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kommt nochRichtlinien zum Betrieb des Münchner Wissenschaftsnetzes (MWN)
Präambel
Diese Richtlinien zum Betrieb des Münchner Wissenschaftsnetzes (kurz: MWN) sollen die Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen der berechtigten Institutionen ( vgl. Benutzungsrichtlinien des Leibniz-Rechenzentrums) und dem Leibniz-Rechenzentrum (LRZ) regeln, damit ein möglichst reibungsloser und optimaler Betrieb des MWN ermöglicht wird. Sie gelten im gesamten Versorgungsbereich des Wissenschaftsnetzes. Die Nutzung, vor allem durch Einzelbenutzer, ist in den entsprechenden Benutzungsrichtlinien für Informationsverarbeitungssysteme des LRZ und der jeweiligen Institution festgelegt.
§1 Das Münchner Wissenschaftsnetz
1. Struktur des Netzes
Das MWN ist eine nachrichtentechnische Infrastruktureinrichtung zum
Zwecke der Datenkommunikation.
Das MWN besteht aus
- den Gebäudenetzen
- den Campusnetzen, die die Gebäudenetze miteinander verbinden, und
- dem Backbone-Netz, das die Campusnetze miteinander verbindet.
Gebäude- und Campusnetze existieren im Wesentlichen im Bereich der
- Ludwig-Maximilians-Universität (München, Garching und Großhadern),
- Technischen Universität (München, Garching und Weihenstephan),
- Fachhochschule München,
- Fachhochschule Weihenstephan (Bereich Freising) und
- Bayerischen Akademie der Wissenschaften.
Zum MWN gehören alle Übertragungseinrichtungen (Kabel, aktive und passive Komponenten etc.) einschließlich der Anschlusspunkte für Endgeräte. Ausgenommen sind Übertragungseinrichtungen in der Zuständigkeit anderer Stellen wie etwa die Telefonnetze der Hochschulen oder instituts- oder fakultäts-interne Netze (z.B. Medizinnetz).
Im WWW-Server des LRZ (http://www.lrz.de/services/netz/mhn-ueberblick/)
ist die Struktur des MWN beschrieben.
Das MWN hat Anbindung an nationale und internationale Netze (z.B.
deutsches Wissenschaftsnetz WiN, Internet). In vielen Gebäuden ist eine
drahtlose Zugangsmöglichkeit (WLAN) eingerichtet.
Des Weiteren werden für berechtigte Benutzer Wähl-Eingänge für den Zugang
zum MWN aus den öffentlichen Fernsprechnetzen (analoges Telefonnetz und
ISDN) zur Verfügung gestellt.
2.Anschluss an das Netz
Das Backbone-Netz, die Campusnetze und eine Grundausbaustufe der
Gebäudenetze wurden im Rahmen einer zentralen Baumaßnahme (NIP)
bereitgestellt. Erforderliche Erweiterungen der Gebäudenetze müssen
gesondert in Zusammenarbeit von Benutzer, Bauamt und LRZ als Baumaßnahmen
oder im Wege der Endgerätebeschaffung beantragt werden. Die für die
Netzanbindung von Endgeräten erforderlichen Hardware- und
Software-Komponenten hat der Benutzer in Abstimmung mit dem LRZ selbst zu
beschaffen.
Ein Anschluss an das MWN darf nur nach vorheriger Abstimmung mit dem
jeweiligen Netzverantwortlichen (siehe §2 Absatz 2) und dem LRZ erfolgen.
Dies gilt auch für Änderungen an einem Anschlusspunkt. Angeschlossen
werden können
- Rechner direkt oder
- selbständige Netze (z.B. eines Instituts oder einer Fakultät) über eine segmentierende Netzwerk-Komponente (z.B. Switch, Router, Firewall).
Der Betrieb von Wählmodems bzw. ISDN-Anschlüssen, von
Funk-LAN-Zugangspunkten oder frei nutzbaren Datensteckdosen mit
Zugangsmöglichkeiten zum MWN durch Fachbereiche/Institute bedarf der
Zustimmung des LRZ, um MWN-einheitliche Sicherheitsstandards und
Abrechnungsgrundlagen sicherzustellen.
Beim Aufbau eigener Wireless-Netze sind die Regeln
für den Betrieb von Institutseigenen Funk-LANs einzuhalten.
Als Übertragungsprotokoll ist IP festgelegt, um die Komplexität des MWN
so gering wie möglich zu halten und Interkonnektivität sicherzustellen.
Zusätzliche Protokolle können nur in Ausnahmefällen für einen begrenzten
Einsatz zugelassen werden.
Für einen sicheren Betrieb des MWN kann es notwendig sein Einschränkungen
einzuführen. Diese sind unter http://www.lrz-muenchen.de/services/netz/einschraenkung/
beschrieben.
Das Vorgehen bei der Neueinrichtung von Anschlüssen durch das LRZ ist im
WWW unter http://www.lrz.de/services/netz/anschluss/
beschrieben.
