lex loci delicti
(commissi) |
Recht des
Deliktsortes (Art. 40 I EGBGB) |
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lex patriae
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Heimatrecht |
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lex rei sitae
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„Das Gesetz der
gelegenen Sache“: Das Recht des Ortes, an dem sich die Sache befindet
(Art. 43 I EGBGB) |
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lex stabuli
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Das Recht des
Standorts (Heimathafens, Zulassungsortes etc.) |
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locus regit
actum |
Wörtlich: „Der Ort
bestimmt die Handlung“; Bezeichnung der Anknüpfung an der Vornahmeort
für die Formgültigkeit einer Rechtshandlung (Art. 11 I letzter Hs.
EGBGB) |
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loi
uniforme |
Staatsvertragliche
(Kollisions-)Norm, welche nicht nur im Verhältnis zu Mitgliedsstaaten,
sondern in allen Fällen mit Auslandsbezug Anwendung findet. |
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lois
d'application immédiate |
s. unter
"Eingriffsnormen" |
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ordre public
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Öffentliche Ordnung
(Art. 6 EGBGB) |
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Parteiautonomie |
Rechtswahlfreiheit
im IPR (z.B. Art. 27 EGBGB), s. auch „professio iuris“ |
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Personalstatut |
Das auf die
persönlichen Rechtsverhältnisse (Personen-, Familien- und Erbrecht)
einer natürlichen Person anwendbare Recht; das auf die
Rechtsverhältnisse einer juristischen Person bzw. Personengesamtheit
anwendbare Recht |
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professio iuris |
Kollisionsrechtliche Rechtswahl |
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prorogatio fori |
Gerichtsstandsvereinbarung |
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Qualifikation |
Kategorisierung
einer Rechtsfrage zur Auffindung der maßgeblichen Kollisionsnorm
(Ermittlung des sachlichen Anwendungsbereichs einer Kollisionsnorm) |
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(hidden) renvoi
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(versteckte) Rück-
oder Weiterverweisung |
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res in transitu
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Sachen auf dem
Transport |
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(versteckte)
Rückverweisung
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Verweisung der im
Wege der Gesamtverweisung berufenen Rechtsordnung auf das Recht der
verweisenden Kollisionsnorm |
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Sachnorm |
Norm, die eine
Rechtsfolge auf der Ebene des materiellen Rechts enthält |
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Sachnormverweisung |
Kollisionsrechtliche Verweisung, welche sich nicht auch auf das
Kollisionsrecht der verwiesenen Rechtsordnung, sondern direkt auf deren
materiellrechtliche Regelungen bezieht (Folge: Ausschluß einer Rück-
oder Weiterverweisung), s. Art. 3 I 2 EGBGB |
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Statut |
Die für eine
bestimmte Rechtsfrage maßgebende Rechtsordnung (zB Vertragsstatut,
Deliktsstatut, Eheschließungsstatut, Erbstatut etc.) |
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Statutenwechsel |
Wechsel der auf
einen Sachverhalt anwendbaren Rechtsordnung infolge Änderung der
Anknüpfungstatsachen oder der maßgeblichen Kollisionsnorm |
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Substitution |
Subsumierbarkeit
von Auslandstatsachen unter Tatbestand einer Sachnorm |
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Transposition |
(veränderte)
Übernahme einer nach ausländischem Recht entstandenen Rechtslage (Art.
43 II EGBGB) |
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Unterhaltsstatut |
Das auf
Unterhaltsverpflichtungen anwendbare Recht |
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Vorbehaltsklausel |
s. ordre public |
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Vorfrage |
Kollisionsrechtliche Behandlung präjudizieller Rechtsverhältnisse
(Rechtsfolge des materiellen Rechts im Tatbestand einer Kollisions-
oder Sachnorm) |
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Weiterverweisung |
Verweisung der im
Wege der Gesamtverweisung berufenen Rechtsordnung auf das Recht eines
dritten Staates. Kann ihrerseits Gesamt- oder Sachnormverweisung sein |
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Wirkungsstatut |
Das Recht, dem die
Wirkungen eines rechtlichen Vorgangs unterliegen. |