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kommt noch

Netzverantwortliche in den Instituten

Aufgaben des Netzverantwortlichen

Mit der Einführung der Netzbenutzungsrichtlinien durch das LRZ wird von Instituten die Benennung von Netzverantwortlichen gefordert. Nur wenn uns ein Ansprechpartner und ein Stellvertreter mit Telefonnummer und Mailadresse bekannt ist können wir Anschlüsse an das MWN durchführen und IP-Adressbereiche zuteilen. Beim Ausscheiden eines Netzverantwortlichen ist dem LRZ ein Nachfolger zu benennen.

Der Netzverantwortliche hat folgende Aufgaben in seinem Zuständigkeitsbereich wahrzunehmen:

  • Verwaltung der zugeteilten Namens- und Adressräume
  • Führung einer Dokumentation über die ans MWN angeschlossenen Endgeräte bzw. Netze
  • Zusammenarbeit mit dem LRZ bei der Planung und Inbetriebnahme von Erweiterungen der Gebäudenetze (neue Anschlusspunkte, neue Netzstrukturen)
  • Mitarbeit bei der Fehlerbehebung (z.B. Durchführen von mit dem LRZ abgestimmten Tests zur Fehlereingrenzung)
  • Zusammenarbeit mit dem LRZ bei der Eindämmung missbräuchlicher Netznutzung.

Als Gegenpart im LRZ sind (wie beim bewährten Master-User / Betreuer-Konzept) Arealbetreuer benannt. Ein Arealbetreuer ist erster Ansprechpartner für die Netzverantwortlichen bei Netzfragen (z.B. vom Erstanschluss bis zu Mailkonzepten).

 

Portal NeSSI für Netzverantwortliche

Formular Nennung eines Netzverantwortlichen zur Ansicht

Formular Nennung eines Netzverantwortlichen drucken  (PDF-Datei)

Unterlagen vom letzten Treffen der Netzverantwortlichen