ALIs
kommt nochRichtlinien Online-Speicher
Richtlinien zur Nutzung des
Online-Speichers
1.2.2012
Version 1.1
Diese Richtlinien beschreiben fachspezifische Aspekte des Betriebs und der Verwendung des Dienstes „Online-Speicher“, der insbesondere als MWN-Speicher von den Münchner Universitäten genutzt wird. Sie ergänzen die in den Benutzungsrichtlinien für Informationsverarbeitungssysteme des LRZ sowie in den jeweiligen Benutzungsrichtlinien der Hochschule oder Organisation des Nutzers/der Nutzerin genannten Punkte.
- Lesbarkeit der Daten
Das Leibniz-Rechenzentrum bemüht sich nach Kräften, mit den zur Verfügung stehenden Mitteln (z.B. Redundanz durch RAID; Spiegelung auf Replikationssystem; automatisierte periodische Dateisystemprüfung; Backup auf Magnetbänder; usw.) die bestmöglichen technischen Voraussetzungen für eine hohe Lebensdauer und Sicherheit der Daten zu schaffen. Dazu gehören auch adäquate klimatechnische Voraussetzungen und der Gebäudeschutz.
- Haftung
Eine hundertprozentige Garantie für die unbefristete Lesbarkeit der Daten auf den Speichersystemen gibt es nicht. Weder der Hersteller der Speichersysteme noch das LRZ als Dienstleister können im Fehlerfall haftbar gemacht werden.
- Verantwortung für Dateninhalte
Für die Rechtskonformität der Inhalte der gespeicherten Daten ist alleinig der Nutzer/die Nutzerin des Dienstes verantwortlich.
Standardmäßig werden am Leibniz-Rechenzentrum alle Daten unverschlüsselt gespeichert. Das LRZ sorgt bestmöglich für die Lesbarkeit der Datenträger. Für die Sicherstellung der Interpretierbarkeit der Daten ist der Kunde/die Kundin selbst verantwortlich.
- Gemeinsam genutzter Speicherbereich
In den dafür vorgesehenen Speicherbereichen ist es möglich, Daten durch entsprechende Vergabe von Zugriffsrechten mit anderen Nutzern/Nutzerinnen zu teilen, bzw. auszutauschen. Die Freigabe der Daten liegt in der Verantwortung des Nutzers/der Nutzerin (Beachtung des Urheberrechts). Das LRZ übernimmt keine Verantwortung bei etwaigem Missbrauch.
- Datenschutz
Verbindungsinformationen werden in den Logdateien der Systeme für Abrechnungszwecke über mehrere Wochen hinweg aufbewahrt. Zu den Verbindungsinformationen zählen unter anderem das Zugriffsdatum und die IP-Adresse des zugreifenden Rechners. Eine zusätzliche Weiterverarbeitung und Auswertung dieser Daten erfolgt nur zur Fehleranalyse und -behebung. Das LRZ trifft angemessene Vorsichtsmaßnahmen, dass die Sicherheit und Unversehrtheit der Daten gewahrt wird. Weiterhin sorgt das LRZ mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln dafür, dass kein unberechtigter Zugriff von außen auf die im Online-Speichersystem liegenden Daten möglich ist. Die Daten werden nur dann an Dritte weitergegeben, wenn gesetzliche Verpflichtungen eingehalten werden müssen.
- Verfügbarkeit, Wartungszeiten
Das LRZ bemüht sich nach besten Kräften die höchstmögliche Verfügbarkeit des Online-Speichers sicherzustellen. Aus diesem Grund sind die wichtigsten Komponenten des Systems redundant konfiguriert. Eine jährliche Verfügbarkeit der Systeme von mindestens 99% wird angestrebt. Die Behebung von Störungen ist nur werktags zu den üblichen Geschäftszeiten garantiert. Für alle Hard- und Software-Komponenten des Online-Speichersystems wurden Wartungsverträge mit den Herstellern abgeschlossen. Die vereinbarten SLAs decken im Regelfall nur die üblichen Geschäftszeiten an Werktagen mit einer Vorort-Reaktion innerhalb des nächsten Arbeitstages ab.
Durch geplante Wartungsarbeiten an Hard- und Software notwendige Betriebsunterbrechungen werden in den „Aktuellen LRZ-Informationen“ (http://www.lrz.de/aktuell/) angekündigt. In der Regel gelten folgende Vorlaufzeiten für die Ankündigung:
- Unterbrechung kürzer als 1 Stunde: 5 Arbeitstage
- Unterbrechung länger als 1 Stunde: 15 Arbeitstage
In Ausnahmefällen (Notfallwartung) kann auch eine sofortige Betriebsunterbrechung angekündigt werden.
- Löschung von Daten
Die Nutzung des Dienstes bzw. die Bereitstellung der Daten ist grundsätzlich an die für den Nutzer/die Nutzerin im MWN-Directory des LRZ registrierte Kennung gekoppelt. Wird diese Kennung deaktiviert oder gelöscht (z.B. beim Ausscheiden einer Person), so werden die zugehörigen Dateien automatisch vom Speichersystem unwiederbringlich entfernt. Dabei kann es zu systembedingten Verzögerungen beim Löschen der Daten kommen. Sollte der Nutzer/die Nutzerin die Daten auch nach Löschung der Kennung noch benötigen, so ist er/sie selbst dafür verantwortlich, die Daten frühzeitig aus dem Online-Speicher zu transferieren.
Es werden keine Dateien eines Nutzers/einer Nutzerin mit deaktivierter Kennung gelöscht, die innerhalb eines von mehreren Nutzern/Nutzerinnen gemeinsam genutzten Speicherbereiches (Projektspeicher) liegen.
- Sperrung bzw. Einstellung des Dienstangebots
Das LRZ behält sich das Recht vor, den für den Nutzer/die Nutzerin angebotenen Online-Speicher-Dienst zu sperren. Der Dienst wird zum Beispiel gesperrt, wenn der Nutzer/die Nutzerin gegen geltendes Recht oder die hier genannten Richtlinien verstößt.
- Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Richtlinie unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Inkrafttreten unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Regelungen dieser Richtlinie im Übrigen unberührt.
- Schlussbestimmungen
Das LRZ behält sich das Recht vor, die Richtlinien zur Nutzung des Online-Speichers zu ändern. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Änderung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften erforderlich wird. Änderungen werden der Organisation des Nutzers/der Nutzerin bekannt gegeben.