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Grundkurs BGB I
- Allgemeiner Teil des
Bürgerlichen Gesetzbuchs
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Wintersemester 2010/2011
Inhaltsübersicht:
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§ 1 |
Einführung: Grundprinzipien des Bürgerlichen Rechts |
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§ 2 |
Willenserklärung, Rechtsgeschäft und Vertrag |
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§ 3 |
Die Willenserklärung |
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§ 4 |
Das Zustandekommen des Vertrags, Teil 1: Angebot und Annahme |
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§ 5 |
Das Zustandekommen des Vertrags, Teil 2: Sozialtypisches Verhalten, Schweigen, Verbraucherschutz in der Vertragsanbahnung |
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§ 6 |
Das Zustandekommen des Vertrags, Teil 3: Auslegung, Dissens, AGB und Fehlerfolgen |
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§ 7 |
Geschäftsfähigkeit |
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§ 8 |
Formfreiheit und Formpflicht |
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§ 9 |
Grenzen privatautonomer Gestaltungsfreiheit (§§ 134, 138 BGB) |
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§ 10 |
Willensmängel, Teil 1: Grundlagen |
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§ 11 |
Willensmängel, Teil 2: Irrtumstatbestände und gleichgestellte Tatbestände |
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§ 12 |
Willensmängel, Teil 3: Beachtliche und unbeachtliche Irrtümer |
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§ 13 |
Willensmängel, Teil 4: Voraussetzungen und Folgen der Irrtumsanfechtung |
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§ 14 |
Willensmängel, Teil 5: Arglistige Täuschung und Drohung |
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§ 15 |
Stellvertretung, Teil 1: Überblick |
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§ 16 |
Stellvertretung, Teil 2: Grundlagen |
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§ 17 |
Stellvertretung, Teil 3: Die Vollmacht |
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§ 18 |
Stellvertretung, Teil 4: Rechtsscheintatbestände |
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§ 19 |
Stellvertretung, Teil 5: Einzelfragen |
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§ 20 |
Stellvertretung, Teil 6: Vertretung ohne Vertretungsmacht |
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§ 21 |
Ansprüche und sonstige Rechte; Einwendungen und Einreden |
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§ 22 |
Verjährungsrecht, Teil 1: Arten und Voraussetzungen |
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§ 23 |
Verjährungsrecht, Teil 2: Wirkungen |
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§ 24 |
Anhang:
Wiederholungsfragen zum Allgemeinen Teil zur Lern- und Verständniskontrolle |
§ 1 Einführung: Grundprinzipien des Bürgerlichen Rechts
- Begriff
- Privatrecht und Öffentliches Recht
- Privatrecht und Bürgerliches Recht
Rechtsquellen
- Das Bürgerliche Gesetzbuch
- Entstehung und Weiterentwicklung
- Aufbau
- Stilmerkmale
- Der Einfluß des Verfassungsrechts, insbes. der Grundrechte
- Unmittelbare Drittwirkung der Grundrechte
- Mittelbare Drittwirkung
- Der Einfluß des Europarechts - “Europäisches Privatrecht”
- Primäres Gemeinschaftsrecht
- Begriff
- Bedeutung der Grundfreiheiten für das Privatrecht
- Rechtsangleichung durch sekundäres Gemeinschaftsrecht
- Normarten: Verordnung und Richtlinie
- Richtlinienkonforme Auslegung
- "Überschießende Umsetzung": Richtlinienorientierte Auslegung
- Folgen fehlerhafter Richtlinienumsetzung
- Entscheidungskompetenzen des EuGH
- Vorarbeiten zu einem Europäischen Vertragsrecht
- Keine allgemeine Gesetzgebungskompetenz der EG
- Die “Mitteilungen der Kommission” zum Europäischen Vertragsrecht -
Erarbeitung des "Gemeinsamen Referenzrahmens"
- Wissenschaftliche Begleitprojekte
- Common Core-Projekte
- Europäische Vertragsrechtskommission (“Lando-Kommission”) - Principles of European Contract Law (PECL)
- Study Group on an European Civil Code
- “Acquis”-Gruppe
- Der "Academic Draft Common Frame of Reference"
- Das "Sonderprivatrecht"
Rechtssubjekte
- Natürliche Personen
- Rechtsfähigkeit
- Schutz der Persönlichkeit
- Namensrecht
- Allgemeines Persönlichkeitsrecht
- Wohnsitz
- Juristische Personen
- Unternehmer und Verbraucher (§§ 13, 14 BGB)
Rechtsobjekte, insbes. Sachen
- Arten
- Sachen; Tiere
- Immaterialgüter
- Subjektive Rechte
- Sachen §§ 90 ff BGB
- Arten
- Bestandteile
- Zubehör
- Früchte, Nutzungen und Lasten
Grundprinzipien des Privatrechts, insbes. Privatautonomie
Rechtsanwendung
- Aufbau und Arten von Rechtsnormen
- Grundaufbau
- Zwingendes und dispositives Recht
- Anspruchsgrundlagen
- Wirknormen
- Hilfsnormen
Gesetzesauslegung, Analogie und teleologische Reduktion
- Grammatikalische Auslegung (Wortlaut, systematische Stellung)
- Historische Auslegung
- Teleologische Auslegung
- Analogie, teleologische Reduktion
- Verfassungskonforme Auslegung
- Europarechtskonforme, insbes. richtlinienkonforme Auslegung
Der Subsumtionsvorgang
Allgemeine Literaturhinweise (Auswahl):
Lehrbücher:
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Brox/Walker |
Allgemeiner Teil des BGB,
33. Aufl., Köln u.a. 2009 (34. Aufl. im Erscheinen) |
|
Köhler, Helmut |
BGB Allgemeiner Teil,
33. Aufl., München 2009 (34. Aufl. im Erscheinen) |
|
Larenz, Karl/Wolf, Manfred |
Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts, 9. Aufl., München 2004 |
|
Leipold, Dieter |
BGB I: Einführung und Allgemeiner Teil,
5. Auflage 2009 |
|
Medicus, Dieter |
Allgemeiner Teil des BGB,
9. Aufl., Heidelberg 2006 (10. Aufl. angekündigt) |
|
Musielak, Hans-Joachim |
Grundkurs BGB, 11. Aufl.
2009 |
Zum Einfluß des Europarechts:
Fallsammlungen:
Köhler, Helmut, Prüfe dein Wissen, BGB Allgemeiner Teil, 25. Aufl., München
2009
Lindacher/Hau, Fälle zum Allgemeinen Teil des BGB, 5. Aufl. 2010
Literaturhinweise zu § 1
a) Allgemein
Köhler AT § 1 - 4
Langenbucher, §§ 1, 2
b) Speziell
c) Rechtsprechung
Einteilung der Rechtsordnung: Öffentliches Recht und Privatrecht (grobes Schema!):

Aufbau des BGB:

Normarten:

§ 2 Willenserklärung, Rechtsgeschäft und Vertrag
- Willenserklärung
- Mindestanforderungen - Wirksamkeitsvoraussetzungen
- Geschäftsfähigkeit (§§ 104 - 113 BGB)
- Erlaubtheit (§§ 134, 138 BGB)
- Arten
- Empfangsbedürftige Willenserklärungen
- Nicht Empfangsbedürftige Willenserklärungen
- Abgabe und Zugang
- Mögliche Rechtsfolgen bei Mängeln
- Unbeachtlichkeit des Mangels (z.B. Motivirrtum)
- Unwirksamkeit, Nichtigkeit
- Fehlerhaftes Zustandekommen, schwebende Unwirksamkeit, Vernichtbarkeit, Anfechtbarkeit (§§ 119 Abs. 1, 2 BGB, § 355 BGB)
- Sanktionslos oder Pflicht zum Ersatz des Vertrauensschadens (§ 122 BGB)
- Abgrenzung zur Gefälligkeit - Rechtsbindungswille
- Geschäftsähnliche Handlungen
- Realakt
Rechtsgeschäft, Vertrag
- Einseitige, zweiseitige, sonstige mehrseitige Rechtsgeschäfte
- Testament (§§ 2064, 2229 BGB), Auslobung (§ 657 BGB), Kündigung, Rücktritt (§ 323 BGB), Minderung (§ 441 BGB)
- Vertrag - wechselseitige Willenserklärungen
- Beschluß (Verein, Gesellschaft)
- Rechtsgeschäfte unter Lebenden und von Todes wegen
- Vermögensrechtliche und personenrechtliche Rechtsgeschäfte
- Formbedürftige (z.B. § 311b BGB) und formfreie Rechtsgeschäfte
- Verpflichtungs- (z.B. § 433 Abs. 1 S. 1 BGB) und Verfügungsgeschäft (z.B. § 929 S. 1 BGB) - Trennungsprinzip
- Kausale und abstrakte Rechtsgeschäfte - Abstraktionsprinzip
- Bedingte und befristete Rechtsgeschäft (§§ 158 ff BGB)
- Aufschiebende und auflösende Bedingung
- Zulässigkeit
- Eintritt und Ausfall der Bedingung
- Schutz des Berechtigten
- Einseitiger Verzicht
- Befristung
- Zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte, § 182 ff BGB
Literaturhinweise:
a) Allgemein:
Köhler AT § 5, 6 I
Brox/Walker AT §§ 4, 5
Medicus AT §§ 18 - 20
Larenz/Wolf AT §§ 1 - 3 (Grundlagen), §§ 22 - 24 (Rechtsgeschäfte, Willenserklärung)
b) Speziell:
| Jauernig JuS 1994, 721 |
Trennungsprinzip und Abstraktionsprinzip |
| Lorenz JuS 2009, 489 |
Grundwissen Zivilrecht:
Abstrakte und kausale Rechtsgeschäfte |
c) Übungsfälle
PdW AT Fälle 1 - 4, 41- 43, 71 - 73
d) Rechtsprechung
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BGHZ 156,
328 |
Bedingungs- und Befristungsfeindlichkeit von
Gestaltungsrechten, Abgrenzung Befristung und Bedingung |
|
BGH NJW 2005, 3417 |
Voraussetzungen und Folgen der unzulässigen Einflußnahme auf den
Ausfall einer aufschiebenden Bedingung (§ 162 I BGB) |
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§ 3 Die Willenserklärung
- Objektiver Tatbestand (Erklärung)
Arten der Willenserklärung
- Ausdrückliche und schlüssige (konkludente), "sozialtypisches Verhalten"
Schweigen als Zustimmung (s. auch § 241a BGB)?
Fiktive (z.B. § 503 II 4 BGB)
"Elektronische" Willenserklärung?
Subjektiver Tatbestand
- Handlungswille
Erklärungswille bzw. Erklärungsbewußtsein
Geschäftswille
Wirksamwerden der Willenserklärung
- Abgabe
- Empfangsbedürftige Willenserklärung: Zugang (§ 130 Abs. 1 S. 1 BGB)
- Unter Abwesenden:
- Örtlich: Machtbereich des Empfängers
- Zeitlich: Möglichkeit der Kenntnisnahme
- Einschaltung von Mittelspersonen
- Stellvertreter bei Erklärung oder Empfang (§ 164 Abs. 1, 3 BGB)
- Erklärungs- und Empfangsbote
- Einzelfragen
- Einschreibebrief durch die Post
- Urlaubsbedingte Abwesenheit
- Besonderheiten moderner Kommunikationsmittel: Telefax, e-mail etc.
- Zugang formgebundener Willenserklärungen: Das Telefaxproblem
- Zugang unter Anwesenden
- Schriftliche Willenserklärung: Machtbereich des Empfängers
- Mündliche bzw. fernmündliche (telefonische): (eingeschränkte) Vernehmungstheorie
- Beweislast des Erklärenden
- Parteivereinbarungen über den Zugang
- Widerruf einer abgegebenen Willenserklärung
- Widerruf nach § 130 Abs. 1 S. 2 BGB
- Verbraucherschützende Widerrufsrechte: §§ 312, 312 d, 485 I, 495 I, 505 I, § 4 FernUSG i.V.m. § 355 BGB
- Tod oder Geschäftsunfähigkeit (§ 130 Abs. 2 BGB)
- Tod/Geschäftsunfähigkeit des Erklärenden (§ 130 Abs. 2 BGB)
- Erklärungsempfänger
- Geschäftsunfähiger: Zugang an gesetzlichen Vertreter (§ 131 Abs. 1 BGB)
- Einschränkung bei beschränkt Geschäftsfähigen: (§§ 131 Abs. 2 S. 2, 107, 183 BGB)
- Zugangsverhinderung durch den Empfänger
- Zustellung als Zugangsersatz (§ 132 Abs. 1 S. 1 BGB, § 186 ZPO)
- Grenzen durch Treu und Glauben (§ 242 BGB)
Literaturhinweise
a) Allgemein:
Köhler AT § 6 II
Brox/Walker AT § 4 II, § 7
Medicus AT §§ 21 - 23
Larenz/Wolf AT §§ 24, 26
b) Speziell:
| J. Neuner
JuS 2007, 881 |
Was ist eine Willenserklärung |
| Armbrüster NJW 1996, 438 |
Zugang beurkundungsbedürftiger Willenserklärungen, Anm. zu BGH NJW 1995, 2217 |
| Hirte/Herber JuS 2002, 241 ff |
Haftung bei Gefälligkeitsfahrten im Straßenverkehr |
| Franzen JuS 1999, 429 |
Zugang und Zugangshindernisse bei eingeschriebenen Briefsendungen |
| Lettl JuS 2002, 219 |
Versteigerung im Internet |
c) Rechtsprechung:
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BGHZ 91, 324 ff |
Erfordernis des Erklärungsbewußtseins ("Sparkassenfall") |
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BGH NJW 1995, 665 ff
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Zugang bei Telefax, Beweiswert des Sendeprotokolls |
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BGH NJW 1997, 3169 |
Schriftform und Telefax bei formgebundener Willenserklärung |
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BGH NJW 1995, 2217 |
Zugang beurkundeter Willenserklärungen unter Abwesenden, Möglichkeit der
vertraglichen Vereinbarung über das Zugangserfordernis |
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BGH NJW 1998, 976 ff |
Zugang bei nicht abgeholtem Einschreibebrief, Zugangsvereitelung |
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BGH NJW 1994, 2613 |
Empfangsbote, Zeitpunkt des Zugangs beim Empfänger |
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BGH NJW 2002, 1041 |
Zugang einer Willenserklärung: Empfangsbote und Empfangsvertreter, konkludente Erteilung der Empfangsvollmacht |
|
BGH NJW 2008, 843 |
Zugang von Willenserklärungen (§ 130 BGB)
durch Einwurf in den Bürobriefkasten, maßgeblicher Zeitpunkt (nach
Verkehrsanschauung übliche Kenntnisnahme) |
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RGZ 61, 415 |
Wirksamwerden einer schriftlichen Willenserklärung unter Anwesenden |
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BGH NJW 1992, 498 |
Abgrenzung Gefälligkeit/Auftrag bei Fahrgemeinschaft |
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BGH NJW 1995, 3389 |
Abgrenzung Gefälligkeit/Vertrag
|
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BGH NJW 2006, 362 und
BGH NJW 2008, 840 |
Abgrenzung Gefälligkeit/Vertrag bei "Selbstsperre" bei einer
Spielbank |
| BGH NJW 1996, 919
und
NJW 2000,
276 |
Vertragsschluß durch "beredtes Schweigen" |
| BGH NJW 2001, 2324 |
Erlaßvertrag: Voraussetzungen eine
stillschweigenden Annahme nach § 151 S. 1 BGB ("Erlaßfalle")
|
| BGH NJW 2002, 363 |
Vertragsschluß bei Internet-Auktionen: "ricardo.de",
Teil III
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| BGH NJW 2003, 1521 |
Haftungsvoraussetzungen und Umfang (negatives
Interesse) bei falscher Bonitätsauskunft (Abgrenzung zur Gefälligkeit) |
| BGH NJW 2003, 3270 |
Zugang einer Willenserklärung (§ 130 BGB) - Zugang beim
Empfangsvertreter (passive Stellvertretung gem. § 164 III BGB);
Zeitpunkt des Zugangs bei Ablage im Postfach des Empfängers;
Arglist des Absenders |
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BGH v. 21.1.2004 -
XII ZR 214/00 |
Zugang von Willenserklärungen,
gewillkürte Schriftform (§ 127 BGB), Auslegung der Vereinbarung der
Erklärung durch Einschreibebrief als bloße Beweisregel |
| BGH
NJW 2006, 3777 |
Auslegung von
empfangsbedürftigen Willenserklärungen nach dem Empfängerhorizont (§
157 BGB); Vertragsschluß ohne Zugang der Annahmeerklärung (§ 151 S. 1 BGB);
fehlendes Erklärungsbewußtsein |
d) Übungsfälle:
PdW AT Fälle 41 - 48
Übersicht: Tatbestand der Willenserklärung
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Objektive Merkmale |
Subjektive Merkmale |
Erklärungshandlung
Objektiver Rechtsbindungswille
Bezeichnung von Rechtsfolgen
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Handlungswille
Erklärungsbewußtsein
Geschäftswille |
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Fettdruck: Es liegt keine WE vor, Normaldruck: WE wirksam, aber anfechtbar, kursiv: str. |
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§ 4 Das Zustandekommen des Vertrags, Teil 1: Angebot und Annahme
- Allgemeines
- Begriffe: Angebot, Antrag, Offerte bzw. Annahme
Vertragsfreiheit und Kontrahierungszwang
Formen des Zustandekommens
- Angebot und Annahme
- Gleichzeitige Unterzeichnung des von einem Dritten vorformulierten Vertragstextes
Die Phase der Vertragsverhandlungen (§ 311 II, III BGB)
Angebot
- Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit (§§ 315 - 317, 612, 632 BGB), essentialia negotii
Verbindlichkeit oder Unverbindlichkeit (§ 145 BGB)
- Grundsatz: § 145 Halbs. 1 BGB
- Ausnahme: Freibleibendes Angebot: § 145 Halbs. 2 BGB
- Abgrenzung zur invitatio ad offerendum
Zeitliche Gebundenheit des Erklärenden an das Angebot
- Fristsetzung durch den Antragsteller (§ 148 BGB)
- Dispositive gesetzliche Regelung
- Unter Anwesenden (§ 147 Abs. 1 BGB)
- Unter Abwesenden (§ 147 Abs. 2 BGB)
- Erlöschen des Angebots (§ 146 BGB)
- Ablehnung
- Verstreichen der Frist
- Rechtzeitige Absendung der Annahme, verspäteter Zugang, Erkennbarkeit für Empfänger (§ 149 BGB)
- Tod und Geschäftsunfähigkeit des Antragenden (§ 153 BGB)
Annahme - empfangsbedürftige Willenserklärung
- Empfangsbedürftige Willenserklärung - Herstellung des Konsenses
Modifizierende Annahme (§ 150 Abs. 2 BGB)
Entbehrlichkeit des Zugangs (§ 151 S. 1 BGB)
Literaturhinweise:
a) Allgemein:
Köhler § 8 I - III
Brox/Walker AT § 8 I, II
Medicus AT § 26 I - III
Larenz/Wolf AT §§ 29, 30
b) Speziell:
| Honsell/Holz-Dahrenstaedt JuS 1986, 969 |
Grundprobleme des Vertragsschlusses |
| P. Bydlinski JuS 1988, 36 |
Probleme des Vertragsschlusses ohne Annahmeerklärung |
| Brehmer JuS 1994, 386 |
Die Annahme nach § 151 BGB |
c) Rechtsprechung
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RGZ 133, 388 |
Vertragsabschlußfreiheit und Kontrahierungszwang aus § 826 BGB ("Kritiker-Fall") |
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BGH NJW 1996, 919 |
Freibleibendes Angebot, Schweigen auf Vertragsangebot als konkludente Zustimmung |
| BGH NJW 1995, 1671 |
Zur Frage der stillschweigenden Annahme des in einer modifizierten Auftragsbestätigung enthaltenen neuen Antrags durch widerspruchslose Entgegennahme der Vertragsleistung. |
BGH NJW 1997, 2233 und
NJW 2000, 276 |
Annahme nach § 151 S. 1 BGB |
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BGH NJW 1999, 2179 |
Zeitliche Bindung an eine Vertragsofferte bei Zugangsverzicht bzgl. der Annahmeerklärung nach § 151 BGB |
BGH NJW 2002, 363 und
OLG Hamm NJW 2001, 1142 |
Vertragsschluß bei Internet-"Auktionen"
(ricardo.de) |
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OLG Frankfurt NJW 1997, 136 |
Rechtsbindungswille bei Äußerungen auf einer Pressekonferenz ("Peanuts") |
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BGH NJW 2002, 1945 |
Zustandekommen eines (Makler-)Vertrags bei Inanspruchnahme einer Leistung nach vorausgehender Ablehnung eines Vertragsschlusses |
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BGH NJW 2004, 3699 |
Vorliegen eines Fernabsatzvertrages i.S.v. § 312b BGB bei Vertragsschluß mittels Boten; Voraussetzungen einer Annahme nach § 151 BGB; invitatio ad offerendum und Angebot, abändernde Annahme nach § 150 II BGB |
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BGH v. 20.7.2005 - VIII ZR 199/04 |
Voraussetzungen eines konkludenten Vertragsschlusses |
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BGH NJW 2005, 976
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Zustandekommen eines Vertrages bei Bestellung im Internet; Anfechtung
nach § 119 I BGB (Erklärungsirrtum) bei "elektronischer Willenserklärung";
Widerlegung der Vermutung des Vertretenmüssen nach § 280 I S. 2 BGB n.F. bei
Rechtsirrtum |
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BGH NJW 2006, 286 |
Vertragsverhältnisse bei der Inanspruchnahme von Mehrwertdiensten (0190-Nummer) |
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BGH NJW-RR 2007, 400 |
Vertragsschluß: Konkludente Annahme eines Vertragsangebots durch
Inanspruchnahme der Leistung |
AG Butzbach NJW-RR 2003, 54
und
OLG Frankfurt/M., Urt. v.
