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kommt noch

Bezug von Microsoft-Software über das LRZ

Informationen über den Microsoft - Select Plus Vertrag, Bezugsberechtigungen, Bestellablauf und vertragliche Regelungen.

1. Bestellberechtigung (Wer darf bestellen?)

Ausschliesslich Institutionen sind zum Bezug der angebotenen Microsoft-Software berechtigt.

Einzelpersonen, also Studenten und Mitarbeiter sind im Rahmen dieses Vertrages generell nicht bezugsberechtigt.

Das LRZ hat stellvertretend für das Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Bayern Select Plus-Verträge mit Microsoft für staatliche Hochschulen, für Uniklinika und für öffentliche Museen, Bibliotheken und weitere Einrichtungen aus Forschung und Lehre innerhalb des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Bayern abgeschlossen.

Zur Zeit sind folgende Einrichtungen dem Select Plus-Vertrag beigetreten und berechtigt, über das LRZ Bestellungen aufzugeben (Stand 11.11.2010):

  • Bayerische Akademie der Wissenschaften
  • Leibniz-Rechenzentrum
  • LMU - Ludwig-Maximilians-Universität München
  • TUM - Technische Universität München *
    (siehe Anmerkung unter der Liste!)
  • Universität Augsburg
  • HM - Hochschule München
  • Hochschule für Politik München
  • Hochschule für Philosophie München
  • Hochschule für Musik und Theater München
  • Hochschule für Fernsehen und Film München
  • Hochschule Ansbach
  • Hochschule Augsburg
  • Hochschule Kempten
  • Hochschule Neu-Ulm
  • Hochschule Rosenheim
  • Hochschule Weihenstephan-Triesdorf
  • Katholische Stiftungsfachhochschule München
  • Wissenschaftszentrum Straubing
  • Kliniken der LMU München
  • Kliniken der TUM München
  • Bayerische Staatsbibliothek und angeschlossene Bibliotheken
  • Bayerische Staatsgemäldesammlungen
  • Staatliche Naturwissenschaftliche Sammlungen Bayerns
  • Staatliche Graphische Sammlung München
  • Zentralinstitut für Kunstgeschichte München

Ist Ihre Einrichtung in dieser Liste nicht aufgeführt, dann dürfen Sie zur Zeit nicht über das LRZ bestellen. Lesen Sie bitte in diesem Falle hier weiter: " Erhalt der Bestellberechtigung " um zu erfahren ob es evtl. doch möglich ist eine Bestellberechtigung zu erhalten.

*Für Institute der TU München: Die TUM ist zum 01.07.2011 dem bayernweiten MS Campus Rahmenvertrag beigetreten.
Bevor Sie kostenpflichtige Lizenzen beim LRZ bestellen, sollten Sie also TUM-intern klären, ob Sie die gewünschten Produkte nicht kostenfrei erhalten können.
Information und Kontakt siehe http://www.in.tum.de/rbg/sonstige-dienste/beschaffung/rahmenvertraege/microsoft-ees
Über das LRZ bereits abgewickelte Bestellungen können nicht rückgängig gemacht werden.

2. Preisliste (Was kann ich bestellen?)

preisliste-icon
Produkt und Preisliste. (Aufgrund der Länge ausgelagert auf eine extra Seite)


Windows 7 (Enterprise oder Professional) gibt es ab sofort, 29.11.2011, nur noch als Upgrade.


3. Bezugsweg und Abwicklung (Wie kann ich bestellen?)

Verwenden Sie für die Bestellung bitte die entsprechenden, vom Leibniz-Rechenzentrum vorbereiteten Bestellformulare (Die PDF-Dateien können auch direkt am Bildschirm ausgefüllt werden.)

frm_neu
Bestellformular für neue Lizenzen
frm_update
Bestellformular für Updates
frm_upgrade
Bestellformular für Upgrades

Unikliniken: Bestellungen können ausschließlich über ihre Wirtschaftsabteilung bzw. ihren Einkauf abgewickelt werden. D.h. direkte Bestellungen von Klinikmitarbeitern bzw. -abteilungen können nicht bearbeitet werden.

TUM: siehe Hinweis unter 1.

