ALIs
kommt nochAllgemeine Lizenzbedingungen des Leibniz-Rechenzentrums zum Software-Bezug
Das Leibniz-Rechenzentrum bietet die Möglichkeit,
zahlreiche Software-Produkte zu günstigen Konditionen über das
Leibniz-Rechenzentrum zu beziehen.
Es handelt sich dabei üblicherweise um Vollprodukte, wie sie auch im
Fachhandel zu beziehen sind. Die günstigen Konditionen gehen also nicht
mit Funktionseinschränkungen einher. Allerdings ist die Nutzung der
Software an die nachfolgenden Lizenzbedingungen gebunden:
- Die Nutzung der über das Leibniz-Rechenzentrum
erhältlichen Software setzt den ordnungsgemäßen Bezug einer
entsprechenden Anzahl von Lizenzen voraus.
- Es werden die beim Leibniz-Rechenzentrum bezogenen Lizenzen
übernommen. Übernehmender bzw. Endlizenznehmer ist stets die beziehende
Einrichtung (Lehrstuhl, Institut, o.ä.), es sei denn, die Übernahme von
Lizenzen durch Privatpersonen ist durch den Lizenzgeber der jeweiligen
Software zugelassen und wird beim Bezug entsprechend kenntlich
gemacht.
- Die aus einem Bezug von Software erwachsenden Kosten trägt der
Endlizenznehmer (z.B. Lizenzgebühren, Materialkosten,
Versandkosten).
- Handelt es sich bei der Übernahme von Lizenzen um einen
Lizenzerwerb, wird der Endlizenznehmer Eigentümer der übernommenen
Lizenzen, allerdings erst nach vollständiger Bezahlung aller Kosten.
Handelt es sich bei der Übernahme von Lizenzen um eine befristete
Überlassung von Lizenzen, wird der Endlizenznehmer nicht Eigentümer der
übernommenen Lizenzen, sondern darf die Software nur für den jeweils
spezifizierten Überlasssungszeitraum nutzen. Nach Ablauf dieses
Zeitraums ist er verpflichtet, auch ohne vorherige Aufforderung durch
das Leibniz-Rechenzentrum sämtliche Kopien der Software zu vernichten
und die Nutzung der Software einzustellen.
- Die vom Leibniz-Rechenzentrum veröffentlichten Preislisten dienen
der Information der Benutzer. Die darin aufgeführten Preise gelten
vorbehaltlich Preisänderungen und Irrtum.
- Das Leibniz-Rechenzentrum kann zur Abwicklung der beim Lizenzbezug
anfallenden Aufgaben (z.B. Versand von Datenträgern oder Dokumentation,
Rechnungstellung) Dritte einschalten und mit der Durchführung dieser
Aufgaben betrauen.
- Mit dem ordnungsgemäßen Bezug von Lizenzen erhält der
Endlizenznehmer folgende Rechte:
-
- Gleichzeitige Verwendung der Software-Kopien im Rahmen der Lizenzbestimmungen des Lizenzgebers, entsprechend dem festgelegten Umfang, innerhalb der übernehmenden Einrichtung, d.h. es dürfen nicht mehr Software-Kopien gleichzeitig im Einsatz sein, als Lizenzen bezogen wurden.
- Erstellung von Sicherungs- und Archivierungskopien der Software soweit dies für die berechtigte Benutzung der Software erforderlich ist.
- Einsatz der Software für Zwecke der Bezugsberechtigten analog
den Bedingungen der "Benutzungsrichtlinien für
Informationsverarbeitungssysteme des Leibniz-Rechenzentrums der
Bayerischen Akademie der Wissenschaften"; eine gewerbliche Nutzung
ist ausgeschlossen.
- Der Endlizenznehmer ist analog den Bedingungen der
"Benutzungsrichtlinien für Informationsverarbeitungssysteme des
Leibniz-Rechenzentrums der Bayerischen Akademie der Wissenschaften" zur
Einhaltung der gesetzlichen Regelungen wie Urheberrechtsschutz und
Copyright verpflichtet. Insbesondere ist der Endlizenznehmer nicht
berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers die
Software oder Kopien hiervon zu vermieten, zu verleihen, zu verkaufen
oder anderweitig zu übertragen. Der Endlizenznehmer ist des weiteren
nicht berechtigt, die Software zu dekompilieren, zu disassemblieren,
nachzuahmen oder von der Software abgeleitete Produkte
herzustellen.
- Der Endlizenznehmer ist verpflichtet, den Einsatz der Software zu
überwachen. Mit entsprechenden Erklärungen der Studenten respektive
dienstvertraglichen Regelungen für Mitarbeiter hinsichtlich der
Einhaltung der Lizenzbedingungen - soweit solche beim Endlizenznehmer
existieren - erfüllt der Endlizenznehmer seine diesbezügliche
Verpflichtung.
- Der Endlizenznehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der
Lizenzbestimmungen des Lizenzgebers. Widersprechen einzelne der hier
aufgeführten Regeln den Bedingungen des Lizenzgebers, so gelten die
Lizenzgeberbedingungen.
- Kommen Endlizenznehmer den mit einer Lizenzbeschaffung
eingegangenen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, behält sich das
Leibniz-Rechenzentrum unbeschadet von Schadensersatzansprüchen vor, den
Endlizenznehmer vom weiteren Bezug von Software über das
Leibniz-Rechenzentrum auszuschließen.
- Ein Verstoß eines Endlizenznehmers gegen die hier aufgeführten
Bedingungen kann unbeschadet von Schadensersatzansprüchen und
juristischen Schritten des Lizenzgebers für den Endlizenznehmer zum
ersatzlosen Lizenzverlust und zum Ausschluß vom Bezug von Software über
das Leibniz-Rechenzentrum führen.
- Das LRZ übernimmt keine Garantie für die Produkte, deren
Verfügbarkeit, Beziehbarkeit und deren Verwendbarkeit für vom
Endlizenznehmer vorgesehene Zwecke. Das LRZ übernimmt keine Haftung für
mittelbare oder unmittelbare Schäden sowie Mangelfolgeschäden aus dem
Erwerb und Einsatz der Produkte. Gerichtsstand für alle aus dem Bezug
von Software über das LRZ entstehenden Streitigkeiten ist München.