Der Grundkurs geht über zwei
Semester und besteht aus der Vorlesung sowie
vorlesungsbegleitenden Übungen, in denen der Stoff
der Vorlesung anhand von Fällen geübt wird.
Ist die Teilnahme an der
Vorlesung und den Übungen verpflichtend?
Nach der Prüfungs- und
Studienordnung ist die Teilnahme verpflichtend, freilich kann eine
Anwesenheitskontrolle nicht stattfinden. Jedenfalls aber ist die Teilnahme sehr sinnvoll. In
den Vorlesungen liegt der Schwerpunkt auf der systematischen Darstellung des
Stoffes. In den Übungen haben Studierende die Möglichkeit, das erlernte
Wissen auf praktische Fälle anzuwenden. Insbesondere können hier auch Fehler
gemacht und dann rechtzeitig korrigiert werden. Außerdem bietet
sich hier die beste Gelegenheit, juristisches Argumentieren und Klausurtechnik einzuüben.
Muß ich mich zum Grundkurs anmelden?
Wegen der
großen Zahl der Studierenden werden die Grundkurse in 4 parallele
Gruppen (nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens) eingeteilt. Der
vorliegende Grundkurs ist für die Teilnehmer mit den Anfangsbuchstaben
O-Z vorgesehen. Die Anmeldung
zu den jeweiligen Grundkursen erfolgt für Studienanfänger automatisch, d.h. Studierende des
1. Semesters müssen - anders als bisher - keine Formulare
ausfüllen (s. dazu auch das
Merkblatt der Fakultät für die
Grundkurse auf den Seiten der Studienberatung; anders für Studierende in
anderen Semestern, zB Wiederholer).
Auch Studierende im Nebenfach müssen sich gesondert anmelden, s. hierzu
die Informationen auf der
Webseite für Rechtswissenschaft als Nebenfach.
Kann ich den Grundkurs oder
die Übung wechseln (freitags will ich immer Skifahren/muss ich arbeiten
etc.)?
Die Einteilung zu den
Grundkursen nach Anfangsbuchstaben der Teilnehmer ist
grundsätzlich
verbindlich (s. dazu
Merkblatt der
Fakultät für die Grundkurse). Ein Wechsel des Grundkurses ist nur in
begründeten Ausnahmefällen und nur mit Einverständnis des aufnehmenden Grundkursleiters möglich. Wenden Sie sich zu diesem
Zweck bitte unter Angabe der geltend gemachten Gründe per e-mail oder in
anderer Weise schriftlich an das
Lehrstuhlsekretariat.
Innerhalb der Übungen können Sie grundsätzlich frei wechseln. Allerdings steht es dem
Übungsleiter bei
Überfüllung eines Termins frei, Studenten auf andere Termine zu verweisen. Es
werden in der Regel acht Übungen angeboten, die jeweils höchstens
dreißig Studenten umfassen sollten.
Wo sind der Grundkurs und die
Zwischenprüfung näher geregelt?
Im Übrigen hat der Grundkursleiter gemäß § 23 der Studien- und Prüfungsordnung einen
gewissen Spielraum hinsichtlich der Voraussetzungen der ordnungsgemäßen
Teilnahme am Grundkurs. Diese Voraussetzungen werden im Folgenden näher
erläutert.
Detaillierte Informationen zur
Zwischenprüfung finden Sie auf den
Seiten des Zwischenprüfungsamts. Beachten Sie bitte, dass Sie sich zur
Zwischenprüfung gesondert anmelden müssen.
Im Wintersemester werden zweiProbeklausuren angeboten. Im Sommersemester werden drei Klausuren, sog.
Aufsichtsarbeiten, geschrieben, deren Ergebnis für das Bestehen oder
Nichtbestehen des Grundkurses relevant ist. Die zweite Klausur ist
gleichzeitig die Zwischenprüfungsklausur. Die dritte Klausur ist gleichzeitig
Wiederholungsklausur der Zwischenprüfungsklausur und findet in der
vorlesungsfreien Zeit (meist im September/Anfang Oktober) statt.