3. Betriebskosten
Die Kosten für den Betrieb des Wissenschaftsnetzes sowie die Kosten für
die Anbindung an die nationalen und internationalen Datennetze werden für
die satzungsgemäßen Benutzer zur Zeit zentral durch das LRZ übernommen.
Der Erlass einer Gebührenordnung mit einer anderen Kostenverteilung
bleibt vorbehalten.
4. Betriebszeiten
Das MWN wird möglichst störungs- und unterbrechungsfrei betrieben. Für
Wartungsarbeiten ist jeweils der Dienstag in der Zeit von 7.30 bis
9.00 Uhr vorgesehen.
Unterbrechungen (wann ungefähr, wie lange und welche Bereiche oder
Dienste betroffen sind) werden mindestens am vorausgehenden Tag bekannt
gegeben. Die Ankündigungen erfolgen über die
- aktuelle Kurzmitteilungen (http://www.lrz.de/aktuell/) und
- eingerichtete Mailverteilerlisten an die Netzverantwortlichen.
§2 Verteilung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten
1. Aufgaben des LRZ
Betreiber des MWN ist das LRZ. Es sorgt im Rahmen seiner Möglichkeiten
für einen sicheren und möglichst störungs- und unterbrechungsfreien
Betrieb. Außerdem bemüht sich das LRZ um die Anpassung des Datennetzes an
die technische Entwicklung und den vorhandenen Bedarf.
Das LRZ ist für das Netzmanagement (z.B. Betrieb, Fehlerbehebung,
Konfiguration von Netzkomponenten) zuständig. Das Netzmanagement durch
das LRZ ist jedoch nur für die Teile und Komponenten des Netzes möglich,
die vom LRZ beschafft bzw. die auf Empfehlung und mit Zustimmung des LRZ
beschafft wurden.
Das Netzmanagement ist dem LRZ zudem nur unter aktiver Mitarbeit von
Netzverantwortlichen möglich. Diese werden in ihrer Arbeit durch den
Einsatz geeigneter HW/SW-Werkzeuge vom LRZ unterstützt. Darüber hinaus
sorgt das LRZ für die netztechnische Aus- und Weiterbildung der
Netzverantwortlichen.
Das LRZ teilt den einzelnen Bereichen Namens- und Adressräume zu. Deren
Eindeutigkeit sowohl bei Adressen als auch bei Namen ist für einen
reibungslosen Betrieb unbedingt erforderlich.
Das LRZ übernimmt keine Verantwortung für Beeinträchtigungen, die über
das Datennetz an die angeschlossenen Endgeräte herangetragen werden.
2. Aufgaben der Netzverantwortlichen
Netzverantwortliche sind unbedingt nötig, um in Zusammenarbeit mit dem
LRZ einen reibungslosen Betrieb des MWN zu gewährleisten. Von jeder
organisatorischen Einheit (z.B. Institut), die das MWN nutzt, muss daher
ein Netzverantwortlicher benannt werden. Für eine kompetente Urlaubs- und
Krankheitsvertretung muss gesorgt sein. Es können auch von einer Person
mehrere organisatorische Einheiten (z.B. Fakultät) oder geographische
Einheiten (z.B. Gebäude) betreut werden.
Der Netzverantwortliche hat folgende Aufgaben in seinem
Zuständigkeitsbereich wahrzunehmen:
- Verwaltung der zugeteilten Namens- und Adressräume,
- Führung einer Dokumentation über die ans MWN angeschlossenen Endgeräte bzw. Netze,
- Zusammenarbeit mit dem LRZ bei der Planung und Inbetriebnahme von Erweiterungen der Gebäudenetze (neue Anschlusspunkte, neue Netzstrukturen, etc.),
- Mitarbeit bei der Fehlerbehebung (z.B. Durchführen von mit dem LRZ abgestimmten Tests zur Fehlereingrenzung),
- Zusammenarbeit mit dem LRZ bei der Eindämmung missbräuchlicher Netznutzung und der Bereinigung kompromittierter Rechner.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Funktionsfähigkeit der
Netzinfrastruktur müssen vor allem Fehlerbehebungsaufgaben entsprechenden
Vorrang genießen.
§3 Missbrauchsregelung
Ein Verstoß gegen diese Regelungen gilt als Missbrauch im Sinne der
Benutzungsrichtlinien für Informationsverarbeitungssysteme des
Leibniz-Rechenzentrum.
Das LRZ kann Teile des Netzes vom Gesamtnetz abtrennen, wenn
- die Betreuung eines Teilnetzes durch Netzverantwortliche nicht gewährleistet ist,
- Störungen von diesem Teil des Netzes den Betrieb des Restnetzes gefährden oder unzumutbar behindern,
- Wähl-Zugänge, Funk-LAN-Zugangspunkte oder frei nutzbare Datensteckdosen ohne Zustimmung des LRZ betrieben werden,
- Erweiterungen ohne Abstimmung mit dem LRZ erfolgen.
Bei Beschwerden von Benutzern entscheidet die Kommission für Informatik der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, soweit sie nicht vom Direktorium des LRZ geregelt werden können.