Urt. v.
20.11.2002, 9 U 94/02 |
Vertragsschluß im Internet: Abgrenzung von Offerte
und invitatio ad offerendum; "Eingangsbestätigung" und Annahme |
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LG Gießen
NJW-RR 2003, 1206 |
Vertragsschluß im
Internet: Invitatio ad offerendum und abändernde Annahme (§ 150
Abs. 2 BGB) durch Zusendung nichtbestellter Ware |
| BGH NJW 2009, 1337 |
Rechtlicher Charakter von Katalogangaben: "Änderungen
und Irrtümer vorbehalten"; Abgrenzung zu AGB; invitatio ad offerendum |
| BGH NJW 2010, 2873 |
Vereinbarung von Annahmefristen (§ 148 BGB) durch AGB (§ 308
Nr. 1 BGB); Annahmefrist nach § 147 II BGB |
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BGH NJW 2011, 2871 |
Vertragsschluss an der (Selbstbedienungs-)Tankstelle |
d) Übungsfälle
PdW AT Fälle 96 - 107
§ 5 Das Zustandekommen des Vertrags, Teil 2: Sozialtypisches Verhalten, Schweigen, Verbraucherschutz in der Vertragsanbahnung
- Vertragsschluß durch sozialtypisches Verhalten, "Faktischer Vertrag"?
- Die Problemfälle: Tatsächlich Inanspruchnahme von Leistungen ohne Vertragswillen
Faktisches Vertragsverhältnis durch sozialtypisches Verhalten? Abgrenzung zur konkludenten Willenserklärung
Alternativlösungen
- Protestatio facto contraria non valet
- Delikts- und Bereicherungsrecht
Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben - Abgrenzung zur Auftragsbestätigung
- Ratio: Rechtssicherheit, Schnelligkeit des Handelsverkehrs
Betroffener Personenkreis: Kaufleute oder vergleichbare geschäftlich Tätige
Vorausgegangene Vertragsverhandlungen, zeitlicher Nähebezug
Bestätigung des Vertragsinhalts - Redlichkeit des Verfassers
Kein unverzüglicher Widerspruch nach Zugang
Sonderregelung für den Widerruf einer Vertragserklärung
- Ausprägung des Übereilungsschutzes oder Überrumpelungsschutzes zugunsten von Verbrauchern gegenüber gewerblich Tätigen; europarechtlicher Hintergrund
SchuldrechtmodernisierungsG 2002: Die Integration von Nebengesetzen in das BGB, gesetzliche Systematik, verbleibende sondergesetzliche Regelungen
Rechtstechnische Verankerung des Widerrufsrechts in §§ 355 ff
Persönlicher Anwendungsbereich
- Verbraucher (§ 13 BGB)
- Unternehmer (§ 14 BGB)
Sachlicher Anwendungsbereich und Ausnahmen
Überrumpelungstatbestände des § 312 BGB
- Arbeitsplatz oder Privatwohnung
- Freizeitveranstaltung - Kaffee- bzw. Butterfahrten
- Verkehrsmittel und öffentliche Verkehrswege
- Ausschlußtatbestand der vorangehenden Bestellung durch den Kunden (§ 312 Abs. 3 Nr. 1 BGB)
Verbraucherdarlehensvertrag (§§ 491 ff BGB), sonstige Finanzierungshilfe (§
506 ff BGB) und Ratenlieferungsvertrag (§ 510 BGB)
- Sachlicher Anwendungsbereich - ratio legis
- Informationspflichten
- Widerrufsrecht
Time-sharing-Verträge nach §§ 481 ff BGB
- Sachlicher Anwendungsbereich - ratio legis
- Informationspflichten
- Widerrufsrecht
Fernabsatzverträge, Internet- und Teleshopping, elektronischer Geschäftsverkehr (§ 312b ff BGB)
- Sachlicher Anwendungsbereich - ratio legis
- Informationspflichten
- Widerrufsrecht
- Exkurs: Verhaltenspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr (§ 312e BGB)
Weitere verbraucherschützende Widerrufsrechte (FernUSG, VVG, KAGG, AuslInvestmG)
Ausübung des Widerrufsrechts nach § 355 BGB
- Frist
- Form
- Widerrufsbelehrung: Anforderungen und Bedeutung (§ 350 BGB)
- Abweichende Sonderregelungen
Ersetzung durch ein Rückgaberecht (§ 356 BGB)
Rechtsfolgen
- Vor Widerruf
- Nach Widerruf
- Zufälliger Untergang der Sache
- Wert- und Nutzungsersatz
Literaturhinweise:
a) Allgemein:
Köhler AT § 8 III, IV
Brox/Walker AT § 8 III, § 9
Medicus AT §§ 21 II 2, 25, 29 IV
Larenz/Wolf AT §§ 30, 39
b) Speziell:
| Diederichsen JuS 1966, 129 |
Der "Vertragsschluß" durch kaufmännisches Bestätigungsschreiben |
| H. Köhler JZ 1981, 464 |
Kritik der Regel der "protestatio facto contraria non valet" |
| Coester-Waltjen Jura 1994, 534 ff |
Verbraucherschutz und Abschlußkontrolle |
| H. Köhler NJW 2009, 2567 |
Neue Regelungen zum Verbraucherschutz bei Telefonwerbung und
Fernabsatzverträgen |
c) Rechtsprechung:
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BGHZ 21, 319 ff |
"Hamburger Parkplatzfall" |
| LG Bremen NJW 1966, 2360 |
"Bremer Straßenbahnfall" |
| BGH FamRZ 1971, 247 ff |
Flugreisefall |
AG Köln NJW 1987, 447 und
AG Hamburg NJW 1987, 448 |
Schwarzfahrt eines Minderjährigen |
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BGH NJW-RR 1986, 1496 |
Ausdrückliche Ablehnung des Vertragsschlusses (Maklervertrag) und protestatio facto contraria |
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BGH NJW 2002, 817 |
Zustandekommen eines (Makler)Vertrags bei fehlender Einigung über das Entgelt: Widerlegung der Vermutung aus §§ 154 I BGB (offener Dissens); protestatio facto contraria und Vergütung nach §§ 653 II BGB |
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BGH NJW
2000, 3429 |
Vertragsschluß durch tatsächliche
Inanspruchnahme von Leistungen - "protestatio facto contraria" und
Wiedergeburt des "faktischen Vertrags"? |
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BGH NJW-RR 2001, 680 = JuS 2001, 715 |
Voraussetzungen des Vertragsschlusses durch Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben (Beweislast) |
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BGH
NJW 2002, 3100 |
Begriff der
"Freizeitveranstaltung" i.S.v. § 1 HWiG (jetzt: § 312 I Nr. 2
BGB), ratio der Regelung; Rücktrittsrecht nach § 13a UWG - Begriff der "Werbung",
Begriff des "Ratenlieferungsvertrags" i.S.v. § 2 VerbrKrG
(jetzt: § 505 BGB); |
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BGH NJW 2004, 3699 |
Vorliegen eines Fernabsatzvertrages i.S.v. § 312b BGB bei Vertragsschluß mittels Boten; Voraussetzungen einer Annahme nach § 151 BGB; invitatio ad offerendum und Angebot, abändernde Annahme nach § 150 II BGB |
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BGH v. 15.11.2004 - II ZR 375/02 |
Begriff der "Privatwohnung" i.S.v. § 1 I Nr. 1 HWiG (jetzt: § 312 I S. 1 BGB): Privatwohnung eines Dritten; Erstreckung des Widerrufsrecht auf späteren Vertrag im Rahmen einer Umschuldung; Zurechnung einer Haustürsituation analog § 123 II BGB |
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BGH NJW 2005, 53 |
Kein Ausschluß des Widerrufsrechts nach § 312d I bei "ebay"-Auktionen nach § 312 IV Nr. 5; Begriff der "Versteigerung" i.S.v. § 156 BGB in Abgrenzung zum Verkauf zum Höchstgebot |
| BGH NJW 2007, 2106 |
Widerruf von Bürgschaftserklärungen nach § 312 Abs. 1 Nr. 1
BGB; "Arbeitsplatz" iSv § 312 Abs.1 Nr. 1 BGB; Voraussetzungen des
Umgehungsverbots (§ 312 f S. 2 BGB) |
| BGH v. 12.12.2006 - XI
ZR 20/06 |
Kein Zustandekommen eines Darlehensvertrags im Handelsverkehr
durch Schweigen auf ein Vertragsangebot |
| BGH NJW 2007, 987 |
Vertragsschluß durch kaufmännisches Bestätigungsschreiben bei
Vertragsverhandlungen durch falsus procurator |
| BGH v. 12.4.2007 -
VII ZR 122/06 |
Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung nach § 355
II BGB; Beginn der Widerrufsfrist vor Vertragsschluß (offen gelassen) |
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BGH v.