Schließlich werden zwei
Hausarbeiten gestellt: Die erste als Ferienhausarbeit am Ende des
Wintersemesters, die zweite während des Sommersemesters. Die genauen Termine
werden in der Vorlesung und auf der Lehrstuhlseite angekündigt. Bitte beachten
Sie eventuelle Terminänderungen und Aktualisierungen, die in der Vorlesung
bzw. hier bekanntgegeben werden.
Studierende im
Nebenfach
müssen im Wintersemester in den Grundkursen alle gestellten Klausuren
mitschreiben (für Jurastudenten sind dies nur die og. "Probeklausuren")
und erhalten einen Grundkursschein für Nebenfachstudierende, wenn sie
mindestens eine Klausur bestanden haben. Weitere Informationen
auf der
Webseite
für Rechtswissenschaft als Nebenfach.
Ist die Teilnahme an den
Prüfungen verpflichtend? Was sind die Voraussetzungen der erfolgreichen
Teilnahme am Grundkurs bzw. der Zwischenprüfung im Bürgerlichen Recht?
Um am Grundkurs
erfolgreich teilzunehmen, müssen Sie eine Aufsichtsarbeit (Klausur) -
nicht eine Probeklausur - und eine Hausarbeitbestehen (ab
4 Punkte). Es ist Ihnen freigestellt, nur eine Klausur bzw. Hausarbeit
mitzuschreiben. Sie können daher zum Beispiel auch nur die zweite Hausarbeit
oder Klausur mitschreiben, allerdings haben Sie dann freilich einen Versuch
weniger, den Grundkurs zu bestehen. Die Teilnahme an den Probeklausuren ist
für Hauptfachstudenten nicht verpflichtend (aber ratsam!), für
Nebenfachstudenten ist die Teilnahme verpflichtend (s. dazu
hier).
Beachten Sie bitte, dass dies in anderen Grundkursen
anders festgelegt sein kann, also nicht allgemein gilt!
Um die Zwischenprüfung im
Bürgerlichen Recht zu bestehen, müssen Sie sich ordnungsgemäß zur
Zwischenprüfung im Bürgerlichen Recht beim
Zwischenprüfungsamt anmelden und die Zwischenprüfungsklausur
bestehen (ab 4 Punkte). Wenn Sie die Zwischenprüfung nicht bestehen, sind Sie
dazu berechtigt, sich für die Wiederholungsklausur für die Zwischenprüfung
anzumelden und diese mitzuschreiben. In diesem Fall zählt das erfolgreiche
Bestehen der Wiederholungsklausur auch für das Bestehen des Grundkurses. Zur
Zwischenprüfung s. im Übrigen das entsprechende Merkblatt des Zwischenprüfungsamts.
Beachten Sie: Wenn Sie die Zwischenprüfungsklausur nicht mitgeschrieben
haben, können Sie sich auch nicht zur Wiederholung der Zwischenprüfung
anmelden. Das Bestehen der Zwischenprüfung und die erfolgreiche Teilnahme am
Grundkurs sind im Übrigen von einander unabhängig.
Wann und wo werden die
Prüfungsaufgaben herausgegeben bzw. besprochen?
Die Prüfungsaufgaben werden mit
Ausnahme der Zwischenprüfungsklausur in der Vorlesung herausgegeben. Die
Ergebnisse der Zwischenprüfungsklausur werden durch Aushang beim
Zwischenprüfungsamt bekanntgegeben, wo die als nicht bestanden gewerteten Arbeiten auch eingesehen werden
können.
Die Besprechung der Klausuren erfolgt i.d.R. in den Übungen. Die
Zwischenprüfungsklausur wir in der Vorlesung besprochen.