Schicken Sie das korrekt und vollständig ausgefüllte, mit Stempel und Unterschrift versehene Bestellformular mit Post oder Fax an das LRZ oder geben Sie es persönlich in der Software-Ausgabe des LRZ, Raum I.1.047 im 1. OG ab.

Die Auftragsbestätigung des Handelspartners erhalten Sie zusammen mit dem gegengezeichneten Durchschlag (bzw. gegengezeichneter Kopie) des Bestellformulars vom Leibniz-Rechenzentrum baldmöglichst zurück.

Die Lieferung der Datenträger erfolgt durch das Leibniz-Rechenzentrum. Selbstabholung im LRZ ist möglich, erkundigen Sie sich aber vorher telefonisch, ob diese vorrätig sind !
(Hinweis: Der Download der Software ist nicht möglich, der Downloadhinweis auf der Auftragsbestätigung des Handelspartners ist gegenstandslos.)

Die Rechnungsstellung erfolgt durch den Handelspartner. Der Lizenzkey befindet sich auf der Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist an den Handelspartner zu überweisen.

Der Lizenznachweis besteht aus der gegengezeichneten Kopie (bzw. Durchschlag) des Bestellformulars, der Auftragsbestätigung und der Rechnung des Handelspartners. Heben Sie diese unbedingt auf.

Die Erfüllung von Sonderwünschen z.B. Fremdsprachenversionen gestaltet sich häufig zeitaufwändig. Haben Sie daher in diesen Fällen Geduld.

Kontakt, Bestelladresse

Bestelladresse und
Anfragen zur Auftragsabwicklung
Handelspartner
Fragen zur Rechnungsstellung
Produktinformationen
Einzelheiten zu den Lizenzbestimmungen
Leibniz-Rechenzentrum,"Lizenzen"
Boltzmannstr. 1
85748 Garching
Email: lizenzen@lrz.de
Telefon: (089) 35831 8844
Fax (089) 35831 9702
Software-Ausgabe des LRZ,
Raum I.1.047, 1. OG
Sie wollen persönlich vorbeikommen?
....Bitte vorher anrufen!
asknet AG
z. Hd. Irene Heger
Vincenz-Prießnitz-Str. 3
D - 76131 Karlsruhe
Internet: www.asknet.de
Microsoft GmbH Deutschland
Konrad-Zuse-Straße 1
85716 Unterschleißheim

Internet: www.microsoft.de

 

4. Vertrags- und Lizenzbedingungen (Welche Regeln sind zu beachten ?)

Zunächst die Allgemeinen Lizenzbedingungen des Leibniz-Rechenzentrums zum Software-Bezug.

Genaue Einzelheiten zu den Lizenzbestimmungen für einzelne Produkte erfragen Sie bitte direkt bei der Firma Microsoft.

§ Vertragslaufzeit: Erworbene Lizenzen können zeitlich unbefristet eingesetzt werden.

§ Upgraderecht:NUR für Betriebssysteme kann eine Upgrade-Lizenz erworben werden, um damit eine ältere Betriebssystem-Version auf den aktuellen Stand zu bringen.
Bestellformular für Upgrades

§ Downgrade: Bei Erwerb einer aktuellen Lizenz aller Select Produkte darf eine ältere Version genutzt werden.

Inhaber einer Microsoft Select Lizenz für Windows 7 Prof. dürfen folgende Windows-Varianten einsetzen:
Windows Vista Business
Windows XP Professional
Windows 2000 Professional
Windows NT Workstation
Windows 98, Windows 98 (SE)
Windows 95
Bei Betriebssystemwechsel gibt es Einschränkungen - sehen Sie unbedingt in der Preisliste (Abschnitt Betriebssysteme) nach.

§ Updaterecht: Neulizenzen beinhalten generell kein Updaterecht.
Nur beim Erwerb von L&SA Lizenzen ist ein Updaterecht enthalten.
Updaterecht bedeutet, dass man innerhalb der Vertragslaufzeit von L& SA (Dies bedeutet Neulizenz plus Software Assurance) eventuelle Neuversionen des Produktes umsonst erhält.
Das Updaterecht gilt nur für L&SA Verträge, die nach dem 1. August 2009 gekauft wurden.