15.11.2007 - III ZR 295/06 |
Verbraucher- und Unternehmerbegriff bei
Existenzgründungsgeschäften; Ausschluß des Widerrufsrechts bei
Haustürgeschäften gem. § 312 III Nr. 1 BGB ("vorhergehende
Bestellung") |
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BGH NJW 2009, 3780 |
Verbraucherbegriff (§ 13 BGB): Vermutung der Verbrauchereigenschaft,
objektive Bestimmung oder Empfängerhorizont? |
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BGH NJW 2010, 610 |
Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein im Fernabsatz
erworbenes Radarwarngerät: Verbraucherschützender Widerruf
eines nach § 134 BGB nichtigen Vertrages, Abwicklung nach §§
357 I, 346 BGB, keine Anwendung von § 817 BGB (Grundsatz der
Doppelwirkung) |
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BGH NJW 2010, 3503 |
Beginn der Widerrufsfrist bei Haustürgeschäften (§§§ 312,
355 BGB) mit Abgabe der Willenserklärung des Verbrauchers
unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses |
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BGH NJW 2010, 3566 |
Belehrung über verbraucherschützende Widerrufsrechte (§ 355
ÍI BGB) bei ebay, Anforderungen an die Textform (§ 126b
BGB)
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d) Übungsfälle
PdW AT Fälle 82, 100 - 102
§ 6 Das Zustandekommen des Vertrags, Teil 3: Auslegung, Dissens, AGB und Fehlerfolgen
- Auslegung von Willenserklärung, Rechtsgeschäft und Vertrag (§§ 133, 157 BGB) - Wille und Erklärung
- Einfache Auslegung
- Wirklicher Wille
- Betonung des wirklichen Willens bei einseitigen Rechtsgeschäften mangels schutzwürdigen Vertrauens Dritter
- Vorrang des "realen Konsens" bei Verträgen ("falsa demonstratio)
- Berücksichtigung nicht nur des Wortlauts (§ 133 BGB)
- Normativer Maßstab: Objektiver Erklärungswert nach dem Empfängerhorizont (§ 157 BGB)
Ergänzende Auslegung - hypothetischer Parteiwille
Übereinstimmung von Angebot und Annahme: Konsens und Dissens
- Konsens
- Vollständige Übereinstimmung von Angebot und Annahme
- Unschädliche Falschbezeichnung: falsa demonstratio non nocet
- Dissens
- Offener Dissens (§ 154 BGB)
- Versteckter Dissens (§ 155 BGB)
Vertragsschluß unter Verwendung allgemeiner Geschäftsbedingungen
- Die beteiligten Personen: Verwender, Vertragspartner
- Wirtschaftliche Hintergründe, Machtgefälle zwischen Verwender und Kunde, ratio der Regelung: Leitbildfunktion des dispositiven Rechts; Ausgleich von gestörter Privatautonomie
- SchuldrechtmodernisierungsG 2002: Die Integration in das BGB
- Sachlicher Anwendungsbereich, Begriff (§§ 305, 310 Abs. 3, 4 BGB)
- Persönlicher Anwendungsbereich
- Unternehmer/Unternehmer ("B2B")
- Unternehmer/Verbraucher ("B2C")
- Verbraucher/Verbraucher ("C2C")
- Einbeziehungskontrolle (§ 305 Abs. 2, 305a BGB)
- Konsenserfordernis
- Ausdrücklicher Hinweis bei Vertragsschluß (§ 305 Abs. 2 Nr. 1 BGB)
- Möglichkeit der Kenntnisnahme (§ 305 Abs. 2 Nr. 2 BGB)
- Einverständnis des Vertragspartners (§ 305 Abs. 2 Halbs. 2 BGB); Rahmenvereinbarung (§ 305 Abs. 3 BGB)
- Vorrang der Individualabrede (§ 305 b BGB)
- Ausschluß überraschender Klauseln (§ 305c BGB)
- Auslegung von allgemeinen Geschäftsbedingungen: Unklarheitenregel (§ 305c Abs. 2 BGB)
- Grundsatz der kundenfreundlichsten Auslegung im Individualprozeß
- Grundsatz der kundenfeindlichsten Auslegung im Verbandsklageverfahren (§ 1 UklaG)
- Inhaltskontrolle (§§ 307 ff BGB)
- Eröffnung der Inhaltskontrolle (§ 307 Abs. 3 BGB)
- Vom dispositiven Recht abweichende/ergänzende Regelungen
- Ausnahme: Verstöße gegen das Transparenzgebot (§ 307 Abs. 3 S. 2 BGB)
- Feststellung des Inhalts: Unklarheitenregel (§ 305c Abs. 2 BGB)
- Klauselverbote
- System, Prüfungsreihenfolge
- Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit (§ 309 BGB)
- Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit (§ 308 BGB)
- Generalklausel (§ 307 I, II BGB)
- Leitbildfunktion des dispositiven Rechts
- Transparenzgebot
- Begleitumstände (§ 310 Abs. 3 Nr. 3 BGB)
- Generalklausel (§ 307 Abs. 1, 2 BGB)
- Inhaltskontrolle bei
Verbraucherindividualverträgen (§ 310 II Nr. 2 BGB)
- Nichtigkeitsfolge (§ 306 BGB)
- Gerichtlicher Verbraucherschutz (UklaG)
Abgestufte Sanktionen bei Störungsquellen beim Zustandekommen des Vertrags
- Nichtigkeit
- Schwebende Unwirksamkeit
- Vernichtbarkeit (Anfechtbarkeit, Widerrufbarkeit)
Literaturhinweise:
a) Allgemein:
Köhler AT §§ 7, 8 V, 9, 16
Brox/Walker AT §§ 6, 10, 11
Medicus AT §§ 24, 27 - 29
Larenz/Wolf AT § 28 (Auslegung), § 29 IV, V (Konsens, Dissens), § 43 (AGB)
b) Speziell:
| Köhler JuS 2010, 665 |
Einschränkung der Nichtigkeit von
Rechtsgeschäften |
c) Rechtsprechung:
| BGH NJW 1982, 2309 |
Keine geltungserhaltende Reduktion bei AGB |
|
RGZ 68, 6 |
Versteckter Dissens bei Gebrauch
eines Phantasieworts ("Semilodei") |
|
RGZ 99, 147 |
Falsa demonstratio; Haakjöringsköd-Fall |
| BGH NJW 1991, 1730 und BGH NJW 1999, 486 |
Falsa demonstratio beim In-sich-Geschäft |
|
BGH NJW-RR 1986, 1496 |
Ausdrückliche Ablehnung des Vertragsschlusses (Maklervertrag) und protestatio facto contraria |
|
BGH NJW 2002, 817 |
Zustandekommen eines (Makler)Vertrags bei fehlender Einigung über das Entgelt:
Widerlegung der Vermutung aus §§ 154 I BGB (offener Dissens); protestatio facto contraria und Vergütung nach §§ 653 II BGB |
|
BGH NJW 1999, 2180 |
Vorliegen von AGB bei Speicherung "im Kopf", Fiktion des einseitigen Stellens bei Verbraucherverträgen nach § 24a AGBG a.F. (= § 310 Abs. 3 Nr. 1 BGB) |
|
BGH NJW
2001, 600 |
Grenzen der ergänzenden
Vertragsauslegung: Erfordernis einer planwidrigen Regelungslücke |
|
BGH
NJW 2002, 3098 |
Lückenfüllung
durch ergänzende Vertragsauslegung bei Unwirksamkeit von AGB
(§ 6 II AGBG, jetzt § 306 II BGB): Verpflichtung zur Stellung einer
Bürgschaft auf erstes Anfordern |
|
BGH NJW 2003, 2899 |
Grenzen des Verbots geltungserhaltender Reduktion nichtiger
Formularklauseln (Mietkaution) |
|
BGH NJW 2005, 1774 |
Unwirksamkeit von AGB bei Einschränkung von Kardinalpflichten (§ 307 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. Abs. 1 BGB n.F.); Begriff der unangemessenen Benachteiligung: Beförderungsverträge und Verlust des Fahrscheins; Bedeutung des Fahrscheins |
|
BGH NJW 2005, 2543 |
Partnerschaftsvermittlungsvertrag:
Kündigungsmöglichkeit nach § 627 BGB; Begriff der AGB: "Aushandeln"
i.S.v. § 305 I 3 BGB; Vorliegen von AGB bei Speicherung "im Kopf" |
|
BAG NJW 2005, 1820 |
Geltungserhaltende Reduktion in AGB wegen Anwendbarkeit des §§ 305 ff BGB auf AGB in Individualarbeitsverträgen (Änderungsvorbehalt für übertarifliche Leistungen) |
|
BAG NZA 2005, 2131 |
AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht: "Arbeitsrechtliche
Besonderheiten" i.S.v. § 310 IV S. 2 BGB; Arbeitnehmer als Verbraucher
i.S.v. § 13 BGB; Verbot der geltungserhaltenden Reduktion und (ergänzende)
Vertragsauslegung; (keine) allgemeine Angemessenheitskontrolle nach § 242
BGB außerhalb der §§ 305 ff BGB |
| BGH v.
6.7.2005 - VIII ZR 136/04 |
Auslegung von Verträgen (§ 157 BGB); Bedeutung des
Verhaltens der Parteien nach Vertragsschluß für die Auslegung;
Gewährleistungsausschluß: Bedeutung der Klausel "gekauft wie gesehen" unter
Privaten |
|
BGH NJW 2006, 138 |
Vorrang der Individualabrede in AGB gem. § 305b BGB und
Schriftformklauseln |
|
BGH v. 9.3.2006- VII ZR 268/04 |
Begriff des "Verwenders" von AGB bei Einführung der
AGB
der anderen Vertragspartei |
|
BGH NJW 2006, 2843
|
Wirksamkeit eines Vorvertrags bei offenem Einigungsmangel
(Widerlegung der Vermutung aus § 154 I S. 1 BGB) |
|
BGH NJW 2006, 2976 |
Einbeziehung von AGB "im Internet" |
|
BGH NJW 2006,
3777 |
Auslegung von empfangsbedürftigen Willenserklärungen
nach dem Empfängerhorizont (§ 157 BGB); Vertragsschluß ohne Zugang der
Annahmeerklärung (§ 151 S. 1 BGB) |
|
BGH NJW 2007, 2912 |
Bedeutung der "Pfandflasche"; Auslegung von
Willenserklärungen "ad incertas personas" |
|
BGH NJW 2007, 3774 |
Sachmängelhaftung beim Kauf:
Gewährleistungsausschluß unter Unternehmern; AGB-Klauselkontrolle
im unternehmerischen Geschäftsverkehr (§ 310 Abs. 1 BGB) -
Indizwirkung der besonderen Klauselverbote; Verstoß gegen § 309 Nr.
7a, b BGB im kaufmännischen Geschäftsverkehr; Verbot
geltungserhaltender Reduktion |
|
BGH NJW 2008,
2250 = BGHZ 176, 140 |
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Beweislast für das
Vorliegen von AGB; Klauselkontrolle bei Verbraucher(individual)verträgen
nach § 310 III Nr. 2 BGB, Beweislast für die fehlende
Einflußmöglichkeit; richtlinienkonforme Auslegung des AGB-Rechts |
|
BGH NJW 2008, 3772 |
AGB-Kontrolle im kaufmännischen Verkehr, Auslegung von AGB,
Inhaltskontrolle, Verbot geltungserhaltender Reduktion,
Unwirksamkeit einer starren Schönheitsreparaturklausel (auch) bei
gewerblicher Miete |
|
BGH NJW 2010, 1131 |
Begriff der AGB, Inhaltskontrolle: Erfordernis des
"Stellens" (§§ 305, 310 BGB); keine AGB-Kontrolle bei
einvernehmlicher Verwendung eines vorformulierten Vertragstextes
eines Drittanbieters ohne einseitiges "Stellen"; keine
generelle Einschränkung der AGB-Kontrolle bei der Verwendung von
Musterverträgen von Drittanbietern durch Verbraucher |
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BGH NJW 2011, 139 |
AGB-Kontrolle von einseitigen Rechtsgeschäften;
Haftungsausschluß und § 309 Nr. 7 a, b BGB; kundenfeindlichste Auslegung im
Rahmen der AGB-Kontrolle; Verbot geltungserhaltender Reduktion |
d) Übungsfälle
PdW AT Fälle 105 - 107 (Konsens, Dissens); Fälle 108 - 116 (AGB)
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Prüfungsschema AGB
- Anwendbarkeit der AGB-Regelungen (§ 310 Abs. 4 BGB)
- Vorliegen von AGB (§ 305 Abs. 2, 310 Abs. 3 Nr. 1, 2 BGB)
- Einbeziehungskontrolle: AGB Vertragsbestandteil geworden?
- Einbeziehungsvereinbarung und Möglichkeit der Kenntnisnahme (§ 305 Abs. 2, 3, 305a BGB)
- Vorrang der Individualabrede (§ 305b BGB)?
- Überraschende Klausel (§ 305c BGB)?
Ermittlung des Inhalts: Unklarheitenregel des § 305c Abs. 2 BGB.
Inhaltskontrolle
- Klausel Gegenstand der Inhaltskontrolle (§ 307 Abs. 3 BGB)?: Abweichen vom dispositiven Gesetzesrecht, Transparenzgebot (§ 307 Abs. 3 S. 2 i.V.m. Abs. 1 S. 2 BGB)
- Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit (§ 309 BGB)
- Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit (§ 308 BGB)
- Verstoß gegen die Generalklausel (§ 307 Abs. 2, 3 BGB)
Folgen der Unwirksamkeit (§ 306 BGB)
Übergreifend zu beachten: Umgehungsverbot (§ 306a BGB)
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§ 7 Geschäftsfähigkeit
- Die maßgeblichen Interessen
- Rechtsklarheit - Vertrauen der Teilnehmer des Rechtsverkehrs
- Schutz des Geschäftsunfähigen vor sich selbst
- Typisierter und individualisierter Schutz, absoluter Vorrang des Schutzes des Geschäftsunfähigen, beschränkter Gutglaubensschutz (Art. 12 EGBGB)
- Schutz des Geschäftsunfähigen/beschr. Geschäftsfähigen vor Überschuldung bei Volljährigkeit: Beschränkung der Minderjährigenhaftung (§ 1629a BGB)
- Abgrenzung
- Geschäftsfähigkeit - Rechtsfähigkeit
- Geschäftsfähigkeit - Deliktsfähigkeit (§§ 827 f BGB)
- Ehefähigkeit (§ 1303 BGB), Testierfähigkeit (§ 2229 Abs. 1 BGB)
- Abstufung nach Alter und Geisteszustand
- (Absolute)Geschäftsunfähigkeit, § 104 BGB
- Kinder unter 7 Jahren (§ 104 Nr. 1 BGB)
- Geisteskranke (§ 104 Nr. 2 BGB)
- Vorübergehende Störung der Geistestätigkeit (§ 105 Abs. 2 BGB)
- Rechtsfolgen
- Nichtige Willenserklärung (§ 105 Abs. 1 BGB)
- Geschäfte des täglichen Lebens (§ 105a BGB)
- Zugang einer Willenserklärung
- Partielle und relative Geschäftsunfähigkeit
- Beschränkte Geschäftsfähigkeit (§ 106 BGB)
- Geschäftsfähigkeit, § 2 BGB
- Betreuungsrecht - Einwilligungsvorbehalt (§ 1903 Abs. 1 S. 1 BGB)
- Gesetzliche Vertreter
- Personen
- Eltern (§ 1629 Abs. 1 BGB)
- Vormund (§ 1793 S. 1 BGB)
- Betreuer (§§ 1896 Abs. 1, 1902 BGB)
- Zustimmung bei zustimmungsbedürftigem Rechtsgeschäft
- Arten
- Einwilligung, § 183 BGB
- Genehmigung, § 184 BGB
- Adressat, § 182 Abs. 1 BGB
- Zugang von Willenserklärungen an Geschäftsunfähige/beschränkt Geschäftsfähige, §§ 131 BGB, 1629 Abs. 1 S. 2 BGB
- Beschränkte Geschäftsfähigkeit
- Zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte, § 107 BGB
- Synallagmatische Verpflichtungsgeschäfte
- Unvollkommen zweiseitige Rechtsgeschäfte
- Erfüllung (§ 362 Abs. 1 BGB)
- Zustimmungsfreie Rechtsgeschäfte: Rechtlich lediglich vorteilhafte Willenserklärung (§ 107 BGB)
- Schenkung (§ 516 BGB)
- Verfügungsgeschäfte (Erwerbsgeschäfte)
- Besonderheit des Verfügungsgeschäfts bei der Grundstücksschenkung
- Rechtlich neutrale Geschäfte
- Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
- Widerruflichkeit (§ 183 S. 1 BGB)
- Schutz des Dritter analog §§ 170, 173 BGB
- Form (§ 182 Abs. 2 BGB)
- Umfang
- Einzeleinwilligung
- Generaleinwilligung bzw. Generalkonsens - Grenzen
- "Taschengeldparagraph" (§ 110 BGB)
- Tatsächliche Bewirkung der Leistung mit überlassenen Mitteln, rückwirkende Wirksamkeit mit Erfüllung
- Verpflichtungsgeschäft und Erfüllungsgeschäft
- Inhaltliche Grenzen aus Erziehungszweck
- Surrogate
- Genehmigung des gesetzlichen Vertreters
- Adressat
- Aufforderung durch Geschäftsgegner § 108 Abs. 2 BGB)
- Widerrufsmöglichkeit während der Schwebezeit (§ 109 BGB)
- Erreichung der Volljährigkeit während des Schwebezustands (§ 108 Abs. 3 BGB)
- Mitwirkung des Vormundschaftsgerichts (§§ 112, 1643, 1821 f BGB)
- Besonderheiten bei einseitigen Rechtsgeschäften (§ 111 BGB)
- Unwirksamkeit bei Handeln ohne Einwilligung
- Unverzügliche Zurückweisung (S. 2)
- Teilgeschäftsfähigkeit - sachlich beschränkte volle Geschäftsfähigkeit - Generaleinwilligung
- Betrieb eines Erwerbsgeschäfts (§ 112 BGB)
-
Dienst- oder Arbeitsverhältnis (§ 113 BGB) einschl. Hilfsgeschäfte
- Betreuungsrecht
- Geschäftsunfähige Personen (§ 104 Nr. 2 BGB)
- Voll geschäftsfähige Personen - Einwilligungsvorbehalt (§ 1903 Abs. 1 S. 1 BGB)
- Reichweite des Einwilligungsvorbehalts
- Höchstpersönliche Rechtsgeschäfte z.B. Eheschließung (§ 1903 Abs. 2 BGB)
- Rechtlich lediglich vorteilhafte Rechtsgeschäfte (§ 1903 Abs. 3 BGB)
- Geringfügige Angelegenheiten des täglichen Lebens (§ 1903 Abs. 3 BGB)
- Verweis auf Recht des beschränkt geschäftsfähigen Minderjährigen (§ 1903 Abs. 1 S 2 BGB)
Literaturhinweise
a) Allgemein:
Köhler AT § 10
Brox/Walker AT § 12
Medicus AT § 38
Larenz/Wolf AT § 25
b) Speziell:
| Coester-Waltjen Jura 1994, 331 |
Überblick über die Probleme der Geschäftsfähigkeit |
| Nierwetberg Jura 1984, 127 |
Der Taschengeldparagraph § 110 BGB im System des Minderjährigenrechts |
| Casper NJW 2002, 3425 ff |
Geschäfte des täglichen Lebens - kritische
Anmerkungen zum neuen § 105a BGB |
| Wilhelm NJW 1992, 1666 |
Aufforderung über die Genehmigung eines schwebend unwirksamen Geschäfts und Widerrufs |
| Wilhelm NJW 2006, 2352 |
Das Merkmal “lediglich rechtlich vorteilhaft” bei Verfügungen
über Grundstücksrechte |
| Derleder/Thielbar NJW 2006, 3233 |
Handys, Klingeltöne und Minderjährigenschutz |
c) Rechtsprechung
|
BGH NJW 1996, 918 |
Feststellung der Geschäftsunfähigkeit |
|
BayObLG NJW 1989, 1678 |
Partielle, aber keine relative Geschäftsunfähigkeit |
|
BGH v. 13.6.2002 - III ZR 156/01
= NJW-RR 2002, 1424 |
partielle Geschäftsunfähigkeit bei psychischer Abhängigkeit vom
"Telefonsexpartner" |
|
BGH
NJW 2008, 840 |
Partielle (sektorale) Geschäftsunfähigkeit nach § 105 Abs. 2 BGB bei
Spielsucht |
|
BGHZ 78, 28 ff |
Grundstücksschenkung an einen beschränkt Geschäftsfähigen Minderjährigen und Verbot des Selbstkontrahierens |
| BGHZ
115, 38 |
(Keine) Vertragliche Übernahme der Haftung für die Folgen der
eigenen (zukünftigen) Geschäftsunfähigkeit durch AGB; Verschuldensprinzip
als wesentlicher Grundgedanke des Haftungsrechts |
| BayObLG NJW 2003, 1129 |
Verbot des In-sich-Geschäfts nach § 181 BGB und „rechtlich
lediglich vorteilhaftes Geschäft“: Schenkung eines vermieteten Grundstücks
an Minderjährige |
|
RGZ 74, 235 |
Taschengeld, Einwilligung, Surrogat und die "sittlichen Gefahren" des Automobils ("Lotteriefall") |
|
AG Freiburg NJW-RR 1999, 637 |
"Taschengeldparagraph" (§ 110 BGB): Grenzen der
konkludenten Einwilligung; keine verschärfte Haftung des Mdj. nach § 819 BGB
im Falle der Leistungskondiktion |
|
AG Hamburg NJW 1987,
448 | Schwarzfahrt eines Minderjährigen |
|
BGH NJW 2005, 415 |
Grundstücksübertragung an Minderjährige: Begriff des rechtlich lediglich vorteilhaften Rechtsgeschäfts i.S.v. § 107 BGB, Unbeachtlichkeit gewöhnlicher öffentlicher Lasten, keine Gesamtbetrachtung von schuldrechtlichen und dinglichem Rechtsgeschäft bei (schwebender) Unwirksamkeit des schuldrechtlichen Grundgeschäftes (Abgrenzung zu BGHZ 78, 28): Trennungs- und Abstraktionsprinzip |
|
BGH NJW 2005, 1430 |
Grundstückserwerb durch Minderjährige, Begriff des "rechtlich lediglich vorteilhaften" Rechtsgeschäfts i.S.v. § 107 BGB bei vermietetem Grundstück, Verbot des Selbstkontrahierens (§ 181 BGB), Gesamtbetrachtung von schuldrechtlichem und dinglichen Rechtsgeschäft |
| BGH NJW
2010, 3643 |
Schenkweise Übertragung einer Eigentumswohnung an
Minderjährigen - (kein) rechtlich lediglich vorteilhaftes Rechtsgeschäft
i.S.v. § 107 BGB |
d) Übungsfälle
PdW AT Fälle 24 - 40
§ 8 Formfreiheit und Formpflicht
- Grundsatz der Formfreiheit
- Formzwecke
- Übereilungsschutz
- Beratungsfunktion
- Beweissicherung
- Dokumentation (Erkennbarkeit für Dritte, Rechtssicherheit)
- Arten der Formen (§§ 126 ff BGB)
- Gesetzliche Formerfordernisse
- (Einfache) Schriftform (§ 126 BGB)
- Hauptanwendungsfälle
- Eigenhändige Unterschrift
- Qualifizierte Schriftform
- Testament (§ 2247 Abs. 1 BGB)
- Verbraucherdarlehen u.ä. (§§ 492, 506 BGB)
- Beiderseitiges Unterschreiben der Vertragsurkunde - Ausnahme (§ 126 Abs. 2 BGB)
- Abänderung
- Telefax, e-mail, Btx etc.
