Gebühren des Leibniz-Rechenzentrums der Bayerischen Akademie der Wissenschaften

Unter Bezug auf die Benutzungsrichtlinien des Leibniz-Rechenzentrums werden folgende Gebühren festgelegt (Definition der Aufgabengruppen siehe unten/umseitig):

  1. Benutzerkennungen für Internet-Dienste:

    Bei den Aufgabengruppen 3, 4 und 5 wird pro Benutzerkennung für Wählzugang und Internet-Dienste auf einem LRZ-System eine Pauschalgebühr erhoben:

    Aufgabengruppe 3       EUR 15,- / Jahr
    Aufgabengruppe 4 EUR 30,- / Jahr
    Aufgabengruppe 5 EUR 60,- / Jahr
  2. Benutzerkennungen für PCs/Workstations (inklusive Internet-Dienste):

    Bei den Aufgabengruppen 3, 4 und 5 wird pro Benutzerkennung für LRZ-PCs oder LRZ-Workstations (mit Nutzung der installierten Software) eine Pauschalgebühr erhoben:

    Aufgabengruppe 3       EUR   50,- / Jahr
    Aufgabengruppe 4 EUR 100,- / Jahr
    Aufgabengruppe 5 EUR 200,- / Jahr
  3. Benutzerkennungen für Compute-Server:

    Bei den Aufgabengruppen 3, 4 und 5 werden an LRZ-Compute-Servern die jeweiligen Systemeinheiten in Rechnung gestellt.
    Nähere Einzelheiten auf Anfrage.

  4. Kosten für maschinell erfaßtes Verbrauchsmaterial:
    Laserdruckerpapier       EUR   0,04 / DIN-A4-Seite (s/w)
      EUR   0,08 / DIN-A3-Seite (s/w)
      EUR   0,15 / DIN-A4-Seite (Farbe)
      EUR   0,30 / DIN-A3-Seite (Farbe)
    Posterpapier EUR   5,00 / DIN-A1-Blatt (gestrichen weiß)
      EUR   6,00 / DIN-A1-Blatt (gestrichen weiß, schwer)
      EUR 11,50 / DIN-A1-Blatt (Fotopapier)
      EUR 10,00 / DIN-A0-Blatt (gestrichen weiß)
      EUR 12,00 / DIN-A0-Blatt (gestrichen weiß, schwer)
      EUR 23,00 / DIN-A0-Blatt (Fotopapier)
  5. Anschluss von Geräten und Netzen an das Münchener Wissenschaftsnetz (MWN):

    Bei den Aufgabengruppen 3, 4 und 5 werden Kosten in Rechnung gestellt.
    Nähere Einzelheiten auf Anfrage.

Gegebenenfalls ist zusätzlich die gesetzliche Mehrwertsteuer zu entrichten.

Diese Gebühren gelten ab dem 1. Oktober 2006.


Definition der LRZ-Aufgabengruppen

Aufgabengruppe 1:
Aufgaben gemäß §2, Absatz 1 der Benutzungsrichtlinien des LRZ, insbesondere Aufgaben aus dem Bereich der Forschung und Lehre an der Ludwig-Maximilians-Universität München, der Technischen Universität München, der Bayerischen Akademie der Wissenschaften sowie einschlägige Aufgaben aus dem Bereich der Fachhochschulen München und Weihenstephan.
Aufgabengruppe 2:
Aufgaben aus dem Bereich der Forschung und Lehre an anderen bayerischen Hochschulen, die überwiegend aus Mitteln dieser Einrichtungen oder aus Zuwendungen des Bundes, eines Landes, der DFG oder der Stiftung Volkswagenwerk finanziert werden.
 Aufgabengruppe 3:
Aufgaben aus dem Bereich der Forschung und Lehre an nichtbayerischen Hochschulen und an anderen Einrichtungen. Die Aufgaben werden überwiegend aus öffentlichen Mitteln oder aus Mitteln der Max-Planck-Institute finanziert.
Aufgabengruppe 4:
Aufgaben aus dem Bereich der Forschung und Lehre, die nicht aus öffentlichen Mitteln finanziert werden. Es liegt ein öffentliches Interesse zur Durchführung dieser Aufgaben vor.
Aufgabengruppe 5:
Sonstige Aufgaben.