Bestellformular für Updates(nur mit dem L & SA Nachweis)

  • Software-Assurance (Updaterecht) kann nur in Verbindung mit einer Neulizenz erworben werden, eine einfache Neulizenz ohne SA enthält kein Updaterecht.
  • Die Software Assurance hat eine Laufzeit von 36 Monaten ab Kaufdatum. (z.B: Dezember 2009 gekauft => Laufzeit bis Dez. 2012).
  • Bei Anforderung eines Updates muss eine Kopie des ehemals abgeschlossenen SA oder L&SA Lizenzvertrages vorgelegt werden, die kostenpflichtigen Datenträger müssen mit dem Update-Formular bestellt werden.
  • Für "Servicepacks" (Fehlerkorrekturen) sind auch ohne SA-Wartungslizenz i.a. keine Lizenzgebühren zu bezahlen, lediglich Datenträger sind kostenpflichtig.

Kurze Erklärungen zu den Begriffen License, SA und L&SA finden sich im Glossar von Fachausdrücken aus dem Umfeld SW-Lizenzen

§ Häusliche bzw. mobile Nutzung (Work At Home): Mitarbeiter einer bezugsberechtigten Einrichtung, die Microsoft-Produkte auf ihrem Arbeitsplatz installiert haben und nutzen, haben die Möglichkeit der Nutzung von Office Prof. NUR für dienstliche Zwecke auf einem häuslichen PC oder auf einem Notebook, solange die Software nicht gleichzeitig auf beiden Geräten genutzt wird. Die Arbeit von zu Hause aus (Work at Home) von Office Prof. ist innerhalb der Laufzeit dieses Select-Plus Vertrages möglich. Alle anderen Programme wie Betriebssysteme (z.B. Windows XP, Vista, 7) dürfen nicht auf dem häuslichen oder mobilen Rechner genutzt werden.

§ Concurrent Use: Ist generell unzulässig ! Microsoft-Produkte dürfen nur dann im Netzwerk über einen Software-Server bereitgestellt werden, wenn genau die Anzahl an Lizenzen eines Produktes erworben wurden, wie Arbeitsplätze auf den Server zugreifen können.

§ Server und Clients: Neben einer Server-Lizenz müssen "Client Access Licenses" (CAL) erworben werden. Hierbei kann zwischen User oder Device Lizenzen gewählt werden. "Device" bedeutet Lizenzen pro Arbeitsplatz, "User" bedeutet Lizenzen pro Nutzer. Die Anzahl der zu erwerbenden Lizenzen richtet sich nach der Anzahl der auf den Server zugreifenden Arbeitsplatz-PCs(bei "Device") oder Nutzer (bei "User"). Eine CAL ist keine Software sondern eine Zugriffsberechtigung. Es spielt dabei keine Rolle, welches Betriebssystem auf den jeweiligen Rechnern, die auf den Server zugreifen, installiert ist.
Hinweis: Insbesondere im Zusammenhang mit Windows Professional führt dies häufig zu Missverständnissen: Um von einem Arbeitsplatz-PC aus auf einen Windows -Server zugreifen zu dürfen, benötigt man eine Windows Client Access License, unabhängig davon, welches Betriebssystem man auf dem Arbeitsplatz-PC einsetzen möchte.

§ Sprachwechsel: ist ohne neuerliche Lizenzgebühren für Anwendungen und Server-Produkte möglich, aber nicht für Betriebssysteme! ? Bei dieser Gelegenheit darf natürlich kein Update auf eine neuere Version vorgenommen werden (es sei denn, man hat eine UA-bzw. L&SA ?Lizenz). Evtl. benötigte Datenträger werden in Rechnung gestellt

§ Plattformwechsel: z.B. von Windows auf Macintosh ist unter Umständen möglich. Bitte direkt bei Microsoft nachfragen.

§ Hotline-Support: Ist nicht Bestandteil des Lizenzvertrages.

§ Es gelten generell die Allgemeinen Lizenzbedingungen des Leibniz-Rechenzentrums zum Software-Bezug.