- Formwahrung durch Blankodokumente
- Elektronische Form (§ 126a BGB)
- Ersatz für die Schriftform (§ 126 III BGB)
- Elektronisches Dokument
- Name des Ausstellers
- Qualifizierte elektronische Signatur
- Exkurs: Zugangsproblem und Beweisproblem
- Verträge (§ 126a II BGB)
- Textform (§ 126b BGB)
- Anwendungsbereich
- Schriftzeichen
- Eignung zur dauerhaften Wiedergabemöglichkeit
- Abschluß der Erklärung
- Öffentliche Beglaubigung (§ 129 BGB)
- Notarielle Beurkundung (§ 128 BGB)
- Der Vorgang - Gleichwertigkeit des gerichtlichen Vergleichs (§ 127a BGB)
- Die Hauptanwendungsfälle
- Sukzessivbeurkundung (§ 128 BGB, vgl. auch § 152 BGB) oder gleichzeitige Anwesenheit
- Gewillkürte Formerfordernisse (§ 127 BGB)
- Privatautonome Vereinbarungen der Parteien über Voraussetzungen und Folgen
- Exkurs: Schriftformklausel für vertragliche Nebenabreden
- AGB-Klausel
- Individualvertragliche Vereinbarung
- Gesetzliche Auslegungsregeln
- Auslegung des formgebundenen Rechtsgeschäfts
- Sanktionen bei Nichteinhaltung gesetzlicher Formvorschriften
- Nichtigkeit: §§ 125, 139, 154 Abs. 2 BGB
- Heilung durch Bewirkung der versprochenen Leistung
- Dogmatische Einordnung des heilbar formnichtigen Rechtsgeschäfts
- Bürgschaftserklärung (§ 766 S. 2 BGB)
- Schenkungsversprechen (§ 518 Abs. 2 BGB)
- Auflassung und Eintragung (§ 311b I S. 2 BGB)
- Rechtsgestaltende Formmängel: Modifizierung des Vertragsinhalts (§ 494 II, 507 II BGB)
- "Treuwidrige Berufung" auf den Formmangel
- Dogmatischer Ansatzpunkt: Teleologische Reduktion von § 125 BGB
- Arglistige Täuschung über das Formerfordernis
- Ausnutzung einer Machtposition
- Existenzgefährdung, schwere Treuepflichtverletzung
- Sanktionen bei Nichteinhaltung gewillkürter Formvorschriften (§ 125 S 2 BGB)
Literaturhinweise
a) Allgemein:
Köhler AT § 12
Brox/Walker AT § 13
Medicus AT § 41
Larenz/Wolf AT § 27
b) Speziell:
| Häsemeyer JuS 1980, 1 |
Die Bedeutung der Form im Privatrecht |
| Heldrich AcP 147 (1941) S.89 ff |
Die Form des Vertrages (Klassiker!) |
| Boente/Riehm JURA 2001, 793 |
Das BGB im Zeitalter digitaler Kommunikation - Neue Formvorschriften |
| Armbrüster NJW 2007, 3317 |
Treuwidrigkeit der Berufung auf Formmängel |
c) Rechtsprechung
|
RGZ 117, 121 |
Arglistige Berufung auf den Formmangel ("Edelmann-Fall") |
|
BGHZ 48, 396 |
Arglistige Berufung auf den Formmangel ("Kaufmannsehrenwort") |
|
BGH NJW 1996, 1467 = BGHZ 132, 119 |
Bürgschaft und
Formwahrung durch Blankoformular |
| BGH NJW 1996, 2503 |
Treuwidrige Berufung auf den Formmangel |
|
BGHZ 87, 150 und BGH
NJW 2008, 1658 |
Falsa demonstratio beim formgebundenen Rechtsgeschäft
- Geltung der "Andeutungstheorie"? |
|
BGH NJW 2000, 951 |
Erstreckung des Formerfordernisses des § 313 BGB (jetzt: § 311b Abs. 1 BGB) auf Nebenabreden, Vertragsauslegung) |
|
BGH NJW 2001, 1932 |
Vertragsänderung und Formerfordernis des § 311 b Abs. 1 BGB (nachträgliche Vereinbarung eines Rücktrittsrechts) |
|
BGHZ 127, 168 |
Formbedürftigkeit des
Aufhebungsvertrags |
|
BGH NJW 2002, 1050 |
Formerfordernis und Nebenabreden; Voraussetzungen der "treuwidrigen Berufung auf den Formmangel" |
|
BGH v.
21.1.2004 - XII ZR 214/00 |
Zugang von Willenserklärungen,
gewillkürte Schriftform (§ 127 BGB), Auslegung der Vereinbarung der
Erklärung durch Einschreibebrief als bloße Beweisregel |
|
BGH NJW 2004, 3330 |
Voraussetzung der treuwidrigen Berufung auf den Formmangel; Abgrenzung zur Verwirkung |
|
BGH NJW 2004, 3626 |
Voraussetzung der Heilung eines formunwirksamen Verpflichtungsvertrags (entgeltl. Verlängerung eines Vertragsangebots) nach § 313 S. 2 BGB a.F. (= 311b I S. 2 BGB n.F.) bei Eigentumsübertragung auf einen Dritten |
|
BAG v. 20.5.2008 - 9 AZR 382/07,
ZIP 2008, 2035 |
Vertraglich vereinbart Form (§§ 127, 125 S. 2
BGB): Konstitutive und deklaratorische Schriftformklausel; AGB: Vorrang
der Individualabrede bei einfacher und doppelter Schriftformklausel;
Bedeutung einer "doppelten Schriftformklausel"; Unwirksamkeit einer
doppelten Schriftformklausel nach § 307 I BGB in Arbeitsverträgen;
Verbot geltungserhaltender Reduktion |
| |
|
d) Übungsfälle
PdW AT Fälle 74-76, 90
Martinek, Grundlagen-Fälle zum BGB, Fall 19 (Noltes langsamer Walzer) = JuS 1995 S. L. 44-47.
§ 9 Grenzen privatautonomer Gestaltungsfreiheit (§§ 134, 138 BGB)
- Grenzen des Rechtsgeschäfts
- Typenzwang
- Schuldrecht
- Sachenrecht, Familienrecht, Erbrecht
- Inhaltliche Grenzen der Gestaltungsfreiheit
- Auffangtatbestände: Gesetz- und Sittenwidrigkeit (§§ 134, 138 BGB)
- Verbotswidrigkeit (§§ 134 ff BGB)
- § 134 BGB als Schranke der Privatautonomie
- Verbotsgesetze
- Rechtsfolgen des Verstoßes, Zweck des Verbotsgesetzes
- Umgehungsgeschäfte
- Veräußerungsverbote
- Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB)
- Definition: Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden; Einfluß der Grundrechte in das Privatrecht (mittelbare Drittwirkung)
- Voraussetzungen
- Tatbestand
- Subjektive Elemente?
- Fallgruppen
- Machtmißbrauch
- Gläubigergefährdung
- Knebelungsverträge
- "Imparität": Bürgschaftsübernahmen durch mittellose Angehörige
- Verstöße gegen die Sexualmoral
- Grundsatz
- Sonderregelung im ProstG
- Verstöße gegen die Familienordnung
-
Sittenwidriges Verhalten gegenüber
Dritten oder der Allgemeinheit
-
Verhältnis zur Täuschungs- und Drohungsanfechtung (§
123 BGB)
- Zeitpunkt
- Rechtsfolge: Nichtigkeit
- Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft
- Kein durchsetzbarer Anspruch
- Bereicherungsrechtlicher Rückabwicklungsanspruch nach § 812 Abs. 1 S. 1 Alt 1 BGB
- Kondiktionssperre nach § 817 S. 2 BGB
- Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB
- Wucher (§ 138 Abs. 2 BGB)
- Objektiver Tatbestand
- Subjektiver Tatbestand: Ausnutzung von
- Zwangslage
- Unerfahrenheit
- Mangel an Urteilsvermögen
- Erhebliche Willensschwäche
- Verhältnis von § 138 Abs. 2 BGB zu § 138 Abs. 1 BGB ("Wucherähnliches Rechtsgeschäft")
- Nichtigkeit auch des Erfüllungsgeschäfts
- Folgen der Nichtigkeit von Rechtsgeschäften: Teilnichtigkeit; Umdeutung und Bestätigung (§§ 139, 140, 141 BGB)
Literaturhinweise
a) Allgemein:
Köhler AT § 13
Brox/Walker AT § 14
Medicus AT § 34
Larenz/Wolf AT §§ 40, 41
b) Speziell:
| Mayer-Maly JuS 86, 596 |
Die guten Sitten als Maßstab des Rechts |
| Köhler JuS 2010, 665 |
Einschränkung der Nichtigkeit von Rechtsgeschäften |
c) Rechtsprechung
|
BGH NJW 1984, 1175 |
Verstoß gegen das Schwarzarbeitsgesetz |
|
BGHZ
176, 198 |
Auswirkungen einer "ohne Rechnung-Abrede" ("Schwarzarbeit")
auf die Vertragswirksamkeit (§ 134 BGB, § 139 BGB);
Treuwidrigkeit der Berufung auf die Gesamtnichtigkeit gem. § 139 BGB
(§ 242 BGB) |
|
BGH NJW 2000, 1186 |
Nichtigkeit einer Schenkung wegen Verstoßes gegen § 10 BAT
- Begriff des Verbotsgesetzes |
BGH NJW 1994, 1278 BGH NJW 1994, 1341 BGH NJW 1995, 592 |
Bürgschaftsverträge mit nahen Familienangehörigen |
|
BVerfG NJW 1994, 36 = BVerfGE 89, 214 |
"Bürgschaftsbeschluß" |
|
BGH NJW 1997, 47 ff |
Sittenwidrigkeit der "Titeladoption" |
|
OLG
Koblenz NJW 1999, 2904 |
Sittenwidrigkeit des Kaufs akademischer
Titel; Rückforderungsausschluß nach § 817 BGB |
|
BGH NJW 2001, 2466 |
Sittenwidrigkeit von Angehörigenbürgschaften: Voraussetzungen bei fehlender wirtschaftlicher Überforderung |
|
BGH v. 19. Juni 2002 - IV ZR 168/01 |
Keine Übertragung der Rechtsprechung der Sittenwidrigkeit von Angehörigenbürgschaften auf die Bestellung einer Sicherungsgrundschuld |
|
BGH NJW 2002, 55;
BGH NJW 2003, 283;
BGH NJW 2010, 363 |
Voraussetzungen des "wucherähnlichen Rechtsgeschäfts" nach §§ 138 II BGB ("verwerfliche Gesinnung") |
|
BGH NJW-RR 2001, 1574 |
Wettbewerbswidrigkeit von
irreführenden Gewinnmitteilungen (§§ 1, 3 UWG), (keine) Unwirksamkeit sog. "Folgeverträge" |
|
BGH NJW 2002, 66 |
Nichtigkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrags nach §§ 134 BGB wegen Verstoßes gegen das RBerG (Grundstückserwerb im Bauträgermodell) und Nichtigkeit der dem Vertragspartner erteilten Vollmacht - Zweck des Verbotsgesetzes |
|
BGH NJW 2002, 361 |
Sittenwidrigkeit von Telefonsexverträgen - Folge der Sittenwidrigkeit eines Mehrwertdienst-Vertrags ("0190-Nummer") für den Entgeltanspruch des Telekommunikationsdienstleisters aus dem Telefondienstvertrag |
|
BGH NJW 2002, 2774 |
Verhältnis von Drohungsanfechtung
(§ 123 BGB) und Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB) |
|
BGH NJW
2002, 3015 |
Begriff des Verbotsgesetzes i.S.v. § 134
BGB: Wohnungsvermittlung durch Makler ohne Zustimmung des Vermieters -
Wirksamkeit des Maklervertrags bei Verstoß gegen § 6 WoVermittG |
BGH
NJW 2003, 347 und
BGH NJW 2010, 1660 |
Bedeutung "salvatorischer Klauseln" im Rahmen von § 139 BGB |
| BGH NJW 2003, 2742 |
Auswirkungen einer „Ohne-Rechnung-Abrede“ auf die Vertragswirksamkeit (§§
134, 139 BGB) |
|
BGH NJW 2004, 161 |
Sittenwidrigkeit von
Bürgschaften bei beeinträchtigter Entscheidungsfreiheit und
wirtschaftlicher Überforderung (Arbeitnehmerbürgschaft) |
|
BGH NJW 2005, 1490 und
BGH NJW 2010, 610 |
Sittenwidrigkeit (§ 138 I BGB) eines Kaufvertrags über ein Radarwarngerät, Kondiktionsausschluß nach § 817 S. 2 BGB |
|
BGH NJW 2005, 2991 |
Sittenwidrigkeit von durch Gewinnversprechen provozierten Verträgen:
Verhältnis zu § 661a BGB; Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit nach §
138 BGB, Verhältnis zu § 123 BGB im Falle "systematischer
Schwächung der Entscheidungsfreiheit"; Sittenwidrigkeit von kausalen
und abstrakten Schuldanerkenntnissen; Kondiktion von
abstrakten Schuldanerkenntnissen und dolo-petit-Einwand;
Voraussetzung der Rechtskraftdurchbrechung nach § 826 BGB |
|
BGH NJW 2006, 3054 |
Nichtigkeit wegen Wucher (§ 138 II BGB): Mangel an
Urteilsvermögen bei einem unwirtschaftlichen Vertrag; Abgrenzung zwischen Wucher
und wucherähnlichem Rechtsgeschäft (Erfordernis und Vermutung der "verwerflichen
Gesinnung") |
|
BGH NJW 2006, 3490 = BGHZ 168, 314 |
Wandel der guten Sitten (§ 138 I BGB) am Beispiel der
Wettbewerbswidrigkeit der Werbung für Prostitution (Abkehr von BGHZ 118,
182) |
|
BGH NJW 2008, 140 |
Wandel der guten Sitten (§ 138 I BGB): Keine Nichtigkeit von "Telefonsexverträgen" |
|
BGH NJW 2008, 982 |
Verhältnis von Sittenwidrigkeit (§ 138 I BGB) und Täuschungsanfechtung (§
123 BGB); "Lockvogelangebot" beim Partnerschaftsvermittlungsvertrag |
|
BGH NJW 2009, 1135 |
Sittenwidrigkeit (§ 138 I BGB) wegen Einschränkung der
wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit ("Knebelung"); Sittenwidrigkeit einer
Verfallklausel; Voraussetzungen der Teilnichtigkeit (§ 139 BGB)
bei sittenwidrigen Vertragsklauseln; quantitative Teilbarkeit;
Grenzen richterlicher Vertragsgestaltung; Treuwidrigkeit der Berufung
auf die Gesamtnichtigkeit |
d) Übungsfälle
PdW AT Fälle 77 - 86
§ 10 Willensmängel, Teil 1: Grundlagen
- Interessenlage bei Auseinanderfallen von Wille und Erklärung
- Willenstheorie - Interesse des Erklärenden
Erklärungstheorie - Interessen des Rechtsverkehrs
Kompromißlösung im BGB: Abgestuftes System des Verkehrsschutzes
- Nichtigkeit
- Fristgebundene Anfechtbarkeit ohne Pflicht zum Ersatz des Vertrauensschadens (§ 123 BGB, § 124 Abs. 1 BGB)
- Fristgebundene Anfechtbarkeit mit Verpflichtung zum Ersatz des Vertrauensschadens (§§ 122, 121 Abs. 1 S. 1 BGB)
- Unbeachtlichkeit (zB Motivirrtum)
Bewußtes Abweichen von Wille und Erklärung
- Geheimer Vorbehalt (Mentalreservation) - § 116 BGB
Scherzerklärung (§ 118 BGB)
Scheingeschäft (§ 117 BGB)
- Das simulierte Geschäft
- Das dissimulierte Geschäft
- Abgrenzung zu wirklich gewollten Geschäften (Treuhandgeschäft, Strohmanngeschäft etc.)