Für die dritte Grundkursklausur, die zugleich Wiederholungsklausur
der Zwischenprüfungsklausur ist, findet ggf. eine gesonderte
Besprechung zu Beginn des folgenden Wintersemesters statt. Beachten Sie dazu
die Ankündigung auf der
Lehrstuhlseite.
Ist der Stoff der Prüfungen
eingegrenzt?
In den Klausuren wird
schwerpunktmäßig der Stoff abgeprüft, der vor dem Zeitpunkt der Prüfung in der
Vorlesung (irgendwann) behandelt wurde. Es kann also nicht erwartet werden,
dass lediglich der Stoff abgeprüft wird, der unmittelbar davor Gegenstand der
Vorlesung war. Für die Wiederholungsklausur zur Zwischenprüfung bedeutet dies, dass der Prüfungsstoff über den gesamten Grundkurs geht.
Eine weitere Eingrenzung findet grundsätzlich nicht statt.
Für die Hausarbeit gilt das eben Gesagte nicht. Hier kann auch Stoff
behandelt werden, der noch nicht Gegenstand der Vorlesung war.
Was sind die Erfordernisse
für einen Nachkorrekturantrag?
Wenn die Klausur oder Hausarbeit
nicht bestanden wurde, können Sie einen Nachkorrekturantrag stellen. Dies ist
grundsätzlich auch bei einer bestandenen Arbeit möglich. Der Antrag ist
schriftlich zu stellen und beim Lehrstuhlsekretariat einzureichen. Sie müssen darin begründen, warum Sie
mit der Bewertung der Arbeit im Einzelnen nicht einverstanden sind.
Insbesondere bei einer bestandenen Arbeit sind pauschale Begründungen ("Ich
finde meine Arbeit besser") nicht ausreichend. Ohne
Teilnahme an der Besprechung der Arbeit macht der Antrag daher wenig Sinn.
Pauschale Anträge haben keine Aussicht auf Erfolg. Der Antrag ist innerhalb
von zwei Wochen nach Herausgabe der Arbeit zu stellen.
Bei Einwänden gegen die Zwischenprüfungsklausur gilt
§ 34 Abs. 4 der
Studien- und
Prüfungsordnung. Die Nachkorrekturanträge sollen beim
Zwischenprüfungsamt abgegeben werden. Weitere Informationen gibt es auf den
Seiten des
Zwischenprüfungsamt. Dorthin können Sie sich auch mit Fragen
wenden.
Kann ich im Falle der Wiederholung Leistungen aus dem vorangegangenen
Grundkurs anrechnen lassen?
Eine bestandene
Hausarbeit kann nach einem Beschluß der Fakultät in den nächsten
Grundkurs übertragen werden. Ab dem Sommersemester 2007 gilt
dabei gem. § 24 Abs. 2 der Studien- und Prüfungsordnung
folgende Regelung: Voraussetzung für die Mitnahme ist die ordnungsgemäße Teilnahme
an der gesamten Veranstaltung. Dazu gehört die ordnungsgemäße Anmeldung
sowie die Teilnahme an allen angebotenen Pflichtklausuren (bzw. die
entschuldigte Nichtteilnahme).
Zum Nachweis der Teilnahme muss sich der Student einen Schein
über den Besuch der Veranstaltung ausstellen lassen, aus dem sich
ergibt, dass die Hausarbeit erfolgreich angefertigt wurde und dass an
beiden Pflichtklausuren ohne Erfolg teilgenommen (bzw. entschuldigt
nicht teilgenommen) wurde.
Eine Anrechnung von Klausuren ist nicht möglich.
S. dazu auch die Hinweise
zur Anrechnung von Leistungen auf den Seiten des
Zwischenprüfungsamts
sowie die
Hinweise zur Mitnahme von an der Juristischen Fakultät der LMU
abgelegten Leistungen in andere Semester.
Wie oft kann ich die
Zwischenprüfung im Bürgerlichen Recht wiederholen?