ALIs
kommt nochHinweise zum Softwarebezug
Softwarehersteller räumen den Hochschulen zum Teil
deutliche Nachlässe auf ihre Listenpreise ein.
Deswegen haben wir mit zahlreichen Herstellern Rahmenverträge und
Campuslizenzen abgeschlossen, die den Hochschulen den Bezug
der Produkte zu meist sehr günstiger Konditionen ermöglichen.
Bei diesen Verträgen handelt es sich häufig um überregional gültige
Rahmenverträge, so daß nicht nur die Münchner Universitäten in den Genuß
dieser Vergünstigungen kommen, sondern nach Möglichkeit alle Bayerischen
Hochschulen (mitunter auch über Bayern hinaus).
Der Bezug der Produkte erfolgt dann in der Regel über die
Rechenzentren der Hochschulen. Wenden Sie sich daher beim Bezug von
Software bitte stets zuerst an das Rechenzentrum Ihrer
Hochschule.
Für die Münchner Hochschulen (einschließlich der
Fachhochschule Weihenstephan, meist jedoch mit Ausnahme der
Fachhochschule München und der Universität der Bundeswehr München)
erfolgt der Bezug der Software im Rahmen derartiger Verträge direkt über
das Leibniz-Rechenzentrum.
Da Studenten und Mitarbeiter in den meisten Fällen leider nicht
bezugsberechtigt sind, sei an dieser Stelle insbesondere auf die im
Fachhandel angebotenen, ebenfalls sehr günstigen Schulversionen
hingewiesen. Diese Schulversionen können in vielen Fällen nicht nur von
den Einrichtungen (Institut, Lehrstuhl usw.), sondern auch von
Mitarbeitern und Studenten bezogen werden.
Wie bei den Schulversionen gelten auch bei den Rahmenverträgen besondere
Lizenzbedingungen seitens der Hersteller. Diese haben zwar alle einen
gemeinsamen Kern, den wir unter unseren allgemeinen
Lizenzbedingungen zusammengefaßt haben, unterscheiden sich
jedoch bei nahezu allen Herstellern in einigen Details, so daß wir die
abweichenden Einzelheiten bei der Beschreibung der jeweiligen
Lizenzprogramme individuell ausführen. Bitte beachten Sie stets die
Lizenzbedingungen der jeweiligen Hersteller.
Wie die Lizenzbedingungen sind auch die Bezugswege bei
den einzelnen Verträgen unterschiedlich. Wir bemühen uns auch hier um
Vereinheitlichung zumindest in der Vorgehensweise, dennoch lassen sich
Abweichungen nicht vermeiden, was aber wiederum bei der Beschreibung der
jeweiligen Lizenzprogramme individuell ausgeführt wird. Bei den direkt
über das LRZ abgewickelten Lizenzprogrammen haben wir in der Regel
Bestellformulare vorbereitet, die nicht (mehr) in Papierform verteilt
werden, sondern online (im pdf-Format) verfügbar sind und vom Besteller
selbst gedruckt werden können.
Neben Lizenzsoftware, für deren Einsatz man zuerst einmal eine Lizenz
kaufen muß und auch Shareware, deren dauerhafte Nutzung üblicherweise
eine kostenpflichtige Registrierung erfordert, gibt es auch noch
zahlreiche Software-Produkte, die kostenfrei genutzt werden dürfen,
sogenannte Public Domain Software.