Literaturhinweise
a) Allgemein:
Köhler § 7 I - III
Brox/Walker AT § 18
Medicus § 48
Larenz/Wolf AT § 35
b) Speziell:
| Preuß Jura 2002, 815 |
Geheimer Vorbehalt, Scherzerklärung
und Scheingeschäft |
c) Rechtsprechung:
|
RGZ 168, 204 |
Mißlungenes Scheingeschäft als Scherzerklärung i.S.v. § 118 BGB |
|
BGH NJW 1999, 2882 |
Scheingeschäft durch Stellvertreter als geheimer Vorbehalt |
|
BGH NJW 1999, 3481 |
Scheingeschäft und Beweislast |
| BGH NJW-RR 2007, 1209 |
Abgrenzung des Scheingeschäfts i.S.v. § 117 I BGB vom
(wirklich gewollten) Strohmanngeschäft |
|
BGH NJW 2000, 3127 = JuS 2001, 80 |
Scheingeschäftswille beim Verhandlungsgehilfen und mißlungenes Scheingeschäft |
| BGH NJW 2001, 1062 |
Wissenszurechung von Verhandlungsgehilfen und (gescheitertes)
Scheingeschäft |
|
BGH NJW 2006, 2843 |
"Kaufoption" als aufschiebend bedingter Vorvertrag;
Durchsetzung des Anspruches auf Vertragsabschluß aus einem Vorvertrag; Klage
auf Abgabe eines Vertragsangebots; Wirksamkeit eines Vorvertrags bei offenem
Einigungsmangel (Widerlegung der Vermutung aus § 154 I S. 1 BGB);
Formerfordernis bei Ausübung eines Optionsrechts; "mißlungenes
Scheingeschäft" |
d) Übungsfälle:
PdW AT Fälle 49 - 53
§ 11 Willensmängel, Teil 2: Irrtumstatbestände und gleichgestellte Tatbestände
- Unbewußtes Auseinanderfallen von Wille und Erklärung
- Der Begriff des Irrtums: Divergenz von Vorstellung und Realität
- Vorrang der Auslegung
- Anfechtung durch den (irrenden) Erklärenden
- Vernichtung der Willenserklärung/des Rechtsgeschäfts
- Voraussetzung für die Anfechtung: Gültige Willenserklärung?
- Ersatz des Vertrauensschadens des Erklärungsgegners
- Beachtliche und unbeachtliche Irrtümer
- Ausschluß des Anfechtungsrechts
- Keine Schlechterstellung des Erklärenden durch Irrtum
- Ausschluß des Reuerechts
- Fehlerhaftes Arbeits- und Gesellschaftsverhältnis
Irrtumstatbestände und gleichgestellte Tatbestände
- Irrtum bei der Willensäußerung (§§ 119 Abs. 1, 120 BGB): "Irrung"
- Erklärungsirrtum (§ 119 Abs. 1 Alt 2 BGB)
- Inhaltsirrtum (§ 119 Abs. 1 Alt 1 BGB)
- Fehlendes Erklärungsbewußtsein als Anfechtungsgrund oder Tatbestandselement der Willenserklärung (§ 119 Abs. 1 BGB analog)?
- Übermittlungsfehler (§ 120 BGB)
- Einschaltung eines Erklärungsboten
- Versehentliche Falscherklärung, "Bote ohne Botenmacht"
- Fehlerhafte Übermittlung durch Empfangsboten
- Eigenschaftsirrtum: Irrtum bei der Willensbildung (§ 119 Abs. 2 BGB)
- Grundsatz: Unbeachtlichkeit des Motivirrtums
- Eigenschaftsirrtum (§ 119 Abs. 2 BGB) als ausnahmsweise beachtlicher Motivirrtum
- Die Lehre vom rechtsgeschäftlichen Eigenschaftsirrtum (Flume)
- Eigenschaften
- Person
- Sache
- Weiter Sachbegriff
- Wertbildende Eigenschaften
- Verkehrswesentlichkeit
- Vorrang der geschäftstypischen Risikoverteilung
- Vorrang der Sachmängelgewährleistung, §§ 434 ff BGB
Literaturhinweise
a) Allgemein:
Köhler § 7 IV
Brox/Walker AT § 18
Medicus AT § 48
Larenz/Wolf AT § 36
b) Speziell:
| Leenen JuS 1991, 393 |
Die Anfechtung von Verträgen |
| Köhler/Fritzsche JuS 1990, 16 |
Anfechtung des Verkäufers wegen Eigenschaftsirrtums |
| Habersack, JuS 1992, 548 |
Verkauf einer Grafik aufgrund veralteter Preisliste. |
c) Rechtsprechung
d) Übungsfälle
PdW AT Fälle 54 - 63, 65 - 67

§ 12 Willensmängel, Teil 3: Beachtliche und unbeachtliche Irrtümer
- Ungelesenes Unterschreiben einer Urkunde
- Bewußte Unkenntnis (Erklärung "tel quel")
- Vorstellung vom Inhalt der Urkunde
- Abredewidriges Ausfüllen eines Blankettformulars
- Vorrang des mündlich Vereinbarten gegenüber dem Ermächtigten
- Keine Anfechtung gegenüber dem redlichen Dritten - Wertung der §§ 172 Abs. 2, 173 BGB
- "Rechtsfolgenirrtum"
- Die Unterscheidung zwischen "näheren" und "entfernteren" gesetzlichen Rechtsfolgen
- Irrtum über Rechtsfolgen, die Inhalt der Erklärung sind
- "Kalkulationsirrtum"
- Interner (verdeckter) Kalkulationsirrtum
- Offengelegte Kalkulation
- Vorrang der Auslegung
- Widersprüchlichkeit von Kalkulationsgrundlagen und Willenserklärung
- Beiderseitiger Motivirrtum - Lehre vom Fehlen bzw. Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB)
- Probleme der "elektronischen Willenserklärung"
Literaturhinweise
a) Allgemein:
Köhler § 7 IV
Brox/Walker AT § 18
Medicus AT § 48 III
Larenz/Wolf AT § 36 IV
b) Speziell:
| Wieser NJW 1972, 708 |
Der Kalkulationsirrtum |
| Heun, CR 1994, 595 ff |
Die elektronische Willenserklärung |
| Köhler AcP 182 (1982) 126 ff |
Die Problematik automatisierter Rechtsvorgänge, insbesondere von Willenserklärungen |
| Singer JZ 1999, 342 |
Der Kalkulationsirrtum - ein Fall für Treu und Glauben? |
| Waas JuS 2001, 14 |
Der Kalkulationsirrtum zwischen Anfechtung und unzulässiger Rechtsausübung |
c) Rechtsprechung
|
BGH NJW 1998, 3192 ff |
Anfechtung wegen Kalkulationsirrtums |
|
RGZ 101, 107 ff |
"Offener Kalkulationsirrtum"
- Anfechtbarkeit wegen "erweiterten Inhaltsirrtums"? ("Silber-Fall") |
|
RGZ 105, 406 ff |
"Offener Kalkulationsirrtum": Vertragsauslegung und Irrtumsanfechtung ("Rubel-Fall") |
|
BGH NJW 1995, 190 |
Inhaltsirrtum bei Unterschrift unter eine ungelesene/falsch verstandene Urkunde |
|
BGH NJW 1998, 3192 ff = BGHZ 139, 177 |
(keine) Anfechtung wegen erkannten Kalkulationsirrtums |
|
BGH NJW 2002, 363 |
Vertragsschluß bei Internet-Auktionen: "ricardo.de", Teil III |
| BGH NJW-RR 2003, 921 |
(Kein) "Geschäft für den es angeht" bei der Einlösung von Anteilscheinen;
Abgrenzung des Kalkulationsirrtums zum Vertragsschluß zu einem bestimmten Kurs |
|
BGH NJW 2005, 976 |
Anfechtung nach § 119 I BGB (Erklärungsirrtum) bei
"elektronischer Willenserklärung" |
|
BGHZ
168, 35 |
falsa demonstratio und "Kalkulationsirrtum"; Voraussetzungen
einer Vertragsanpassung nach § 242 BGB wegen erkannten und ausgenutzten (Motiv)Irrtums |
|
OLG Hamm NJW 1993, 2321;
AG Frankfurt/Main NJW-RR 1990, 116 f |
Anfechtung der "elektronischen" Willenserklärung, Fehler von Computern |
|
OLG Hamm NJW 2001, 1142 |
Vertragsschluß bei Internetauktionen - Anfechtung bei "Verklicken" |
|
BGH NJW 1996, 1467 = BGHZ 132, 119 ff |
Haftung analog § 172 II BGB bei abredewidriger Blankettausfüllung und bei formnichtiger Vollmacht zur Blankettausfüllung |
|
OLG Frankfurt/M., Urt. v. Urt. v.
20.11.2002, 9 U 94/02 |
Anfechtungsrecht bei falschen Preisangaben des
e-commerce-Anbieters ("Online-Vertrag") |
|
OLG Oldenburg v. 30.10.2003 - 8
U 136/03 = NJW 2004, 168 |
Internetauktion
und Erklärungsirrtum |
|
BGH NJW 2008, 2442 |
Irrtumsanfechtung nach § 119 I BGB wegen "Rechtsfolgenirrtums"; Abgrenzung
zum unbeachtlichen Motivirrtum |
|
BGH NJW-RR 2008, 1716 |
Anfängliches Fehlen Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) und gemeinsamer
Motivirrtum beim Abfindungsvergleich; Voraussetzungen der ergänzenden
Vertragsauslegung |
| |
|
d) Übungsfälle
PdW AT Fälle 54 - 63, 135 (Blankett)
§ 13 Willensmängel, Teil 4: Voraussetzungen und Folgen der Irrtumsanfechtung
- Voraussetzungen
- Erheblichkeit: Kausalität zwischen Irrtum und Willenserklärung
- Subjektive Betrachtungsweise zum Zeitpunkt der Abgabe der Willenserklärung
- Normative Korrektur: Verständige Würdigung des Falles
- Anfechtungserklärung (§ 143 Abs. 1 BGB)
- Anfechtungsberechtigter
- Anfechtungsgegner
- Notwendiger Inhalt
- Form
- Empfangsbedürftigkeit
- Erklärungsfrist (§ 121 BGB)
- Dogmatische Einordnung
- Keine Bestätigung des Rechtsgeschäfts (§ 144 Abs. 1 BGB)
- Rechtsfolgen
- ex tunc-Vernichtung der anfechtbaren Willenserklärung (§ 142 Abs. 1 BGB)
- Mittelbare Folgen
- Keine vertraglichen Erfüllungsansprüche
- Rückabwicklung erbrachter Leistungen
- Einfluß des Abstraktionsprinzips
- Unabhängigkeit von Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft
- "Identität der Fehlerquelle"
- Notwendigkeit bereicherungsrechtlicher Rückabwicklung (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB)
- Schadenersatzpflicht gemäß § 122 BGB
- Verschuldensunabhängige Veranlassungshaftung
- Ersatz des Vertrauensschadens
- Begrenzung durch das Erfüllungsinteresse (§ 122 Abs. 1 letzter Hs. BGB)
- Ausschluß des Schadensersatzes bei Kennen oder Kennenmüssen (§ 122 Abs. 2 BGB)
- (Analoge) Anwendung bei fehlendem Erklärungsbewußtsein
- Haftung aus
culpa in contrahendo (§§ 280 I, 311 II, 241 II BGB)
Literaturhinweise
a) Allgemeines:
Köhler § 7 IV
Brox/Walker AT § 18
Medicus AT § 48 III
Larenz/Wolf AT § 35 V, VI
b) Übungsfälle
PdW AT Fall 57
§ 14 Willensmängel, Teil 5: Arglistige Täuschung und Drohung
- Unterschiede im Vergleich zur Irrtumsanfechtung
- Arglistige Täuschung
- Schutzzweck: Freiheit der Willensbildung
- Täuschung
- Aktives Tun
- Unterlassen: Verletzung einer Aufklärungspflicht
- Unerheblichkeit der Art des Irrtums
- Kausalität
- Widerrechtlichkeit: "Recht auf Lüge"
- Vorsatz des Täuschenden
- Person des Täuschenden
- Vertragspartner bzw. Empfänger der Willenserklärung
- Täuschung durch Dritte (§ 123 Abs. 2 BGB)
- Unmittelbarer Vorteil eines Dritten
- Widerrechtliche Drohung
- Schutzzweck: Freiheit der Willensbildung
- Begriff der Drohung
- Kausalität, subjektiver Maßstab
- Widerrechtlichkeit
- Widerrechtlichkeit von Mittel und/oder Zweck
- Mittel-Zweck-Relation
- Subjektive Elemente?
- Vorsatz, Erpressungswille
- Irrelevanz der Person des Drohenden
- Konkurrenzen bei § 123 BGB
Literaturhinweise
a) Allgemein:
Köhler § 7 V
Brox/Walker AT § 19
Medicus AT § 49
Larenz/Wolf AT § 37
b) Rechtsprechung
| |
|
|
BGH NJW-RR 1996,1281 |
Abgrenzung zwischen Drohung und Täuschung: Vertragsschluß nach vorgetäuschtem Selbstmordversuch |
|
BAG NJW 1999, 2059 ff |
Anfechtung wegen Drohung: Problem der Widerrechtlichkeit der Drohung mit einer Strafanzeige (Zweck-Mittel-Relation) |
|
BAG NJW 1999, 3653 |
Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen arglistiger Täuschung ("Recht auf Lüge"?) |
|
BAG NJW 1984, 446 |
Rückwirkende Anfechtung bei außer Funktion gesetztem Arbeitsverhältnis ("Fehlerhaftes Arbeitsverhältnis") |
|
BGH NJW 2000, 2894 |
Anfechtung arglistiger Täuschung und §§ 242 BGB bei Wegfall des Anfechtungsgrunds: Maßgeblicher Zeitpunkt |
|
BGH NJW 2001, 64 |
Arglistige Täuschung durch Unterlassen: Aufklärungspflicht des Verkäufers bei Kontaminierung des Grundstücks; Beweislast für Verletzung der Aufklärungspflicht |
|
BGH NJW 2001, 358 |
Verantwortlichkeit für vorsätzliche Falschangaben eines selbständigen Vertragsvermittlers und dessen Untervermittler ("Nicht-Dritte" i.S.v. §§ 123 II BGB) |
| BGH
NJW 2002, 956 |
Sittenwidrigkeit von Bürgschaften eines
GmbH-Geschäftsführers nach den Grundsätzen der Sittenwidrigkeit von
Angehörigenbürgschaften; (keine) Anfechtung wegen Inhaltsirrtums bei
"bewußter Unkenntnis"; Arglistige Täuschung: Begriff des "Dritten" i.S.v . §
123 II 1 BGB; Anfechtungsfrist bei Drohung (§ 124 BGB) |
| BGH NJW 2002, 2774 |
Verhältnis von Drohungsanfechtung (§ 123 BGB)
und Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB); Anspruch auf Vertragsaufhebung wegen
Drohung aus culpa in contrahendo (jetzt: §§ 280 I, 311 II, 241 II,
249 S. 1 BGB); Rechtswidrigkeit der Drohung |
|
BGH v. 22.2.2005 - X ZR 123/03 |
Anfechtung wegen arglistiger Täuschung: Vorhandensein von Täuschungswillen; Irrelevanz des Mitverschuldens des Getäuschten; keine schadensersatzrechtliche Vertragsaufhebung wegen fahrlässiger Täuschung aus culpa in contrahendo (§§ 280 I, 241 II, 311 II, 249 BGB) bei überwiegendem Mitverschulden des Getäuschten |
|
BGH NJW 2005, 2766 |
Anfechtung von Willenserklärung wegen Drohung (§ 123 BGB): Rechtswidrigkeit der Drohung aus Zweck-Mittel-Relation; Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht, Verhältnis zur Pressefreiheit (Drohung mit Presseveröffentlichung); Meinungsäußerungsfreiheit und Schmähkritik |
|
BAG NJW 2004, 2401 |
Voraussetzungen der Rechtswidrigkeit einer Drohung mit einer außerordentlichen Kündigung (§ 123 BGB) |
| BGH NJW
2007, 1058 |
Kein vertraglicher Ausschluß der Anfechtung wegen
arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) |
|
BGH NJW 2008, 982 |
Verhältnis von Sittenwidrigkeit (§ 138 I BGB) und
Täuschungsanfechtung (§ 123 BGB); "Lockvogelangebot" beim
Partnerschaftsvermittlungsvertrag |
|
BGH NJW 2009, 1266 |
Verhältnis von Arglistanfechtung und fristloser Kündigung
bei einem Mietvertrag (kein "fehlerhaftes Mietverhältnis");
Verhältnis von Arglistanfechtung und Gewährleistungsrecht;
Rückwirkung der Anfechtung, Anfechtungsausschluß nach Treu und
Glauben (§ 242 BGB) |
|
BGH NJW 2010, 289 |
Kein "Reuerechtsausschluß" der Täuschungsanfechtung (§
123 BGB); Voraussetzungen unzulässiger (treuwidriger) Ausübung eines
Anfechtungsrechts |
|
BGH v. 4.2.2010 - IX ZR 18/09 |
Rechtswidrigkeit der Drohung mit Mandatsniederlegung zum Zweck des
Abschlusses einer Honorarvereinbarung, Zweck-Mittel-Relation (§ 123 I
BGB); |
|
BGH NJW 2010, 3362 |
Täuschung durch Unterlassen (§ 123 I BGB),
Voraussetzungen einer Aufklärungspflicht: Keine
Obliegenheit zum "googeln"; Voraussetzung der Bestätigung eines
anfechtbaren Rechtsgeschäfts (§ 144 BGB), Erfordernis des
Bestätigungswillens; kein Ausschluss der Anfechtung bei in Vollzug
gesetztem Mietvertrag |
|
BAG v. 12.5.2010 - 2 AZR 544/08
|
Anfechtung eines gerichtlichen Vergleichs wegen
rechtswidriger Drohung (§ 123 BGB) durch Dritte
(hier: das Gericht!); Voraussetzungen der Drohungsanfechtung
bei Bedrohung des Stellvertreters (analoge Anwendung
von § 166 II BGB); Rechtswidrigkeit der Drohung;
Kausalität; Voraussetzungen der Bestätigung eines anfechtbaren
Rechtsgeschäfts (§ 144 BGB)
|
|
|
|
c) Übungsfälle
PdW AT Fälle 68 - 70
Martinek, Grundlagen-Fälle zum BGB, Fall 21 (Pepis rotes Schauckelpferd) = JuS 1997, S. L 36-40.
|
Schema zur Prüfung der Nichtigkeit einer Willenserklärung nach erfolgter Anfechtung
Wirknorm ist § 142 I BGB, da sie als Rechtsfolge die Nichtigkeit der Willenserklärung vorsieht. Tatbestandsvoraussetzung ist, daß ein "anfechtbares Rechtsgeschäft angefochten" wird.
In der Anspruchsprüfung könnte also der erste Satz lauten: "Die Willenserklärung des X könnte gem. § 142 I BGB als von Anfang an nichtig anzusehen sein. Dies setzt voraus:..."
Aus § 142 I BGB ergibt sich z.B. folgende logische Gliederung der Probleme:
- Zulässigkeit der Anfechtung (Konkurrenzen)
Anfechtungsgrund
- Irrtum über Inhalt und Erklärung (§119 I BGB)
- Irrtum: unbewußtes Auseinanderfallen von Wille und Erklärung
- Kausalität zwischen Irrtum und Inhalt der Erklärung
- Erheblichkeit
- Irrtum über wesentliche Eigenschaften (§ 119 II BGB)
- Anwendbarkeit (Konkurrenz insbes. zu §§ 434 ff BGB)
- Irrtum über die Eigenschaft einer Person oder "Sache" (Eigenschaftsbegriff)
- Verkehrswesentlichkeit der Eigenschaft
- Kausalität
- Unrichtige Übermittlung (§ 120 BGB)
- Einschaltung eines Übermittlungsboten
- unbewußte unrichtige Übermittlung
- Erheblichkeit
- Arglistige Täuschung (§ 123 BGB)
- Täuschung
- Irrtum
- Kausalität zwischen Täuschung, Irrtum und Abgabe der Willenserklärung
- Arglist
- Widerrechtliche Drohung (§ 123 BGB)
- Drohung
- Kausalität zwischen Drohung und Abgabe der Willenserklärung
- Vorsatz
- Widerrechtlichkeit
Anfechtungserklärung § 143 BGB
Inhalt
Adressat
Anfechtungsfrist (§§ 121, 124 BGB)
Kein Ausschluß der Anfechtung (§ 144 BGB)
|
§ 15 Stellvertretung, Teil 1: Überblick
- Zweck und Terminologie
- Wirtschaftliche Notwendigkeit
- Arbeitsteilung
- Einsatz fremder Sachkunde
- Unfähigkeit des Erklärenden: Gesetzlicher Vertreter
- Voraussetzungen (§ 164 BGB)
- Zulässigkeit
- Grundsatz
- Ausnahme: Höchstpersönliche Rechtsgeschäfte
- Eheschließung (§ 1311 BGB)
- Testament (§ 2064 BGB)
- Erbvertrag (§ 2274 BGB)
- Eigene Willenserklärung des Vertreters - Vertretergeschäft
- Willenserklärung oder geschäftsähnliche Handlung
- Abgrenzung zwischen Vertreter und Boten
- Erklärung im fremden Namen, Offenkundigkeitsprinzip
- (Beschränkte) Geschäftsfähigkeit des Vertreters (§ 165 BGB)
- Bestehen von Vertretungsmacht
- Gesetzliche Vertretungsmacht: Eltern (§ 1629 Abs. 1 BGB), Vormund (§ 1793 BGB), Betreuer (§ 1902 BGB)
- Organschaftliche Vertretungsmacht: Vereinsvorstand (§ 26 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 BGB), Geschäftsführer von Gesellschaften des Handelsrechts (z.B. § 126 HGB für die OHG)
- Gewillkürte Vertretungsmacht: Vollmacht (§ 167 BGB)
- Wirkungen für und gegen den Vertretenen
- Aktive und auch passive Vertretung (§ 164 Abs. 3 BGB)
- Abgrenzung zu verwandten Rechtsinstituten
- Abschlußvermittler
- Mittelbare Stellvertretung
- Vertretung ohne Vertretungsmacht
- Keine rechtsgeschäftliche Bindung des Vertretenen
- Keine rechtsgeschäftliche Bindung des Vertreters
- Abgestufte (schadenersatzrechtliche) Sanktion in § 179 BGB
- Schutzwürdigkeit des anderen Teils (§ 179 III BGB)
- Abgestufte Einstandspflicht des Vertreters (§ 179 I, II BGB)
- Beschränkt Geschäftsfähiger (§ 179 III 2 BGB)
Literaturhinweise:
a) Allgemein:
Köhler AT § 11 I - III, VII
Brox/Walker AT §§ 23, 24, 27
Medicus AT §§ 55, 57, 59
Larenz/Wolf AT § 46
b) Speziell:
| S. Lorenz JuS 2010, 382 |
Grundwissen Zivilrecht: Stellvertretung |
c) Übungsfälle:
PdW AT Fälle 119 - 125; Mutter, Der praktische Fall - Bürgerliches Recht - Das günstig erworbene Bild, JuS 1995, 897 - 900;
Früh, Bürgerliches Recht in der Fallbearbeitung, JuS 1994, 36 - 41;
Sonnenschein, Übungsklausur, JURA 1993, 30 - 34;
Seidl, Übungsklausur, JURA 1993, 34 - 38;
Hänlein, Der praktische Fall, JuS 1990, 737 - 739
§ 16 Stellvertretung, Teil 2: Grundlagen
- Abgrenzung Bote - Stellvertreter
- Abgabe einer eigenen Willenserklärung
- Anforderungen an die Geschäftsfähigkeit
- Unterscheidung nach Empfängerhorizont
- Bedeutsamkeit der Unterscheidung
- Empfangsbote, Empfangsvertreter
- Unterschiedlicher Zeitpunkt beim Zugang
- Auslegung der Willenserklärung
- Übermittlungsfehler
- Erklärungsbote - Wirksamkeit, aber Anfechtung nach § 120 BGB
- Erklärungsvertreter - Irrtum des Vertreters gemäß § 166 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 BGB, aber Anfechtung durch den Vertretenen
- Maßgeblichkeit von Kennen oder Kennenmüssen, z.B. Redlichkeit beim Gutglaubenserwerb (§ 932 BGB)
- Bote: Geschäftsherr
- Stellvertretung: Vertreter (§ 166 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 BGB)
- Offenkundigkeitsprinzip - Auftreten im fremden Namen
- Zweck: Schutz des Dritten
- Auslegungsmöglichkeiten (§ 164 Abs. 1 S. 2 BGB), Beweislast
- Berufliche Sphäre - "unternehmensbezogene Willenserklärung"
- Privatsphäre
- Ausschluß der Irrtumsanfechtung (§ 164 Abs. 2 BGB)
- Bewußtes Offenlassen der Person des Vertretenen: Offenes "Geschäft für den es angeht"
- Durchbrechung des Offenkundigkeitsprinzips: (Verdecktes) "Geschäft für den es angeht"
- "Bargeschäfte des täglichen Lebens"
- Kein schützenswertes Interesse des Dritten
- Vertragsschluß mit dem Vertretenen ohne Offenlegung durch den Vertreter
- Handeln unter falschem/fremden Namen
- Handeln unter falschem Namen
- Handeln unter fremden Namen: Analoge Anwendung der Stellvertretungsregeln
Literaturhinweise:
a) Allgemein
Köhler AT § 11 V
Brox/Walker AT § 24
Medicus AT § 56
Larenz/Wolf AT § 46
b) Speziell
| S. Lorenz JuS 2010, 382 |
Grundwissen Zivilrecht:
Stellvertretung |
c) Rechtsprechung
|
BGH NJW 1995, 3389 |
Vertretungsbefugnis und kommunalrechtliches Schriftformerfordernis |
|
BGH NJW 1996, 1053 |
Falsus procurator, unternehmensbezogene Willenserklärung |
|
BGH NJW 2000, 2984 |
Unternehmensbezogene Willenserklärung und
Offenkundigkeitsgrundsatz im Stellvertretungsrecht |
|
BGH NJW
2002, 1041 | Zugang einer Willenserklärung: Empfangsbote
und Empfangsvertreter; konkludente Erteilung einer Empfangsvollmacht |
|
BGHZ 105, 283 |
Offenes Geschäft für den, den es angeht (Nichtexistenz des
Vertretenen) - Haftung des Vertreters aus § 179 I BGB und Haftungsausschluß
nach § 179 III BGB |
| BGH NJW-RR 2003, 921 |
(Kein) "Geschäft für den es angeht" bei der Einlösung von
Anteilscheinen; Abgrenzung des Kalkulationsirrtums zum Vertragsschluß zu einem
bestimmten Kurs |
|
BGH NJW
2003, 3053 |
Offenkundigkeitsgrundsatz bei der Stellvertretung und Wahrung der
Schriftform |
| BGH NJW 2003, 3270 |
Zugang einer Willenserklärung (§ 130 BGB) - Zugang beim Empfangsvertreter (passive Stellvertretung gem. § 164 III BGB) |
| BGH NJW 2004, 3699 |
Vorliegen eines Fernabsatzvertrages i.S.v. § 312b BGB bei Vertragsschluß mittels Boten |
| BGH v. 14.5.2004 - V ZR 120/03 |
Wissenszurechnung (analog) § 166 BGB: Zurechnung des Wissens eines Stellvertreters, der im Namen des Verkäufers einen Dritten mit Verkaufsverhandlungen beauftragt (Wissenszurechnung "kraft Aufgabenübertragung") |
|
BGH NJW 2008, 1214 |
Stellvertretungsrecht: Vertragsschluß mit einem Franchisenehmer:
Keine Verpflichtung des Franchisegebers; Handeln im eigenen oder fremden
Namen (unternehmensbezogene Willenserklärung) |
|
BGH NJW 2010, 2950 |
Stellvertretung bei geschäftsähnlichen Handlungen (Vertretung ohne
Vertretungsmacht) |
|
LG Berlin NJW 2003, 3493 |
Kein „Geschäft für den es angeht“ bei Internet-„Versteigerungen“,
Abgabe einer Willenserklärung unter Pseudonym (Handeln unter „falschem“
Namen) |
|
AG Herne-Wanne NJW 1998, 3651 |
(Verdecktes) Geschäft für den, den es angeht |
| OLG
München NJW 2004, 1328 und
BGH NJW 2011, 2421 |
Analoge Anwendung des Stellvertretungsrechts beim Handeln „unter“
fremdem Namen ("ebay-Benutzername" - fremdes Pseudonym) |
|
OLG Celle v. 1.11.2006 - 7 U
55/06 |
Offenkundigkeitsgrundsatz im Stellvertretungsrecht, "Geschäft
für den es angeht" |
| |
|
d) Übungsfälle
PdW AT Fälle 119 - 123
Martinek, Grundlagen-Fälle zum BGB, Fall 14 ("Mickefetts schöner Wiesengrund") = JuS 1993, S. L 19-23.
S. dazu auch den "Streit der Gelehrten" über das Trennungs- und Abstraktionsprinzip:
Jauernig JuS 1993, 614;
Martinek JuS 1993, 615
§ 17 Stellvertretung, Teil 3: Die Vollmacht
- Grundsätzliches
- Terminologie
- Interessenlage, Rechtsfolgen
- Vollmacht und Grundverhältnis
- Mögliche Grundverhältnisse
- Abstraktion der Vollmacht
- Isolierte Vollmacht
- Erteilung der Vollmacht, Arten (§ 167 BGB)
- Empfangsbedürftige Willenserklärung
- Adressat (§ 167 Abs. 1 BGB)
- Innenvollmacht
- Außenvollmacht
- Umfang
- Sachlich
- Privatautonome Festlegung
- Umfang
- Sonstige Beschränkungen
- Auslegung der Vollmacht
- Gesetzlich typisierte Vollmachten
- Prozeßvollmacht (§§ 80 ff ZPO)
- Prokura (§§ 48 ff HGB)
- Persönlich
- Einzelvollmacht
- Gesamtvollmacht
- Aktive Vertretung
- Passive Vertretung
- Gesetzliche Regelungen
- Einstufige und mehrstufige Vertretung
- Hauptvollmacht
- Untervollmacht, Substitution
- Form (§ 167 Abs. 2 BGB)
- Grundsatz
- Vollmacht zum Abschluß von Verbraucherdarlehensverträgen (§ 492 IV BGB)
- Durchbrechungen
- Gesetzliche Formerfordernisse (z.B. § 492 IV BGB, § 1945 III BGB, § 2 II GmbHG)
- Normzweck (teleologische Reduktion)
- Erlöschen der Vollmacht
- Gesetzlich geregelte Fälle (§ 168 BGB)
- Widerruf (§ 168 S. 2 und 3 BGB)
- Unwiderruflichkeit der Vollmacht (§ 168 S 2 HS 2 BGB)
- Beendigung des Grundverhältnisses
- Regelung unter Lebenden (§ 168 S. 1 BGB)
- Rechtsfolgen bei Tod oder Geschäftsunfähigkeit
- Auftraggeber (§ 672 BGB)
- Beauftragter (§ 673 BGB)
- Zeitablauf, Bedingungseintritt
Literaturhinweise
a) Allgemein
Köhler AT § 11 III
Brox/Walker AT § 25
Medicus AT § 57
Larenz/Wolf AT § 47
b) Speziell
| S. Lorenz JuS 2010, 771 ff |
Grundwissen Zivilrecht: Vollmacht |
| Petersen JURA 1999, 401 ff |
Untervollmacht |
c) Rechtsprechung
|
BGH NJW 1996, 1467 = BGHZ 132, 119 ff |
Form der Vollmacht bei der Bürgschaft (teleologische Reduktion von § 167 II BGB |
|
BGH NJW 2002,
66 | Nichtigkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrags nach
§ 134 BGB wegen Verstoßes gegen das RBerG (Grundstückserwerb im Bauträgermodell)
und Nichtigkeit der dem Vertragspartner erteilten Vollmacht- Zweck des Verbotsgesetzes
|
|
BGH NJW 2002, 2325 |
Nichtigkeit einer Vollmacht
bei Nichtigkeit des zugrundeliegenden Rechtsverhältnisses nach § 139 BGB
(Geschäftseinheit); Rechtsscheinhaftung des Vollmachtgebers nach §§ 172 I,
II BGB sowie nach den allgemeinen Grundsätzen der Rechtsscheinhaftung;
Erfordernis des Genehmigungswillens für die Annahme einer konkludenten
Genehmigung des Handelns eines falsus procurator nach § 177
I BGB |
|
BGHZ 68, 391 |
Haftung des Unterbevollmächtigten bei Mängeln der Vollmacht (mehrstufige Untervollmacht) |
|
BGHZ 32, 250 |
Haftung des Unterbevollmächtigten bei Mängeln der Vollmacht (mehrstufige Untervollmacht) |
d) Übungsfälle:
PdW AT Fälle124 - 128
§ 18 Stellvertretung, Teil 4: Rechtsscheintatbestände
- Gesetzlich geregelte Fälle der Rechtsscheinvollmacht (§§ 170 - 173 BGB)
- Ratio, Grundmodell der Rechtsscheinhaftung
- Zurechnungsgrund: Zurechenbare Schaffung eines Rechtsscheins
- Schutzwürdigkeit des Dritten (§ 173 BGB)
- Die gesetzlich geregelten Fälle
- Widerruf einer Außenvollmacht (§ 170 BGB)
- Kundgemachte Innenvollmacht (§ 171 Abs. 1 BGB)
- Vorlage einer Vollmachtsurkunde (§ 172 Abs. 1 BGB)
- Fehlende Registereintragung (§§ 53 Abs. 3, 15 Abs. 1 HGB)
- Fortentwicklungen durch die Rechtsprechung (praeter legem): Duldungs- und Anscheinsvollmacht
- Guter Glaube an Erteilung bzw. Weiterbestehen einer Vollmacht
- Setzung eines Rechtsscheins durch den Vertretenen
- Duldungsvollmacht; Abgrenzung zur konkludent erteilten Innenvollmacht
- Anscheinsvollmacht
- Schutzwürdiges Vertrauen des Dritten (§ 173 BGB)
- Kausalität des Rechtsscheins für Abschluß des Rechtsgeschäfts
- Keine Zurechnung des Rechtsscheins an einen nicht voll Geschäftsfähigen
- Abhilfe: Zerstörung des Rechtsscheins durch Benachrichtigung des Dritten
- Willensmängel bei der Vollmachtserteilung
- Vor Gebrauch der Vollmacht durch den Vertreter
- Widerruf (ex nunc) statt Anfechtung (ex tunc)
- Kündigung/Widerruf aus wichtigem Grund
- Nach Gebrauch der Vollmacht durch den Vertreter: Anfechtung der ausgeübten Innenvollmacht
- Die Haftungskette
- Wertungsmäßige Korrektur
- Insolvenzrisiko
- Anfechtung gegen den Dritten, Direktanspruch des Dritten (auch) gegen den Vertretenen
- Einschränkung der Irrtumsanfechtung aufgrund der Wertung der Rechtsscheinsvollmacht
- Gleichstellung mit Selbstvornahme
- "Durchschlagen" des Irrtums auf das Vertretergeschäft
Literaturhinweise
a) Allgemein:
Köhler AT § 11 IV
Brox/Walker AT § 25 V
Medicus AT § 58 I
Larenz/Wolf AT § 48
b) Speziell
| Zagouras NJW 2006, 2368 |
Eltern haften für ihre Kinder? - R-Gespräche
zwischen Anscheinsvollmacht, Widerruf und Wucher |
c) Rechtsprechung
| BGHZ 51, 141 |
Analoge Anwendung von § 166 II BGB bei Willensmängeln bei Vollmachtserteilung bzw. Weisung an der Vertreter |
|
BGH NJW 1988, 1199 |
Rechtsgeschäftlicher Charakter der
Duldungsvollmacht: Keine Duldungsvollmacht für eine GmbH, wenn das
Verhalten des (scheinbaren) Vertreters nicht von allen
gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführern geduldet wird |
|
BGH NJW 1996, 1467 = BGHZ 132, 119 ff |
Haftung analog § 172 II BGB bei abredewidriger Blankettausfüllung und bei formnichtiger Vollmacht zur Blankettausfüllung |
|
BGH NJW 2002, 2325 |
Nichtigkeit einer Vollmacht bei Nichtigkeit
des zugrundeliegenden Rechtsverhältnisses nach § 139 BGB (Geschäftseinheit);
Rechtsscheinhaftung des Vollmachtgebers nach §§ 172 I, II BGB sowie nach den
allgemeinen Grundsätzen der Rechtsscheinhaftung; Erfordernis des
Genehmigungswillens für die Annahme einer konkludenten Genehmigung des
Handelns eines falsus procurator nach § 177 I BGB |
|
BGH NJW 2005, 2985 |
Voraussetzungen der Duldungs- und Anscheinsvollmacht sowie
des Schutzes nach § 172 BGB; keine Duldungs- oder Anscheinsvollmacht bei
unerkannter Nichtigkeit der erteilten Vollmacht |
| BGH NJW 2006, 1971 |
Vertragsschluß bei
Telekommunikationsdienstleistungen: Verpflichtung des
Telefonanschlußinhabers bei Benutzung durch Dritte im Wege der
Anscheinsvollmacht (R-Gespräch) |
| BGH NJW
2007, 987 |
Duldungsvollmacht, Anscheinsvollmacht und Vertragsschluß
durch kaufmännisches Bestätigungsschreiben bei Handeln eines
falsus procurator |
| BGH
v. 11.5.2011 - VIII ZR 289/09 |
Vertragsschluss bei Handeln "unter" fremden Namen
(Benutzung eines fremden ebay-accounts), Voraussetzungen der
Duldungs- und Anscheinsvollmacht; Bedeutung der AGB von
ebay im Verhältnis zwischen den Nutzern |
d) Übungsfälle:
PdW AT Fälle 129 - 138
Martinek, Grundlagen-Fälle zum BGB, Fall 10 ("Krackes dicke Backe") = JuS 1991 S. L 19
- 23
§ 19 Stellvertretung, Teil 5: Einzelfragen
- Wissenszurechnung
- Repräsentationsprinzip (§ 166 Abs. 1 BGB)
- Anfechtung wegen Willensmängeln
- Gutglaubenserwerb
- Weisungsgebundenes Rechtsgeschäft (§ 166 Abs. 2 BGB)
- Anfechtungsrecht des Vertretenen
- Mißbrauch der Vertretungsmacht
- Abstraktionsprinzip, Trennung von Außen- und Innenverhältnis ("Können" und "Dürfen")
- Fälle fehlender Schutzwürdigkeit des Dritten
- Arglistiges Zusammenwirken von Vertreter und Drittem (Kollusion)
- Kenntnis des Dritten von der Pflichtwidrigkeit im Innenverhältnis - Begrenzung der Vertretungsmacht
- Beweiserleichterung für den Vertretenen bei evidentem Mißbrauch: BGHZ 94, 132, 138
- Insichgeschäft (§ 181 BGB)
- Begriff und Arten
- Selbstkontrahieren
- Mehrvertretung
- Rechtsfolgen
- Verbot
- Begrenzung der Vertretungsmacht
- Schwebende Unwirksamkeit
- Ausnahmen
- Gestattung durch Vollmachtgeber
- Erfüllung einer Verbindlichkeit
- Telelogische Reduktion/Extension
- ratio legis: Vermeidung von Interessenkollisionen
- Wertung des § 107 BGB
- Teleologische Extension bei Untervollmacht zur Umgehung des Verbots des Insichgeschäfts
Literaturhinweise:
a) Allgemein
Köhler AT § 11 VI
Brox/Walker AT § 26
Medicus AT § 57 IV
Larenz/Wolf AT § 46 V - VII
b) Übungsfälle
PdW AT Fälle129, 131, 137, 138
c) Rechtsprechung
| BGH NJW 1999, 486 und BGH NJW 1991, 1730 |
Auslegung und falsa demonstratio beim In-sich-Geschäft |
| BGHZ 78, 28 |
Grundstücksschenkung an einen beschränkt Geschäftsfähigen
Minderjährigen und Verbot des Selbstkontrahierens |
|
BGHZ 113, 315 |
Mißbrauch der Vertretungsmacht |
|
BGH NJW 1999, 2883 |
Voraussetzungen des Vollmachtsmißbrauchs |
|
BGH NJW 1999, 2882 |
Scheingeschäft durch Stellvertreter als geheimer Vorbehalt |
|
BGH NJW 2000, 1405 |
Rechtsmängelhaftung und Ausschluß wegen Kenntnis; Zurechnung der Kenntnis
eines Abschlußvertreters |
|
BGH v. 14.5.2004 - V ZR
120/03 |
Wissenszurechnung (analog) § 166 BGB: Zurechnung des Wissens
eines Stellvertreters, der im Namen des Verkäufers einen Dritten mit
Verkaufsverhandlungen beauftragt (Wissenszurechnung "kraft
Aufgabenübertragung") |
|
BGH NJW 2004, 2517 |
Pflicht zum Abschluß eines Überweisungsvertrags (§ 676a BGB); gesetzliche Vertretungsmacht der Eltern, Voraussetzungen des Mißbrauchs der Vertretungsmacht |
| BayObLG
NJW 2003, 1129 |
Verbot des In-sich-Geschäfts nach § 181 BGB und „rechtlich
lediglich vorteilhaftes Geschäft“: Schenkung eines vermieteten Grundstücks
an Minderjährige |
|
BGH NJW 2005, 1430 |
Grundstückserwerb durch Minderjährige, Verbot des
Selbstkontrahierens (§ 181 BGB), Gesamtbetrachtung von schuldrechtlichem und
dinglichen Rechtsgeschäft |
§ 20 Stellvertretung, Teil 6: Vertretung ohne Vertretungsmacht
- Rechtsfolgen des Handelns des falsus procurator in Bezug auf den Vertretenen
- Verträge: Schwebende Unwirksamkeit (§ 177 BGB)
- (Rückwirkende) Genehmigung
- Adressat
- Gestaltungsrechte des Dritten während des Schwebezustands
- Widerrufsrecht (§ 178 BGB)
- Aufforderung an den Vertretenen zur Erklärung (§ 177 Abs. 2 BGB)
- Einseitige Rechtsgeschäfte (§ 180 BGB)
- Haftung des falsus procurator (§ 179 BGB)
- Voraussetzungen
- Vertreter ohne Vertretungsmacht
- Keine Vertretungsmacht
- Vertretung einer nicht existenten Person
- Wirksamer Vertrag mit dem Vertretenen (mit Ausnahme der Vertretungsmacht)
- Endgültiges Scheitern des Vertrags
- Schutzwürdigkeit des Dritten (§ 179 Abs. 3 S. 1 BGB)
- Privilegierung des beschränkt Geschäftsfähigen (§ 179 Abs. 3 S. 2 BGB)
- Rechtsfolgen
- Positives Interesse
- Wahlrecht zwischen Erfüllung und Erfüllungsinteresse bei Kenntnis des Vertreters (Abs. 1)
- Rechtsstellung des falsus procurator bei der Wahl von Erfüllung
- Negatives Interesse
Literaturhinweise
a) Allgemein:
Köhler AT § 11 VII
Brox/Walker AT § 27
Medicus AT § 59
Larenz/Wolf AT § 49
b) Speziell:
| Prölss, JuS 1985, 577 ff |
Vertretung ohne Vertretungsmacht |
c) Rechtsprechung
|
BGH NJW 1999, 3704 |
Unwiderruflichkeit der Genehmigungsverweigerung bei schwebender Unwirksamkeit, Bestätigung eines unwirksamen Rechtsgeschäfts: Anforderungen an die "Neuvornahme" i.S.v. § 141 BGB. |
|
BGH
NJW 2000, 1407 | Falsus procurator und fahrlässige
Unkenntnis der fehlenden Vertretungsmacht |
|
BGH NJW 2001, 2626 |
Kommunalrechtliches
Schriftformerfordernis und Stellvertretungsrecht: Keine Haftung des Bürgermeisters
als falsus procurator nach § 179 Abs. 1 BGB |
|
BGH NJW 2002, 1867 |
(Eigenes)
Anfechtungsrecht des falsus procurator; Aufklärungspflichten des Verkäufers bei
Altlasten |
|
BGH
NJW 2009, 215 |
Haftung des falsus procurator analog § 179 Abs. 1 BGB bei Nichtexistenz
des Vertretenen, Ausschluß der Haftung nach § 179 Abs. 3 BGB und Einfluß
von Treu und Glauben (§ 242 BGB) |
|
BGH NJW 2010, 2950 |
Vertretung ohne Vertretungsmacht bei einseitigen Rechtsgeschäften (§ 180
BGB); Rückwirkung der Genehmigung (§ 184 BGB); Voraussetzungen einer
konkludenten Genehmigung |
|
OLG München NJW 2004, 1328 |
Analoge Anwendung des Stellvertretungsrechts beim Handeln „unter“ fremdem Namen ("ebay-Benutzername" - fremdes Pseudonym) |
| |
|
d) Übungsfälle
PdW AT Fälle 125, 130
|
Schema zur Prüfung der Stellvertretung (§§ 164 ff BGB)
Wirknorm ist § 164 Abs. 1 S. 1 BGB, weil diese als Rechtsfolge die Wirkung der Vertretererklärung für und gegen den Vertretenen enthält.
Zu prüfen ist die Stellvertretung immer im Rahmen der Willenserklärung, um die es geht. Wird etwa das Zustandekommen eines Vertrages zwischen V und K geprüft und hat D das Angebot für V abgegeben, so ist die Stellvertretung im Rahmen des Zustandekommens des Vertrags bei der Willenserklärung des V zu prüfen.
Der Einleitungssatz kann dann etwa lauten: "V hat selbst keine Willenserklärung abgegeben. Die Willenserklärung des D könnte aber nach § 164 Abs. 1 S. 1 BGB für und gegen ihn wirken. Dies setzt voraus: ..."
Daran kann sich folgende Prüfungsreihenfolge anschließen:
- Zulässigkeit der Stellvertretung (kein höchstpersönliches Geschäft)
- Handeln in fremden Namen (Offenkundigkeitsprinzip)
- Abgabe einer eigenen Willenserklärung (Abgrenzung zum Boten)
- Abgrenzung zum Handeln unter fremden Namen
- Verdecktes Geschäft für den, den es angeht
- offenes Geschäft für den, den es angeht
- Bestehen von Vertretungsmacht
- Gesetzliche Vertretungsmacht
- Vollmacht
- Erteilung (evt. Willensmängel)
- Umfang
- evt. Rechtsscheinsvollmacht
- Erlöschen der Vollmacht
- Mißbrauch der Vertretungsmacht
- Insichgeschäft
- Kollusion und Evidenz
|
§ 21 Ansprüche und sonstige Rechte; Einwendungen und Einreden
- Ansprüche - relative Rechte (§ 194 Abs. 1 BGB)
- Gläubiger und Schuldner
- Inhalt des Anspruchs: Bestimmtes Tun oder Unterlassen
- Relativität
- Anspruchsgrundlagen: Konkurrenz
- Gestaltungsrechte
- Dingliche Rechte
- Defensivrechte: Einwendung und Einrede
- Einwendungen
- Rechtshindernde
- Rechtsvernichtende
- Einrede
- Wirkung
- Arten
- Dilatorische (aufschiebende) Einreden
- Peremptorische (dauernde) Einreden
- Anspruchsbeschränkende Einreden
- Beachtung im Prozeß
Literaturhinweise
a) Allgemein
Köhler AT § 18
Brox/Walker AT §§ 30, 31
Medicus AT §§ 11, 13
Larenz/Wolf AT § 18
b) Speziell
| Jahr JuS 1964, 125, 218, 293 |
Die Einrede des bürgerlichen Rechts |
§ 22 Verjährungsrecht, Teil 1: Arten und Voraussetzungen
- Zielsetzungen des Verjährungsrechts
- Schuldnerschutz
- Sanktion des Verhaltens des Gläubigers
- Rechtssicherheit und Rechtsfrieden
- Hauptpunkte der Reform des Verjährungsrechts durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz 2002
- Verkürzung der Regelverjährung
- Vereinheitlichung der Fristen
- Anknüpfung des Beginns an Erkennbarkeitskriterien (subjektives System)
- Systematik - Grundzüge
- Gegenstand der Verjährung (§ 194 BGB)
- Regelverjährung und besondere Verjährungsfristen
- Rechtsfolgen
- Leistungsverweigerungsrecht des Schuldners (§ 214 Abs. 1 BGB)
- Unwirksamkeit der Ausübung von Gestaltungsrechten (§ 218 BGB)
- Kein Rückforderungsrecht (§§ 214 Abs. 2, § 813 Abs. 1 S. 2 BGB)
- Die regelmäßige Verjährungsfrist
- Dauer (§ 195 BGB)
- Beginn (§ 199 BGB)
- Entstehen, Fälligkeit
- Möglichkeit der Kenntnisnahme
- Jahresendverjährung
- Beweislast
- Abweichende Regelung bei anderen Fristen (§ 200 BGB): Fälligkeit (objektives System)
- Unterlassungsansprüche (§ 199 V BGB)
- Absolute Verjährungsfristen (§ 199 II - IV BGB)
- Zweck
- Differenzierung nach dem Anspruchsgrund
- Taggenaue Fristberechnung
- Besondere Verjährungsfristen
- Grundstücksbezogene schuldrechtliche Ansprüche (§ 196 BGB)
- 30-jährige Frist (§ 197 BGB)
- Dingliche Ansprüche
- Titulierte Ansprüche
- Ansprüche auf (künftige) wiederkehrende Leistungen, Unterhaltsleistungen
- Fristbeginn (§§ 200 f BGB)
- Verjährung von Gewährleistungsansprüchen
- Sonderregelungen im Besonderen Teil
- Kaufrecht: § 438 BGB
- Werkvertragsrecht: § 634a BGB
- Fristbeginn
- Kaufrecht: Übergabe bzw. Ablieferung (§ 438 II BGB)
- Werkvertragsrecht: Abnahme (§ 634 II BGB)
- Dauer
- Keine Harmonie der Verjährung: Konkurrenzprobleme und "Ausweichstrategien"
- Fristberechnung (§§ 186 ff BGB)
- Fristbeginn
- Fristende
- Vereinbarung über Verjährungsfristen
- Grundsatz: Parteiautonomie (§ 202 BGB)
- Vertragliche Verlängerung, Obergrenze
- Vertragliche Verkürzung - Grenzen
- Vorsatz (§ 202 BGB)
- Verbrauchsgüterkauf (§ 475 Abs. 2 BGB)
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Generalklausel (§ 307 BGB)
- Körper- und Gesundheitsschäden, grobes Verschulden (§ 309 Nr. 7 BGB)
- Gewährleistung (§ 309 Nr. 8 b ff)
- Verjährungshindernisse: Hemmung und Neubeginn
- Systematik, Terminologie
- Hemmung
- Wirkung (§ 209 BGB)
- Tatbestände (§§ 203 - 208 BGB), insbesondere
- Verhandlungen (§ 203 BGB)
- Rechtsverfolgung (§ 204 BGB)
- Vertragliches Leistungsverweigerungsrecht (pactum de non petendo - Stundung)
- Höhere Gewalt (§ 206 BGB)
- Familiäre Gründe (§ 207 BGB)
- Ansprüche wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung (§ 208 BGB)
- Ablaufhemmung (§§ 210, 211 BGB)
- Nicht voll Geschäftsfähige (§ 210 BGB)
- Nachlaßfälle (§ 211 BGB)
- Neubeginn der Verjährung (§ 212 BGB)
- Wirkung
- Tatbestände
- Konkurrierende Ansprüche (§ 213 BGB)
Literaturhinweise
a) Allgemein:
Köhler AT § 18 III
b) Speziell:
| Leenen JZ 2001, 552 ff |
Die Neuregelung der Verjährung |
| Zimmermann/Leenen/Mansel/Ernst JZ 2001, 684 ff |
Finis Litium? Zum Verjährungsrecht nach dem Regierungsentwurf eines Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes |
| Mansel NJW 2002, 89 ff |
Die Neuregelung des Verjährungsrechts |
| Schwab JuS 2002, 1 |
Das neue Schuldrecht im Überblick - Verjährung |
| Schroeter JuS 2007, 29 ff |
Die Fristenberechnung im Bürgerlichen Recht |
c) Rechtsprechung:
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BGH NJW 2004, 164 |
Einredecharakter der Verjährung und richterliche Hinweispflicht nach
§ 139 ZPO: Keine Hinweispflicht auf eingetretene Verjährung |
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BGH NJW 2004, 3772 |
Verjährungshemmung durch Rechtsverfolgung nach § 204 BGB n.F. und
Zulässigkeit des Rechtsbehelfs |
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BGH
NJW 2005, 1354 |
Unanwendbarkeit von § 193 BGB (Fristablauf an Sonn-
und Feiertagen) auf Kündigungsfristen |
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BGH v. 14.9.2004 - XI ZR 248/03 |
Berufung auf die Verjährung als treuwidrige Rechtsausübung (venire
contra factum proprium) |
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BGH NJW 2007, 587 |
Hemmung der Verjährung nach § 203 S. 1 BGB während "Verhandlungen":
Begriff der Verhandlungen; Ablaufhemmung nach Ende der
Verhandlungen |
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BGH NJW 2007, 1584 |
Verjährung
von Bereicherungsansprüchen nach neuem und altem
Verjährungsrecht, intertemporales Verjährungsrecht;
Zurechnung des Wissens von Hilfspersonen
("Wissensvertretern") für die Frage des Verjährungsbeginns nach §
199 Abs. 1 BGB |
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BGH NJW 2008. 145 |
Verjährung werkvertraglicher Gewährleistungsansprüche und
arglistiges Verschweigen eines Mangels (jetzt: § 634a Abs. 3 BGB)
bei arbeitsteiliger Herstellung - Obliegenheiten des Werkunternehmers |
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BGH NJW-RR 2008, 1237 |
Verjährung von Bereicherungsansprüchen; Verjährungsbeginn
nach § 199 I BGB: Subjektive Voraussetzungen, Kenntnis der
anspruchsbegründenden Tatsachen |
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BGH NJW 2009, 1806 |
Ende der Verjährungshemmung nach § 203 S. 1 BGB bei
"Einschlafen" von Verhandlungen; Haftung wegen Schlechterfüllung
eines Anwaltsvertrages (§ 280 BGB) |
§ 23 Verjährungsrecht, Teil 2: Wirkungen
- Leistungsverweigerungsrecht (§ 214 BGB)
- Unwirksamkeit der Ausübung von Gestaltungsrechten
- Fortbestand von Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechten (§ 215 BGB)
- Folgewirkungen bei gesicherten Ansprüche (§ 216 BGB)
- Akzessorische Sicherheiten (§ 216 I BGB)
- Sicherungsübereignung und Sicherungszession (§ 216 II Alt. 1 BGB)
- Eigentumsvorbehalt (§ 216 II Alt. 2 BGB)
§ 24 Anhang: Wiederholungsfragen zum Allgemeinen Teil zur Lern- und
Verständniskontrolle
Zu § 2 Willenserklärung, Rechtsgeschäft und Vertrag
• Was zeichnet eine Willenserklärung aus (insbesondere in
Abgrenzung zu a) geschäfts-ähnlicher Handlung und b)
Realakt)
• Was ist ein Rechtsgeschäft? Worin liegt der Unterschied
zur Willenserklärung?
• Wann fallen Willenserklärung und Rechtsgeschäft zusammen?
• Wie kommt ein Vertrag zustande?
• Was sind die essentialia negotii?
• Was ist eine „Offerte ad incertas personas“?
• Was ist ein Verpflichtungsgeschäft?
• Was versteht man unter der „Relativität der
Schuldverhältnisse“?
• Was ist ein Verfügungsgeschäft?
• Gibt es auch eine „Relativität von Verfügungsgeschäften“?
Weshalb?
• Was ist das Trennungsprinzip?
• Was ist das Abstraktionsprinzip?
• Was ist eine Bedingung?
• Welche Arten der Bedingung sind Ihnen bekannt?
• Welche Arten von Rechtsgeschäften sind bedingungsfeindlich
und weshalb?
• Weshalb nimmt die Potestativbedingung eine Sonderstellung
ein?
• Was ist eine Befristung und unter welcher Voraussetzung
zulässig?
• Wie ist der Berechtigte in der Schwebezeit geschützt?
• Was ist Folge der Bedingungsvereitelung?
• Was bedeuten die Begriffe „ex tunc“ und „ex nunc“?
Zu § 3 Die Willenserklärung
• Erläutern Sie den Begriff der „Willenserklärung“.
• Welches sind die subjektiven und objektiven Merkmale einer
Willenserklärung?
• Welche darunter sind konstitutiv?
• Wie ermittelt man den Inhalt einer Willenserklärung?
• Wann wird die Willenserklärung rechtlich existent, wann
unwiderruflich wirksam?
• Was ist nach § 151 I 1 entbehrlich?
• Wann findet der Zugang unter Anwesenden/Abwesenden/per
Fernsprecher statt?
• Unter welchen Voraussetzungen werden die Rechtzeitigkeit
des Zugangs oder der Zu-gang selbst fingiert?
• Wie kommt der Vertrag bei einer „online-Auktion“
üblicherweise zustande?
• Was ist der Unterschied zwischen einer invitatio ad
offerendum und einem freibleibende Angebot?
• Ist ein Angebot auch nach dem Tode des Antragenden
wirksam?
• Kann es nach Tod des Antragenden noch angenommen werden?
• Worin unterscheiden sich Empfangsbestätigung und Annahme?
• Wie wird eine verspätete oder abändernde Annahme
behandelt?
• Wie kommt der Vertrag bei einer Versteigerung zustande?
Zu § 5 Das Zustandekommen des Vertrages – Teil 2
• Kann Schweigen eine Willenserklärung darstellen?
• Was ist ein Verbraucher/Unternehmer?
• Was sind rechtshindernde und rechtsnichtende und
rechtshemmende Einwendungen? Mit welchem dieser Begriffe ist
die Einrede gleichzusetzen? Wo sind sie zu prüfen?
• Wie prüfen Sie verbraucherschützende Widerrufsrechte?
Zu § 6 Das Zustandekommen des Vertrages – Teil 3
• Wie gehen Sie bei der Auslegung von Willenserklärungen
vor?
• Welche Fallkonstellation verbirgt sich hinter dem Begriff
„falsa demonstratio non nocet“?
• Was ist ein Willensmangel?
• Was ist ein Scheingeschäft?
• Was ist eine Scherzerklärung?
• Wie prüfen Sie die Wirksamkeit von AGB?
• Was ist eine „geltungserhaltende Reduktion“ und warum gilt
im AGB-Recht ein grund-sätzliches Verbot der
geltungserhaltenden Reduktion?
Zu § 7 Geschäftsfähigkeit
• Was ist die Geschäftsfähigkeit? Wann liegt sie vor?
• Wie wirkt sich die Geschäftsunfähigkeit des Adressaten auf
den Zugang einer an ihn ge-richteten Willenserklärung aus?
• Was ist der Unterschied zwischen Einwilligung und
Genehmigung? Wo sind sie gere-gelt?
• Besteht bei minderjährigen Schwarzfahrern ein Anspruch auf
ein erhöhtes Beförde-rungsentgelt?
Zu § 8 Formfreiheit und Formpflicht
• Welchen Zwecken dienen Formvorschriften?
• Woraus ergibt sich die Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts
wegen eines Formmangels?
• In welchen Fällen scheidet eine Berufung auf die
Formnichtigkeit aus?
• Worin unterscheiden sich Schriftform und Textform?
Zu § 9 Grenzen privatautonomer Gestaltungsfreiheit:
Verbots- und sittenwidrige Rechtsge-schäfte
• Welche Gesetze sind Verbotsgesetze iSv § 134?
• Zieht ein Verstoß gegen ein Verbotsgesetz automatisch die
Nichtigkeit des Rechtsge-schäfts nach sich?
• Wonach wird die Sittenwidrigkeit beurteilt? Worin liegt
die Problematik des Begriffs?
• Was versteht man unter einer „laesio enormis“?
• Ist die Aussage „Im Falle eines auffälligen
Missverhältnisses zwischen Leistung und Ge-genleistung liegt
automatisch ein Fall des § 138 vor“ zutreffend?
• Wann liegt ein einheitliches Rechtsgeschäft i.S.v. § 139
vor?
• Besteht Geschäftseinheit zwischen Kausalvertrag und
dinglichem Erfüllungsgeschäft? Begründung?
• Welche leges speciales zu § 139 kenn Sie?
• Unter welchen Voraussetzungen kann ein Rechtsgeschäft gem.
§ 140 umgedeutet wer-den?
• Unter welchen Voraussetzungen kann ein formnichtiges
Rechtsgeschäft bestätigt wer-den? Worin besteht der
Unterschied zur Bestätigung eines anfechtbaren
Rechtsge-schäfts?
Zu § 10 - 14 Willensmängel
• Was versteht man unter einem Willensmangel?
• Welche Fälle eines bewussten Abweichens von Wille und
Erklärung sind im Allgemeinen Teil des BGB normiert?
• Was sind Willens- und Erklärungstheorie und welche der
beiden liegt den §§ 116 – 118 jeweils zugrunde?
• Was sind die Voraussetzungen und Rechtsfolgen von geheimem
Vorbehalt, Scheinge-schäft und Scherzerklärung?
• Zu welchen Rechtsfolgen führt ein den Formvorschriften
genügendes Scheingeschäft?
• Was versteht man unter einem Irrtum?
• Welche Fälle der fehlerhaften Willensäußerung und
Willensbildung sind in den §§ 119 ff. normiert?
• Können geschäftsähnliche Handlungen angefochten werden?
• Darf man einen Kaufvertrag anfechten, weil man sich über
einen Mangel der Kaufsache „geirrt“ hat?
• Was ist die Rechtsfolge einer Anfechtung?
• Wie wird sie erklärt?
• Was ist ein Erklärungsirrtum?
• Unter welchen Voraussetzungen sind elektronische
Willenserklärungen wegen eines Er-klärungsirrtums
anfechtbar?
• Was ist ein Inhaltsirrtum?
• Was ist eine Willenserklärung „tel quel“? Weshalb ist sie
nicht anfechtbar?
• Kann man anfechten, wenn man eine Erklärung ohne
Erklärungsbewusstsein abgegeben hat?
• Was ist ein Übermittlungsirrtum?
• Ist ein Übermittlungsirrtum bei bewusst falscher
Übermittlung an den Erklärenden an-fechtbar?
• Was ist ein Motivirrtum? Berechtigt er generell zur
Anfechtung einer Willenserklärung?
• Was ist ein Eigenschaftsirrtum?
• Was versteht man unter der Verkehrswesentlichkeit einer
Eigenschaft?
• Unter welchen Voraussetzungen kann ein Irrtum über die
Rechtsfolgen einer Willenser-klärung zur Anfechtung
berechtigen?
• Kann man eine Willenserklärung bei.
Kurswertirrtum/Kalkulationsirrtum und offenem
Kalkulationsirrtum anfechten?
• Was versteht man unter arglistiger Täuschung und
widerrechtlicher Drohung i. S. d. § 123?
• Welche Einschränkungen ergeben sich für die Anfechtung,
wenn ein Dritter arglistig ge-täuscht hat?
• Gelten diese auch im Falle der Drohung?
• Wie müssen Irrtum bzw. Täuschung/Drohung und Erklärung
verknüpft sein?
• Welche Fristen sind für die Anfechtung zu beachten?
• Wie kann ein anfechtbares Rechtsgeschäft bestätigt werden?
• Unter welchen Voraussetzungen kann der Anfechtungsgegner
Schadensersatz verlan-gen?
• Worauf richtet sich sein Schadensersatzanspruch?
• Welche weitere Möglichkeit hat der Anfechtungsgegner, um
Ersatz des ihm entstande-nen Schadens zu verlangen und worin
besteht der Unterschied zum Schadensersatz nach § 122?
Zu §§ 15-20 Stellvertretung
• Wo sprechen sie die Stellvertretung im Prüfungsaufbau an?
• Was sind die Voraussetzungen der Stellvertretung i. S. v.
§ 164 BGB?
• Was ist der Unterschied zwischen Vertreter,
Erklärungsboten und Empfangsboten? Wann findet der Zugang
einer Willenserklärung bei Einschaltung dieser Personen
jeweils statt?
• Können Minderjährige wirksam vertreten? Weshalb?
• Was ist das Offenkundigkeitsprinzip und woraus ergibt es
sich?
• Welche Ausnahmen vom Offenkundigkeitsprinzip gibt es?
• Was ist ein „offenes Geschäft für den, den es angeht“?
• Was sind die Voraussetzungen des „(verdeckten)Geschäfts
für den, den es angeht“?
• Wie differenziert man Handeln „in fremdem“, „unter
fremdem“ und „unter falschem“ Namen?
• Woraus kann sich Vertretungsmacht ergeben?
• Welche Formen der Vollmacht gibt es?
• Was ist eine Anscheins- und Duldungsvollmacht? Was sind
die Voraussetzungen und Rechtsfolgen?
• Was bedeutet das „Repräsentationsprinzip“?
• Inwiefern hat die Bösgläubigkeit des Vertretenen Einfluss
auf den gutgläubigen Erwerb(§ 932)?
• Wie wirkt sich die Bösgläubigkeit des Vertreters (bspw.
bzgl. § 142 II) aus?
• Wie sollte der Vertretene bei Vorliegen eines
Anfechtungsgrundes bzgl. der Innenvoll-macht vorgehen?
• Welche Folgen hat das Überschreiten einer tatsächlich
bestehenden Vollmacht?
• Was ist ein „falsus procurator“?
• Wie haftet der falsus procurator?
• Unter welchen Bedingungen ist ein In-Sich-Geschäft
wirksam?
Zu § 21 Ansprüche und sonstige Rechte; Einwendungen und
Einreden
• Wie bauen Sie eine Anspruchsprüfung auf?
• Was sind und wo prüfen Sie rechtshindernde und
rechtsvernichtende und rechtshem-mende Einwendungen? Mit
welchem dieser Begriffe ist die Einrede gleichzusetzen?
Zu §§ 22- 23 Verjährung
• Was ist Gegenstand der Verjährung?
• Kann ein Rücktrittsrecht verjähren? Kann Eigentum
verjähren?
• Ist § 121 eine Verjährungsfrist?
• Wo ist die Verjährung im Prüfungsaufbau anzusprechen?
• Worin unterscheiden sich Verjährung und Verfristung?
• Kann das Geleistete zurückgefordert werden, wenn man in
Unkenntnis der Verjährung geleistet hat?
• Wo ist die regelmäßige Verjährungsfrist geregelt? Wann
beginnt sie zu laufen?
• Wie berechnet man Fristbeginn und – ende?
• Wann verjähren Ansprüche bei fehlender Kenntnis oder
Kennenmüssen des Gläubigers von den Anspruch begründenden
Umständen?
• Bei wem liegt die Beweislast dafür, ob/wann der Gläubiger
Kenntnis (bzw. Kennenmüs-sen) der Anspruch begründenden
Umständen hatte?
• Welches ist die Wirknorm der Verjährungshemmung?
• Was versteht man unter Ablaufhemmung? In welchen Fällen
wird sie relevant?
• In welchen Fällen liegt ein Neubeginn der Verjährung vor?
• In welchen Fällen ist eine vertragliche Modifikation der
gesetzlichen Verjährungsregeln unzulässig?
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